Hauskauf- was ist üblich?

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Neulings
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf- was ist üblich?

Hallo, klar wird jeder Vertrag individuell gestaltet, allerdings würde ich gerne wissen, was so in der Regel vereinbart und gehandhabt wird, wenn jemand ein haus kauft, dass schon lange leer steht.
Ab wann wird idR zugelassen,d ass der neue Besitzer ins Haus darf zum renovieren?
Erst, wenn gezahlt wurde und ins Grundbuch eingetragen wurde oder schon vorher?
Wer haftet, wenn im Haus renoviert wird, das Haus aber noch nicht übertragen wurde?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Eine zuverlässige Statistik wirst du mit dieser Umfrage nicht bekommen...

Als Verkäufer würde ich keinen Kaufinteressenten vorab mit Arbeiten beginnen lassen. Was ist, wenn dieser nach dem Beginn der Arbeiten wieder abspringt?
Das gibt nur Ärger, den man durch klare Verhältnisse (erst Kaufvertrag und Bezahlung, dann Schlüsselübergabe) vermeiden kann!


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#2
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

König Max hat wohl das richtige gemeint, aber die falschen Worte gewählt.

Üblich ist folgendes Vorgehen:

Vertrag
Auflassungsvormerkung (Damit nicht nochmal verkauft werden kann)
Zahlung
Übergabe (=Beginn der Renovierungsarbeiten)
Auflassung (=Eigentümereintragung im Grundbuch, macht Notar, wenn er den Zahlungsnachweis hat)



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