Hauskauf - wie geht''s optimal ?

2. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)
Hauskauf - wie geht''s optimal ?

Wie sieht denn ein Bilderbuch HAuskauf, sowhol für Verkäufer als auch für den Käufer ?

Und zwar in folgendem Fall: man sieht sich ein Haus an, und einigt sich mit dem Verkäufer auf einen bestimmten Betrag.

Man möchte nun zum Notar, man möchte bezahlen, und der Verkäufer möchte auch ausziehen.

Verständlich ist, dass der Käufer sicher sein will dass der Verkäufer ausziehen wird, und verständlich ist auch dass der Verkäufer auch erst dann ausziehen möchte, wenn er sicher sein kann, dass der Käufer a) bezahlen wird.

Wie müsste man also, wenn man z.B. in x MOnaten abmacht einzuziehen die Verträge formulieren, bzw. was sollte man beim Notar ausmachen, vor allem wann sollte wie viel bezahlt werden ?

Ich wäre um ein wenig Hilfe sehr dankbar.

-- Editiert von agio am 02.02.2007 13:38:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3791x hilfreich)

Hallo,

da ihr den Hauskauf/-verkauf sowieso nur über einen Notar abwickeln könnt, ist der auch der richtige Ansprechpartner für genau diese Fragen. Im Kaufvertrag sind diese Bedingungen immer geregelt (Zahlungstermin/Übergabe.....usw). Es ist auch möglich, vom Notar einen Vorvertrag anfertigen zu lassen, den beide Parteien dann wieder in Ruhe prüfen können.
Ratsam ist es auf jeden Fall, einen neutralen Notar zu wählen, der nicht schon im Vorfeld für irgendeine Seite tätig war.

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#2
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Auf gut Deutsch, sobald man sich einig ist, geht man zum Notar, und der wird das Kind schon schaukeln.

Es gibt doch sicherlich standardverträge hierzu - kennst Du oder jemand anders einen Link diesbezüglich ?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3791x hilfreich)

Genau dafür ist der Notar da. Am besten alle Fragen notieren und mitnehmen zum Notar. Er kann den Vertrag so gestalten, dass die Bedürfnisse beider Seiten (hoffentlich) vereinbar sind. Mit dem Vorvertrag kann dann jeder Seite auch nochmal einen eigenen Anwalt oder Notar - quasi als Absicherung - die Vereinbarung dahingehend prüfen lassen, ob wirklich die eigenen Wünsche korrekt niedergeschrieben wurden. Kostet zwar alles extra, aber ein Hauskauf ist eine große Investition.

Dass es dazu Standardverträge gibt, ist mir nicht bekannt, aber vielleicht meldet sich noch jemand oder suchst mal hier auf der Seite (siehe Tipps auf dem Rand, rechts)

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#4
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Du einigst Dich mit dem Verkäufer auf einen Notar. Dem gebt Ihr Eurere Vorstellungen bekannt. Daraus macht der Notar einen individuellen Kaufvertrag, den prüft Ihr ( Anwalt etc. entbehrlich-nur Zusatzkosten). Bei Fragen klärt Ihr diese telefonisch oder persönlich beim Notar. Dann geht Ihr frisch gewaschen und ausgeschlafen gemeinsam zum Notar und macht den Vertrag durch Unterschrift "scharf", auch bei diesem Termin könnt Ihr noch immer Fragen stellen, die ggf. eine Änderung bewirken. Wenn der Notar dann einen Fehler gemacht hat, dann könnt Ihr zum Anwalt gehen, kommt aber selten vor, viel Glück.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Damits wirklich optimal wird: bei Gebrauchtimmobilie zum 2ten Besichtigungstermin einen Sachverständigen (gelbe Seiten, Kammern) mitnehmen, denn der hat Erfahrung "unentdeckte" Freunde zu entdecken (muss ja nicht mal absichtliches Verschweigen der Verkäufer dahinter stecken - oder kennt ihr die Bausünden der Jahrzehnte? 60iger Jahre sind für fehlende Schallschutzmassnahmen bekannt, dann gibt es Balkone, Brandschutz usw...)
Lasst euch den Energiepass zeigen.
Und oberwichtig: klärt die Finanzierung ab, bevor ihr beim Notar unterschreibt. Am sinnvollsten sehe ich: Objekt gefunden, Bank gibt euch den Darlehensvertrag zur Unterschrift (1 Woche Zeit), ihr marschiert zum Notar und unterschreibt, dann unterschreibt ihr die Finanzierung (könnte ja der Kauf noch platzen).

Festlegen im Kaufvertrag:
a) Käufer zahlt nicht fristgerecht (Strafzinsen usw. festlegen
b) Verkäufer zieht nicht aus (Strafe/Miete festlegen).

Was alles so schief gehen könnte - hier im Forum mal einige Beiträge ansehen und daraus lernen - Perfektion gibt es aber nicht;)

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#6
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

super danke.

Zum Energiepass: der ist doch kraft Gesetzes Pflicht oder ? Kann mir jemand dazu auch die Rechtsgrundlage nennen ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Den zwingend vorgeschriebenen Energiepass für bereits bestehende Gebäude gibt es noch nicht.

Näheres dazu findet sich in der EnEV (googlen).

Aus eigener schlechter Erfahrung rate ich zur Aufnahme eines weiteren Punktes im Kaufvertrag: c) Das Anwesen ist komplett geräumt zu übergeben (Strafe/Kosten festlegen).

quote:
Auf gut Deutsch, sobald man sich einig ist, geht man zum Notar, und der wird das Kind schon schaukeln.


Genau so ist es. Und keine Angst davor, zu viele Fragen zu stellen oder die Zeit im Termin zu überziehen - ist alles in der Geschäftsgebühr enthalten und kommt auch durch die hunderste Frage nicht teurer.
Wenn man den Notar dann im Termin noch zum Treuhänder für die Abwicklung festlegt, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Was ich persönlich noch wichtig finde, ist evtl. die Möglichkeit, den Vorbesitzer bzgl. evtl. bereits bestehender Bodenbelastungen, die zu einer Beinträchtigung des Grundstücks führen, auch nach Kauf noch haftbar zu machen - also mit auf den Fragepunkte-Zettel setzen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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