Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag?

28. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag?

Hallo zusammen,

ich möchte mit meiner Freundin zeitnah ein Haus bauen.
Meine Freundin hat ein Grundstück von ihren Eltern geerbt, was bereits auf sie umgeschrieben wurde.

Wir sind nicht verheiratet - allerdings haben wir uns bereits verlobt und die Eheschließung wird nächstes Jahr passieren.

Ich möchte natürlich nicht den Teufel an die Wand malen und das soll auch nicht Teil der Diskussion sein, aber wie sieht es bei Trennung und gemeinsamen Hauskauf aus?

Sollte ich nicht auch im Grundbuch stehen?
Bei den Eltern meiner Freundin ist es allerdings auch so, dass nur ihr Vater im Grundbuch steht.

Das Haus wurde Anfang des Jahres auf meine Freundin umgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht verlobt.
Der Notar meinte damals wohl, dass ich nicht zwingend im Grundbuch stehen müsste, sondern wir (meine Freundin und ich) wie ein Art Vertrag beim Notar machen könnten, wenn wir zusammen ein Haus kaufen / bauen.
Die genauen Einzelheiten wie der Vertrag aussieht und beinhaltet, kenn ich allerdings nicht.

- Wie sieht der weitere Schritt für mich aus?
- Hat hier jemand selbst schon Mal Erfahrung damit gemacht?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41246 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von vished):
Wie sieht der weitere Schritt für mich aus?
zB den kürzlich geschriebenen Beitrag und die Antwort dazu nochmal lesen?
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Hausbau-vor-Eheschliessung-__f602139.html
Zitat (von vished):
aber wie sieht es bei Trennung und gemeinsamen Hauskauf aus?
Dann stehst du als Ehemann nicht im Grundbuch.
Zitat (von vished):
Hat hier jemand selbst schon Mal Erfahrung damit gemacht?
Nö, ich nicht, aber man hört und liest häufig davon.

--->Im übrigen ist das kein *Baurechts-Thema*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, d.h. es gibt eigentlich gar keine Optionen außer dass ich im Grundbuch stehe?
Ich frage deshalb, damit wir den Bau beschleunigen können.

Die Hochzeit ist bereits für dieses Jahr geplant.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1030 Beiträge, 241x hilfreich)

Was für einen Grund gibt es, dass du im Grundbuch stehen sollst?

Signatur:

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#4
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41246 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von vished):
es gibt eigentlich gar keine Optionen außer dass ich im Grundbuch stehe?
NÖ. Für den Hausbau musst du nicht im Grundbuch stehen.
Für die Hochzeit musst du auch nicht im Grundbuch stehen.

Es bleibt nur das Risiko, welches du schon an die Wand gemalt hattest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(894 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von vished):
Meine Freundin hat ein Grundstück von ihren Eltern geerbt


Zitat (von vished):
Bei den Eltern meiner Freundin ist es allerdings auch so, dass nur ihr Vater im Grundbuch steht.

Wurde denn geerbt oder leben die Eltern noch?

Zitat (von vished):
Das Haus wurde Anfang des Jahres auf meine Freundin umgeschrieben.

Ich dachte es wurde ein Grundstück geerbt, auf dem gebaut werden soll. Wo kommt da plötzlich ein Haus her? Dann muss ja nicht mehr gebaut werden. Oder soll es abgerissen werden?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130993 Beiträge, 41626x hilfreich)

Die Schilderung des Sachverhaltes ist leider so wirr und unverständlich, das man da nicht seriös drauf antworten kann.

Am besten noch mal alles überarbeiten, will man brauchbare Antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1030 Beiträge, 241x hilfreich)

Es ist so, das Grunstück gehört erst mal deiner Freundin, auch nach der Heirat. Alles was ihr nach der Heirat in den Haubau investiert gehört euch zusammen, weil es aus euren gemeinsamen Einkünften finanziert wird. Rein steuerlich gesehen seid ihr eine Einheit. Es spielt also keine Rolle ob du 80% und deine spätere Frau nur 20% zum Hausbau beiträgt.
Wenn also das Grundstück 100.000 Wert ist und der Hausbau 300.000 kostet trägt deine Freundin /Feau 100.000 + 150.000 = 250.000 und du 150.000 bei. So könntet ihr einen entsprechenden %Satz 250.000 zu 150.000 für jeden im Grundbuch eintragen lassen
Dies ist meine Meinung als Laie

Signatur:

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#9
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Zitat (von vished):
Meine Freundin hat ein Grundstück von ihren Eltern geerbt


Zitat (von vished):
Bei den Eltern meiner Freundin ist es allerdings auch so, dass nur ihr Vater im Grundbuch steht.

Wurde denn geerbt oder leben die Eltern noch?

Zitat (von vished):
Das Haus wurde Anfang des Jahres auf meine Freundin umgeschrieben.

Ich dachte es wurde ein Grundstück geerbt, auf dem gebaut werden soll. Wo kommt da plötzlich ein Haus her? Dann muss ja nicht mehr gebaut werden. Oder soll es abgerissen werden?


1. Meine Freudin hat von ihren ein Grundstück geerbt.

2. Ja, die Eltern leben noch. Ich meinte BEI DEM HAUS DER ELTERN, ist es allerdings auch so, dass nur ihr Vater im Grundbuch steht. (Das hat nichts mit unserem Grundstück etc. zu tun).

3. Sorry, nicht das Haus wurde umgeschrieben, sondern das Grundstück, bzw. auf dem Grundstück steht noch ein Haus, das aber abgerissen wird (weil zu alt).

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50311 Beiträge, 17601x hilfreich)

Zitat (von vished):
Ja, die Eltern leben noch.


Dann kann Deine Freundin das Grundstück nicht geerbt haben. Es wurde ihr von den Eltern geschenkt.

Es ist grundsätzlich problematisch, vor der Hochzeit Eigenkapital in den Bau eines Hauses zu stecken, obwohl man nicht Eigentümer des Grundstücks ist.

Richtig ist, dass es neben einer Übertragung eines Anteils am Grundstück auch noch weitere Möglichkeiten gibt, um sich abzusichern.

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#11
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann kann Deine Freundin das Grundstück nicht geerbt haben. Es wurde ihr von den Eltern geschenkt.

Es ist grundsätzlich problematisch, vor der Hochzeit Eigenkapital in den Bau eines Hauses zu stecken, obwohl man nicht Eigentümer des Grundstücks ist.

Richtig ist, dass es neben einer Übertragung eines Anteils am Grundstück auch noch weitere Möglichkeiten gibt, um sich abzusichern.


ja, sie hat es geschenkt bekommen.

Ok, welche weitere Möglichkeiten gibt es?
Ich meine man kann bestimmt irgendwie festhalten wieviel Eigenkapital ich bei einem Hauskauf eingebracht habe, aber was passiert im Falle einer Scheidung? Stichwort hierzu auch: Inflation.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130993 Beiträge, 41626x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41246 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von vished):
Ich meine man kann bestimmt irgendwie festhalten wieviel Eigenkapital ich bei einem Hauskauf eingebracht habe,
Ja, selbstverständlich. Solche Verträge macht man am besten bei einem Notar.
Wenn man ein Haus kauft oder bauen will, braucht man sowieso einen Notar für den Kauf-/Bauvertrag.
Zitat (von vished):
aber was passiert im Falle einer Scheidung?
Im Falle einer Trennung (Scheidung kommt später) versucht das Ehepaar, alles zu trennen, was getrennt werden soll. Möglichst einvernehmlich, dann müssen sich nicht noch Anwälte daran abarbeiten.
Man könnte zu dieser Zeit wegen des Hauses in den Notarvertrag schauen, und finden, was man damals alles vereinbart hat. zB Wem was gehört, zu wie viel %, wer wieviel Kapital eingebracht hat...usw.
Wenn du nicht im Grundbuch stehst, also weder vor der Heirat noch später--- dann siehts vielleicht schlecht für dich aus, ich kenne deine Frau nicht.

Inflation? Die kommt und geht. Für alles und jedes. Ob man baut oder sich trennt oder scheiden lässt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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