Hauskaufvertrag - Weiterverkauf verbieten?

15. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 216x hilfreich)
Hauskaufvertrag - Weiterverkauf verbieten?

Hallo,

nehmen wir einmal folgende Situation an:

Mutter M ist Eigentuemerin eines Hauses. Dieses moechte Sie an Sohn und Schwiegertochter S + T verkaufen. Da es sich um den Sohn handelt, verkauft sie es dem Paar unter dem Marktwert. Das Paar moechte eine hohe Summe investieren, um das Haus zu modernisieren.

Um sicherzugehen, dass S+T das Haus nicht mit Gewinnabsicht weiterverkauft, will M eine Klausel einfuegen wie folgt:

Sollte S+T das Haus innerhalb von 10 Jahren weiterverkaufen, so steht M 50% des Gewinns zu.

Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen:
Kaufpreis Mutter an S+T 200.000 (Vergleich Marktwert: 300000)
Modernisiserung durch S+T: 100.000 (Eigenkapital)
Weiterverkauf->Erloes S+T: 300.000
Differenz Ursprungskaufpreis/Weiterverkaufspreis: 100.000
Mutter beansprucht 50%: 50.000

In obigem Fall haben der S+T, da sie 300.000 investiert haben (200.000 Kaufpreis + 100.000 Modernisierung), weder Gewinn noch Verlust. Muessten aber der Mutter noch zusaetzlich 50.000 Euro zahlen. Von ihrem vormaligen Eigenkapital blieben also in diesem Szenario nur noch 50.000 uebrig.

Ist eine solche Klausel generell erstmal moeglich?

Dazugesagt sei, dass S+T nicht vorhaben, das Haus weiterzuverkaufen, um Gewinn zu erzielen. Schon gar nicht, da sie selber ja noch 100.000 investieren und somit reell ja gar keinen Gewinn haben. Auf der anderen Seite koennen S+T verstehen, dass das Haus in der Familie bleiben soll (wollen es ja auch so). Ihnen macht also nicht so sehr die Klausel an sich zu schaffen, sondern, dass es keine "Ausnahmen" gibt.

Was, wenn das Haus nicht gehalten werden kann weil einer der beiden Erwerbsunfaehig wird oder Arbeitslos, oder gar verstirbt? Bei einem vorzeitigen Notverkauf, der eventuell sogar unter Marktwert stattfinden muesste, fallen ja auch Vorfaelligkeitsentschaedigung fuer die Kreditgebende Bank an etc...

Gibt es vielleicht so eine Standardklausel, wo auch schon die Ausnahmen enthalten sind? Welche wichtigen Gruende sollte man noch als "Ausnahme" aufnehmen (im Grunde alles, was irgendwie nicht einen vorsaetzlichen Verkauf durch S+T beinhaltet)?

Danke fuer Euren input.





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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ich habe vor einiger Zeit meiner Tochter ein Haus überschrieben, also geschenkt. Dort habe ich eine Klausel, dass ich in den nächsten 10 Jahren einem Verkauf zustimmen muss.

Das wurde zwar nicht ins Grundbuch eingetragen, wäre aber als zusätzliche Sicherung auch möglich gewesen.

Und der Notar hat uns auch einen Passus vorgeschlagen, dass das Haus an mich zurückfällt, wenn die Tochter in finanzielle Not gerät.

Da kann der Notar auf jeden Fall passende Vorschläge machen.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 15.05.2013 22:01

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ist eine solche Klausel generell erstmal moeglich?

Ja.

Über die genaue Ausgestaltung muss dann der Notar/Anwalt beraten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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