Hausverkauf: Betrag früher erhalten und Miete zahlen

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michels72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausverkauf: Betrag früher erhalten und Miete zahlen

Hallo zusammen,

ich habe ein Zweifamilienhaus, das wir nun verkaufen. Wir haben einen Käufer gefunden und wir verstehen uns auch gut. Wir haben schon das ein oder andere Bilateral, ohne unsere Maklerin, geregelt - alles cool.

Wir haben vereinbart, dass wir den Betrag in den nächsten 2 Monaten bekommen. Dafür würden wir solange Miete zahlen, bis unser neues Haus fertiggebaut ist (ca. 6 - 7 Monate).
Frage: Wie hoch würde man grundsätzlich die Miete anrechnen? Den Betrag, der durch die Beretstellungszinsen anfallen?

Danke und Gruß
MIchael

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

je nachdem, wieviel der Käufer überhaupt aufnehmen muss, sind die Bereitstellungszinsen ja mehr oder weniger - wenn er das aus dem Sparstrumpf im Keller bezahlt, zahlt er überhaupt keine. Was ich sagen will: IMHO sind die Bereitstellungszinsen kein geeignetes Werkzeug; im Zweifel schaut man halt in den Mietspiegel, was für vergleichbare Objekte in der Umgebung für eine Miete aufgerufen wird und orientiert sich daran.

Und auch wenn "alles cool" ist - ich würde den Mietvertrag schnellstmöglich aushandeln und entsprechend unterschreiben, weil sonst sitzt ihr ggf. in einem Haus, das nicht (mehr) Euch gehört und müsst Euch die Miete diktieren lassen, weil der doppelte Umzug und schnellstmöglich rausmüssen im Zweifel noch teurer ist und mehr Stress verursacht.

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#2
 Von 
Michels72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, da hst Du recht. Wir müssen das noch vor dem Notartermin klären und das machen wir auch.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Und auch wenn "alles cool" ist - ich würde den Mietvertrag schnellstmöglich aushandeln und entsprechend unterschreiben,

Das würde ich schön bleiben lassen und mit dem Notar besprechen, das gehört in den Kaufvertrag.

-- Editiert von cruncc1 am 29.08.2017 13:02

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#4
 Von 
Michels72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

um das klar zu stellen.
Natürlich kommt das in den Kaufvertrag beim Notar. Es geht ja aber um die Absprache der Miethöhe - diese müssen wir ja vorher verhandeln, damit es in den Vertrag kommt.
Wenn ich den Mietspiegel nehmen wollte, empfände ich das als teuer.

Der Kunde muss ca 250-300' finanzieren.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn das zu teuer ist, dann lege die Kaufpreiszahlung und den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten auf Deinen Auszugstermin.

Hast Du den Käufer denn schon gefragt, was er haben möchte?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Michels72):
Wenn ich den Mietspiegel nehmen wollte, empfände ich das als teuer.

Wenn man auf der Straße steht oder eine Übergnaswohnungmieten muss wirds nicht billiger...

Im übrigen muss derjeinige ja nicht nur finanzieren, er muss auch noch teure Miete zahlen statt im Eigenhein zu leben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Michels72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn das zu teuer ist, dann lege die Kaufpreiszahlung und den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten auf Deinen Auszugstermin.

Hast Du den Käufer denn schon gefragt, was er haben möchte?


Wir haben über den Betrag noch nicht gesprochen. Wir haben aber konstertiert, dass wir beide profitieren können. Er braucht keinen Zinsaufschlag nach den 6 Monaten bereitstellungszinsfreiheit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michels72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Michels72):
Wenn ich den Mietspiegel nehmen wollte, empfände ich das als teuer.

Wenn man auf der Straße steht oder eine Übergnaswohnungmieten muss wirds nicht billiger...

Im übrigen muss derjeinige ja nicht nur finanzieren, er muss auch noch teure Miete zahlen statt im Eigenhein zu leben.


Ist nicht wegzudiskutieren, aber... üblicherweise zahlt aber der Darlehensnehmer im ersten Jahr ausschließlich die Zinsen; erst danach mit Tilgung. Rechne ich mit 300' zu 2%, macht das 500,-€ im Monat. Also, wenn ich diesen Betrag mal annehmen wollte als Miete - ohne Bewertung bitte, nur Mathematik - dann hat er definitiv keine Belastung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

ich kann deine Berechnungsansätze nicht nachvollziehen, was haben seine Zinsen mit der Miete zu tun? Warum soll er denn keinen Gewinn machen, das ist doch der Sinn einer Vermietung.

Der Notar sollte das auch ansprechen und auf eine marktübliche Miete verweisen, sprich Mietspiegel oder Vergleichsobjekte.
Als Käufer würde ich sogar über eine ansteigende Miete nachdenken (keine Ahnung, ob man das rechtssicher hinbekommt), halt als Druckmittel möglichst schnell auszuziehen.

Und grundsätzlich würde ich dem Käufer sowieso davon abraten, Mieter wird man manchmal ganz schwer wieder los.

Zitat:
Also, wenn ich diesen Betrag mal annehmen wollte als Miete - ohne Bewertung bitte, nur Mathematik - dann hat er definitiv keine Belastung.
Du meinst, dann ist es für ihn kein finanzieller Unterschied, egal ob er jetzt kauft oder erst in X Monaten. Da stimme ich dir zu.

Was du vergisst: Er hat noch allerhand andere Nachteile, wenn er schon jetzt kauft anstatt erst später wenn das Haus geräumt ist.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle,

mal ein kleiner Vorschlag zur Inspiration: frag doch einfach mal den Käufer, was er derzeit an Netto-Miete bezahlt. Die muss er ja nur deswegen noch zahlen, weil er selbst noch nicht in sein neues Haus rein kann. Insofern wäre das doch eigentlich der genau passende Betrag / "Schadensersatz". Evtl. noch mit einer gewissen Mietpreis-Anpassung wg. dem Größenunterschied der beiden Wohnungen etc.. Und das klappt natürlich auch nur, wenn die neuen Eigentümer jetzt nicht noch im "Hotel Mama" oder dergleichen wohnen. ;-)

Schönen Tag noch,

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Insofern wäre das doch eigentlich der genau passende Betrag


Nicht ganz, aktuell zahlt der Käufer seine Miete + Kreditzinsen für ein Haus in dem er nicht wohnen kann.

Also der "passende" Betrag wäre bisherige Miete des Käufers + Kreditzinsen, ansonsten legt der Käufer aus Gutmütigkeit drauf.

Die Sache wäre meines Erachtens aber eher im Vertragsrecht anzusiedeln, mit Baurecht hat das nichts zu tun.

-- Editiert von spatenklopper am 01.09.2017 12:14

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#12
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
...
Nicht ganz, aktuell zahlt der Käufer seine Miete + Kreditzinsen für ein Haus in dem er nicht wohnen kann.

Also der "passende" Betrag wäre bisherige Miete des Käufers + Kreditzinsen, ansonsten legt der Käufer aus Gutmütigkeit drauf. ...

Häää? *kopfkratz* Aber die Kreditzinsen müsste er doch auch zahlen, wenn er schon in seinem Haus wohnen würde, so wie die Nebenkosten ja auch. Oder hab ich irgendwas missverstanden?

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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