Hallo,
wir möchten das Haus meiner Oma kaufen, welches inzwischen meiner Mutter gehört. Allerdings besteht ein notariell beglaubigtes Nießbrauchrecht für meine Oma, welches durch sie nicht mehr gelöscht werden kann, da sie inzwischen dement ist und in einem Pflegeheim lebt (Alter: 92 Jahre). Meine Mutter ist von ihr bevollmächtigt worden, sie bei allen Erledigungen und Rechtsgeschäften vertreten zu dürfen, allerdings ist diese Vollmacht nicht notariell beglaubigt. Wir brauchen für den Hauskauf natürlich einen Kredit von der Bank, jedoch solange das Nießbrauchrecht an erster Stelle steht und nicht geändert, bzw. gelöscht wird, kann das Haus nicht mit der Kreditsumme belastet werden.
Gibt es irgendeine Möglichkeit für uns dennoch das Haus inkl. Kredit zu erhalten?
Und: Entstehen durch das Nießbrauchrecht eigentlich bei der Steuererklärung Änderungen, bzw. Nachteile?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Kerti
Hauskauf inkl. Nießbrauchrecht - komplizierter Fall
Ich würde mit den Unterlagen zum Notar gehen, und diesen fragen. Ohne Kenntnis des genauen Wortlauts des Nießbrauchsrechts kann man nur spekulieren.
Um wessen Steuererklärung geht es denn?
Sicher finden sich Banken, die auch nachrangige Sicherheiten akzeptieren - zu entsprechend höherem Zinssatz.
Aber warum wollt ihr überhaupt ein Haus kaufen (noch dazu auf Kredit), das ihr gar nicht selbst nutzen (oder verändern) dürft solange das Nießbrauchrecht besteht?
Zuallerst muss auch in Eurem Interesse das Nießbrauchrecht gelöscht werden, denn sonst dürft ihr bis zum Ableben der Nießbrauchnehmerin/begünstigten nur die Darlehenszinsen zahlen - aber nicht darin wohnen ... oder habt eben Miete an die Nießbrauchbegünstigte zu zahlen.
Zur Löschung des Nießbrauchrechts ist zwecks Wahrung der Interessen der Nießbrauchbegünstigen (Oma) die Zustimmung des Betreuungsgerichts nötig - und dazu dann wiederum eine Entschädigungszahlung an die Nießbrauchbegünstigte zu leisten. Und das ist ja auch ganz richtig so, denn das Nießbrauchsrecht ist das einzig verbliebene Vermögen der Oma (da sie ihr Haus ja schon früher hat "umschreiben" lassen) - z.B. um ihren Lebensunterhalt/Unterbringung/Pflegekosten abzudecken! Die Entschädigungssumme berechnet sich grob aus Wohnwert und Restnutzungsdauer/Restlebensdauer.
Für eine 102-jährige Nießbrauchbegünstige hat z.B. bei uns das Betreuungsgericht 18.000 Euro "Ablöse" für die Löschungsbewilligung für angemessen erachtet (d.h. Kaufpreis minus Ablöse geht an Verkaufer/Eigentümer, Ablöse geht an Nießbrauchbegünstigte). Für die ganzen Formalitäten brauchte es rund 6 Monate ...
Aber Nießbrauchrechte können unterschiedlich ausgestaltet sein - daher wie schon gesagt wurde: packt Eure Unterlagen zusammen und lasst Euch alles von einem Notar erklären.
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