Hallo zusammen,
wenn in einem Kaufvertrag steht: Mitverkauft sind alle Bestandteile sowie das gesetzliche Zubehör...
kann dann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer den Restbestand im Öltank der Heizung extra bezahlt?
Wir wurden vom Notar nicht über den Umfang aufgeklärt, was gehört denn alles zum gesetzlichen Zubehör bzw. was sind alle Bestandteile?
Danke für die Hilfe.
Hauskauf - gesetzlicher Umfang, was gehört dazu?
25. April 2004
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Frage vom 25. April 2004 | 20:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauskauf - gesetzlicher Umfang, was gehört dazu?
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#1
Antwort vom 26. April 2004 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Der Tank gehört zum Zubehör, das Öl aber nicht. Der Verkäufer kann nicht verlangen, dass der Käufer das Öl bezahlt. Er kann aber in dem Fall das Öl abpumpen und mitnehmen.
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