Ein Käufer K kauft von einem Verkäufer V eine Eigentumswohnung. Im Haus befinden sich 26 WE. K kauft zwei davon, die er für seinen Sohn zur Eigennutzung. Die Arbeiten gehen schleppend voran. Es werden die ersten Mängel sichtbar. Da K keine Ahnung vom bauen hat, beauftragt er mit einer Vollmacht einen Baubetreuer B. Der Verkäufer erkennt an den ersten Mängelanzeigen, dass sich B mit der Materie auskennt und erteilt B ein Hausverbot mit dem Hinweis, K kann sich durch einen anderen Gutachter vertreten lassen.
K ist nach Mitteilung vom Finanzamt bereits Eigentümer der Wohnung. Im Kaufvertrag heist es jedoch ... Das Hausrecht steht bis zur Abnahme allein dem Verkäufer zu.
K hat bereits ca. 60% der Kaufpreissumme gezahlt.
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"mit freundlichen Grüßen"
Hausverbot Eigentumswohnung
27. Dezember 2003
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Frage vom 27. Dezember 2003 | 12:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot Eigentumswohnung
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