Wir haben ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück erworben. Der Kauf ist komplett abgewickelt und das Haus wurde uns nun übergeben. Bei der Übergabe war vereinbart (mündlich), dass die relevanten Bauunterlagen und Verträge mit übergeben werden. Das Haus ist erst ein paar Jahre alt. Im Kaufvertrag ist zu den Unterlagen nichts angegeben, folglich beruft sich der Verkäufer nun darauf, dass er nicht verpflichtet ist, die Unterlagen heraus zu geben und hat außer ein paar Zeichnungen und den Bedienungsanleitungen für die Heizung keinerlei Unterlagen übergeben.
Habe ich nicht zumindest Anrecht auf den Erbpachtvertrag (im Original), in den wir ja nun als Vertragspartner eingetreten sind? Zum Haus selber müsste doch zumindest noch eine Baugenehmigung o.ä gehören. Die beim Hauskauf agierende Notarin erklärte mir, sie sei nicht zuständig, ich soll das mit dem Verkäufer regeln. Hat jemand Erfahrung damit, ob es eine Verpflichtung seitens des Verkäufers gibt, Unterlagen zum Haus rauszugeben, wenn im Kaufvertrag nichts explizit vereinbart ist?
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Hauskauf - welche Unterlagen sind wichtig
17. März 2011
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Frage vom 17. März 2011 | 13:53
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 32x hilfreich)
Hauskauf - welche Unterlagen sind wichtig
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