Hallo, klar wird jeder Vertrag individuell gestaltet, allerdings würde ich gerne wissen, was so in der Regel vereinbart und gehandhabt wird, wenn jemand ein haus kauft, dass schon lange leer steht.
Ab wann wird idR zugelassen,d ass der neue Besitzer ins Haus darf zum renovieren?
Erst, wenn gezahlt wurde und ins Grundbuch eingetragen wurde oder schon vorher?
Wer haftet, wenn im Haus renoviert wird, das Haus aber noch nicht übertragen wurde?
Freu mich über Erfahrungsberichte!
Hauskauf- was ist üblich?
Verbaut?
Verbaut?
Eine zuverlässige Statistik wirst du mit dieser Umfrage nicht bekommen...
Als Verkäufer würde ich keinen Kaufinteressenten vorab mit Arbeiten beginnen lassen. Was ist, wenn dieser nach dem Beginn der Arbeiten wieder abspringt?
Das gibt nur Ärger, den man durch klare Verhältnisse (erst Kaufvertrag und Bezahlung, dann Schlüsselübergabe) vermeiden kann!
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--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
König Max hat wohl das richtige gemeint, aber die falschen Worte gewählt.
Üblich ist folgendes Vorgehen:
Vertrag
Auflassungsvormerkung (Damit nicht nochmal verkauft werden kann)
Zahlung
Übergabe (=Beginn der Renovierungsarbeiten)
Auflassung (=Eigentümereintragung im Grundbuch, macht Notar, wenn er den Zahlungsnachweis hat)
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