Hallo,
Wir würden gerne ein Haus kaufen, allerdings gehören dort anteilig 2 Flurstücke Ausgleichsfläche dazu. Das ist soweit auch klar und in Ordnung.
Bei den Lasten sind jedoch zu den beiden anteiligen Ausgleichflächen noch zwei Einträge im Grundbuch:
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bepflanzungs- und Begrünungsrecht) für die Stadt xxxxxxx
- Reallast (Ersatz der Kosten für die Unterhaltung von privaten Ausgleichsflächen) für die Stadt xxxxxx
Ersteres ist relativ klar: Die Stadt darf dort die "Gartenpflege" machen.
Aber zweiteres ist mir nicht ganz klar. Ich verstehe das so, dass die Stadt die Kosten für die Unterhaltung (also auch die Begrünung?) den Eigentümern in Rechnung stellen darf. Ist das so richtig?
Laut bisheriger Eigentümerin wurde nämlich zum Einen beim Bau des Hauses gegenteiliges vereinbart und zum Anderen wurde auch nie eine Rechnung dafür gestellt.
Gruß,
Kalanndok
Hauskauf und bestehende Lasten
5. Januar 2017
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Frage vom 5. Januar 2017 | 22:35
Von
Status: Student (2332 Beiträge, 364x hilfreich)
Hauskauf und bestehende Lasten
Verbaut?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2017 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zu diesen Lasten gibt es notarielle Verträge und deren Inhalt sollte man kennen.
Zitat:Ich verstehe das so, dass die Stadt die Kosten für die Unterhaltung (also auch die Begrünung?) den Eigentümern in Rechnung stellen darf. Ist das so richtig?
Das verstehe ich auch so.
Zitat:Laut bisheriger Eigentümerin wurde nämlich zum Einen beim Bau des Hauses gegenteiliges vereinbart
Wie kommt dann so ein Eintrag in das Grundbuch?
Zitat:zum Anderen wurde auch nie eine Rechnung dafür gestellt.
Einfach Glück gehabt, dass die Stadt ihre Rechte nicht geltend macht?
Letztlich sollte man sich aber unbedingt die zugehörigen Verträge zeigen lassen, bevor man derartige Lasten übernimmt.
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