Hausverkauf Vozugszinsen ?

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
webbes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausverkauf Vozugszinsen ?

Hallo,

ich tage mich mit mit dem Gedanken mein Haus zu verkaufen für das ich ein Bankdarlehn aufgenommen habe.
Ich habe diesen Vertrag bereits seit fast 3 Jahren und der Berater der Bank meine, dass bei einm Hausverkauf Vorfälligkeitsentschädigung auf mich zukommen würde.
Von andere Seite habe ich erfahren, das diese bei einem Verkauf des Hauses nicht zutrifft.

Es wäre nett wenn mir jamand hier weiterhelfen könnte, welche Aussage Richtig ist.

Vieleb Dank vorab.

Thomas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn die gesamte Darlehenslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Eine Möglichkeit diesem zu entgehen, ist nur dann gegeben, wenn man ein anderes Objekt kauft und dieses gleichwertig (Darlehensbetrag) als Grundschuld eintragen kann.
Eine andere Ausnahme wäre, wenn der Darlehensvertrag eine Laufzeit von länger als 10 Jahren hat und min. 10 Jahre abgelaufen sind.
Ganz sicher bin ich mir nicht, wenn es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt, aber ich glaube, dass spielt keine Rolle.
Nicht vergessen sollte man, dass Steuern anfallen können, wenn zwischen Erwerb und vor Verkauf weniger als 10 Jahre vergangen sind.
Geldmarkttheoretisch leiht sich die Bank bei ihren Kunden Geld, damit sie dieses an andere verleihen kann. Wenn jemand vor der Frist aussteigen will, muss die Bank einen anderen suchen, diesen Aufwand lässt sie sich (und u.a. die Bearbeitungsgebühren) mit der Vorfälligkeitsentschädigung vergüten.
Laut Stiftung Warentest wird aber bei der Berechnung oft ein Fehler zu Lasten der Kunden gemacht.

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