Hausverkauf - Nacherbenvermerk löschen?

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
harald2005
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 19x hilfreich)
Hausverkauf - Nacherbenvermerk löschen?

Folgender Sachverhalt: Ein Haus mit Grundstück soll verkauft werden. Das Haus ist mit keiner Grundschuld belastet. Im Grundbuch ist in der Abteilung II ein Nacherbenvermerk eingetragen. Sinngemäß: Die Witwe ist Vorerbin. Nacherbin bezüglich des 1/2 Anteils des Ehemanns sind dessen Kinder a.) Sohn, b.) Tochter. Die Nacherbenfolge tritt mit dem Tode der Vorerbin ein.
Der potentielle Käufer hat einen Notar beauftragt. Der Notar ist der Meinung, dass dieser Nacherbenvermerk gelöscht werden muss, da ansonsten die Kinder nach Abschluss des Kaufvertrages und Zahlung des Geldes, eine Rückabwicklung verlangen können. Ganz davon abgesehen, dass die Kinder selber an einem möglichst schnellen Verkauf interessiert sind und mit der Mutter übereinstimmen, stimmt a.) diese Aussage des Notars und b.) könnte der Kaufvertrag nicht so gestaltet werden, dass das nicht mehr möglich ist und die Kinder ggf. den Vertrag mitunterschrieben.
Für mich stellt sich zudem folgendes Problem noch: Ich lasse den Nacherbenvermerk löschen, dann kommt der Vertrag doch nicht zustande, weil ich mit ihm nicht einverstanden bin - der Notar will den Vertrag erst weiter ausarbeiten, wenn eine Löschung zugesagt wurde - und dann ist die Erbfolge erstmal nicht mehr so eindeutig geregelt und müsste im Todesfall neu geregelt werden. Das ist sicherlich kein Problem, aber ist es nicht unnötig? Ach, übrigens leben alle Beteiligten noch und es ist kein Erbfall eingetreten.
Über eine Meinung zu diesem Problem würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus.

-----------------
"Harald2005"

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, die Kinder müßten den Verzicht auf das Erbe zu Gunsten der Mutter beim Notar beurkunden lassen. Dann kann die Mutter das Grundstück veräußern.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Insbesondere da hier auch die vertraglichen Vereinbarungen auf gültige/ungültige Klauseln und Eintragungen geprüft werden müssen und ein rechtssicherer Formulierungsvorschlag für den Notar ausgearbeitet werden müsste.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/



Ich persönlich könnte mir übrigens vorstellen, das im den notariellen Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen wird, die besagt, das nach Unterschrift des Vertrages durch alle Beteiligten der Eintrag gelöscht würde und da nach das Geld von Treuhänderkonto fliest.

So könnte man Vertrag prüfen, eventuell zurücktreten oder kaufen. Im Falle des Rücktrittes bliebe Eintrag unangetastet.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
harald2005
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Tao,
sicher, aber ich will ja nur mal eine Meinung hören. Entscheiden werde ich sowieso und bezahlen kommt ja auch noch. Keine Bange, in solchen Angelegenheiten wird man ja immer ordentlich zur Kasse gebeten:-)!
Aber trotzdem, erstmal vielen Dank für die Antwort.

-----------------
"Harald2005"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:
Keine Bange, in solchen Angelegenheiten wird man ja immer ordentlich zur Kasse gebeten:-)!

Stimmt. Aber in Relation zu den Gefahren gut angelegt ...

Kaufpreis + 30% (Notar, Anwalt, Steuern, ...) lautet die Faustformel.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
harald2005
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich denke mal, 30% sind sicherlich zuviel. Ich kenne die Grunderwerbsteuer, den Notar und die Courtage für den Immobilienmakler. Als ich um 2000 gekauft habe, musste man ca. 12%, eigentlich für nichts, also zum Fenster raus geworfen, auf den Kaufpreis rechnen. Mir haben damals die Augen getränt, vor allem weil klar war, man hat überhaupt keinen Gegenwert für dieses Geld, wie gesagt, rausgeworfen.
Ich verkaufe aber ein Haus im Auftrag meiner Mutter und muss "nur" die Hälfte der Maklergebühr (3,57%) übernehmen. Das ist übrigens unterschiedlich in den Bundesländern geregelt. Ich glaube, in Berlin muss der Käufer noch die gesamte Provision tragen. In NRW ist das anders.
Ich habe mich inzwischen auch anderweitig informiert und bin der Meinung, dass ich mit der Löschung des Nacherbenvermerks in Kombination mit dem Kaufvertrag kein Risiko eingehe. Ich muss eher darauf achten, dass im Vertrag selber keine Fußangeln sind, aus denen sich dann noch irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer generieren lassen. Den Notar beauftragt ja der Käufer, er bezahlt ihn auch, und der hat mir da schon ein reichlich verschwurbelten 1. Entwurf zukommen gelassen. Was diese Notare bei der Beurkundung des Vertrages abziehen, ist schon unglaublich. Ein Normalverdiener kann da nur mit dem Kopf schütteln. Bedauerlicherweise ist das gesetzlich so geregelt. Dann muss man sich ja auch noch den Vertrag vorlesen lassen und dafür müsste man als Zuhörer eigentlich Geld bekommen:-)

-----------------
"Harald2005"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

2113, aber was sagen die Erben, wenn a oder b vor M sterben. Viel Spaß.

-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Man muß gar keine Maklergebühr zahlen, wenn man keinen beauftragt. Man kann ein Haus auch selber verkaufen.

-----------------
"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
harald2005
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 19x hilfreich)

Na klar, das könnte man auch machen, aber das ist sicherlich komplizierter als ein Auto zu verkaufen? Ausserdem sollte man Vorort wohnen und das ist bei mir nicht der Fall.

-----------------
"Harald2005"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen