Hausverkauf / Wohnrecht

13. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Günther Hegna
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf / Wohnrecht

Hallo,
habe gestern angefragt, ob mir jemand zum Thema Schenkung eines Hauses Rat geben kann. Grundlage für die Frage warfolgende Sachlage:
Ein Freund hat ein älteres Haus mit Anbau. Im Prinzip ein zweites Haus. Bislang steht es aber nur rohbaufertig da. Es muß lediglich mit Estrich und Verputz versehen werden. Von der Mutter vor ca. 12 Jahren überschrieben. Abgesprochen war, dass im Falle des Ablebens der Mutter, wir den Anbau fertigstellen. Zum finanzieren soll dann unsere Eigentumswohnung verkauft werden. Wir sind kinderlos und haben niemanden zu beerben, d.h. was nach unserem Ableben mit unserem Besitz passiert. ist uns egal. Uns kommt es nur darauf an, dass wir aus dem fertiggestellten Anbau nicht mehr vertrieben werden können, zumal wir dann auch den Verkauf der Eigentumswohnung bereuen müßten. Unsere Altersversorgung, mietfrei zu wohnen, wäre dann futsch. Bedenken haben wir besonders im Falle der Pflegebedürftigkeit der Mutter des Freundes. Weiß jemand irgeneine Möglichkeit, wie man, für uns, die Sache auf den richtigen Weg bringen kann, ohne das so hohe Kosten wie Schenkungssteuer entstehen??

Zunächst herzlichen Dank für evtl. Bemühungen. Gruß Kaefer

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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Steuern fallen in jedem Fall an, wenn es sicher für Euch sein soll. Entweder fällt Grunderwerbsteuer an oder Schenkungssteuer.

Am sichersten und am problemlostesten wäre der Kauf des Hauses.

Was die Pflegebedürftigkeit der Mutter des Freundes damit zu tun haben soll, ist mir allerdings noch nicht ganz klar.

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#2
 Von 
Günther Hegna
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort,

zur Sache mit der Pflegebedürftigkeit der Mutter ist folgendes zu sagen:

Falls die Pflegebedürftigkeit eintritt, treten Krankenkasse u.a. an den Sohn heran. Er als jetziger Hauseigentümer muß dann für die Pflegekosten aufkommen. Wenn er das nicht kann, dann muß meines Wissens das Haus verkauft werden, damit die Pflege bezahlt werden kann. Was uns dann aber gefährdet.
Denn das Haus einfach kaufen, zum tatsächlichen Wert, ist uns nicht möglich, da wir schlicht und einfach das Geld nicht haben.
Grunderwerbssteuer o.K., das kann man aufbringen. Der Kaufpreis aber kann nicht bezahlt werden, denn das Geld ist nicht da. Die Bezahlung des Kaufpreises muß bestimmt nachgewiesen werden. Wenn das so ist, dann stehen wir schon wieder mit dem A..... an der Wand. Denke da nur an die Krankenkasse o.ä. die dann beim Sohn die Pflegekosten holen wollen, denn Geld muß er ja haben. Aus dem Hausverkauf. Und das Finanzamt wendet sich evtl. auch noch an den Sohn wegen Veräußerungsgewinn. Somit fehlt schon wieder Geld das nicht da ist.
Sinn und Zweck der ganzen Aktion ist, dass wir einfach den Anbau/Neubau fertigstellen wollen, das Geld dazu aus dem Verkauf unserer fast bezahlten Eigentumswohnung finanzieren könnten, ein Zusammenleben unter Freunden bis zum Lebensende ( wir sind alle um die 50ig), in einer friedlichen Gemeinschaft, in der Absolutes Vertrauen gewährleistet ist. In jeder Hinsicht. Das Risiko stellt eine evtl. Pflegebedürftigkeit / Heimunterbringung und deren Kosten der Mutter dar.

Danke für alle Bemühungen Kaefer

-- Editiert von Günther Hegna am 13.01.2005 10:38:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Wenn er das nicht kann, dann muß meines Wissens das Haus verkauft werden, damit die Pflege bezahlt werden kann. Was uns dann aber gefährdet.

Das ist nicht richtig. Er wird nur mit seinem Einkommen, nicht aber mit seinem Vermögen herangezogen.

quote:
Und das Finanzamt wendet sich evtl. auch noch an den Sohn wegen Veräußerungsgewinn.

Auch das ist nicht richtig. Das Haus ist schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz.

quote:
Die Bezahlung des Kaufpreises muß bestimmt nachgewiesen werden.

Das muss nicht nachgewiesen werden. Der Verkäufer hat aber natürlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, der auf die Erben übertragen wird. Falls die herausfinden, dass der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, können sie diesen noch nachfordern.
Außerdem ist das Steuerhinterziehung, da eigentlich die höhere Schenkungssteuer anfallen würde.

Wenn das Geld für den Kauf nicht da ist, dann bleibt nur die Schenkung des Hauses. Ggfls. kann der Hausbesitzer auch das Nießbrauchrecht oder das Wohnrecht an Euch verschenken. Aber auch dann fällt Schenkungssteuer an.

Für die Schenkungssteuer wird das Haus übrigens nur mit dem Mietwert, nicht mit dem Verkehrswert berechnet. Der beträgt für ein komplettes Haus ca. 50% des Verkehrswertes. Wie das für einen Rohbau aussieht, weiß ich allerdings nicht. Mindestens werden 80% des Bodenrichtwertes angesetzt.

Absolutes Vertrauen über einen langen Zeitraum (>30 Jahre) kann man m.E. nicht wirklich voraussetzen. Daneben muss man den Fall berücksichtigen, dass der jetzige Hausbesitzer vor Euch stirbt und dieses Vertrauen dann auch in dessen Erben gewährleistet werden muss.

Auf eine Absicherung im Grundbuch würde ich daher auf keinen Fall verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Günther Hegna
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin vielleicht erstaunt, welche Hilfsbereitschaft vorhanden ist. Toll sage ich.

Also ich bin jetzt schon etwas beruhigt. Mein Freund als Hausbesitzer hat keine Erben. Es sei denn seine Schwester hat einen Pflichtteil zu bekommen, gegen den man sich nicht wehren kann. Im Falle des Ableben der Mutter hat sie auch keine Ansprüche, denn es ist kein Vermögen der Mutter vorhanden. Weder Sparbuch noch sonstiges. Das mit dem Absoluten Vertrauen ist auch über 30 Jahre gewährleistet. In einer so tiefgründigen Freundschaft, die schon sehr lange besteht,
ist dieses sehr große Vertrauen allemal gerechtfertigt. Ich denke das unter dem Begriff Freundschaft heutzutage nichtmehr das verstanden wird, was ich darunter verstehe, nämlich absolute Verantwortung dem Anderen gegenüber. In jeder Beziehung.

Vorerst schaun wir mal.... Heute Abend große Sitzung, bei der Wir alles besprechen.

Vielen Dank vorerst. Kaefer

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn dein Freund keine Kinder hat, treten seine Mutter und wenn diese nicht mehr lebt in die gesetzliche Erbfolge ein (es sei denn, er macht ein Testament - was auf jeden Fall zu raten wäre.
Das sinnvollste wäre doch, wenn er euch ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch absichert oder das Nießbrauchrecht. Das Nießbrauchsrecht hätte den Vorteil, das ihr euren "Hausteil" auch vermieten könntet und ihr die Miete erhaltet (denn es kann ja mal ungemütlich mit "neuen" Nachbarn werden oder Pflegeheim anstehen.
Gratulation zu einer so festen Freundschaft (aber man soll trotzdem nie nie sagen).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Uns so ein Fall, wie siak0304 jetzt angenommen hat, kann natürlich auch passieren.

Hausbesitzer stirbt vor seiner Mutter, dann wird diese Alleinerbin. Wenn sie dann Pflegefall ist oder wird, muss sie das Haus verkaufen. Im Gegensatz zur Schwester ist die Mutter pflichtteilsberechtigt. Wenn also in so einem Fall jemand anderes testamentarisch erbt, dann muss die Hälfte des Hauswertes an die Mutter ausgezahlt werden.
Derart ungewollte oder nicht vorhergesehene Dinge, die auch noch außerhalb des Einflussbereiches der Freundschaft liegen, können letztendlich passieren, auch, wenn sie unwahrscheinlich sind.

Wenn kein Kauf stattfindet, sondern die Übertragung z.B. des Nießbrauchrechtes, dann ist das nur insoweit eine Schenkung, wie keine angemesene Gegenleistung erfolgt.

Die Verpflichtung, das Haus komplett fertig zu stellen, wäre aber so eine Gegenleistung, da auch das dann fertiggestellte Haus dem jetzigen Eigentümer gehört.

Daneben sollte beachtet werden, dass bei einem Nießbrauchrecht der Eigentümer und nicht der Nießbraucher für außergewöhnliche Instandhaltungen zuständig ist. Hierzu sollten ebenfalls vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Da für diese Dinge ohnehin ein Notar erforderlich ist, solltet Ihr Euch von diesem ausführlich beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Günther Hegna
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hier bin ich nochmal, wegen meiner Angelegenheit Wohnrecht-Nießbrauch.

Eure Tips haben mir sehr geholfen und die ganze Sache ist nun am laufen. Wir werden beim Notar Nießbrauch eintragen lassen. Verbunden damit, dass wir den Rohbau fertigstellen und alles bezahlen was damit verbunden ist. Ganz so wie es eigentlich gedacht war. Wir können dann dort wohnen bis ..... und haben die Rechte, fast wie ein Eigentümer. Beim Notariat sagte man mir, dass wir untereinander einen Vertrag, der das Zusammenleben mit allen anfallenden Kosten regelt, schließen sollen. Darin wird nach Möglichkeit alles festgehalten, was jedem Einzelnen wichtig erscheint. Denn was geregelt ist, ist geregelt.
Ich könnte noch Hilfe brauchen bezüglich: was in so eine Vertrag alles augenommen werden sollte. Jeder Tip ist hilfreich, denke ich, denn oft übersieht man im Eifer des Gefechts etwas wichtiges. Über den Tellerrand hinausschauen sagt man doch.
Ich würde mich sehr freuen, wenn der Ein oder Andere mir noch einen Rat geben könnte.
Allen die mir bis hierher geholfen haben, möchte ich noch mal recht herzlich danken.

Gruß Günther Hegna ( Kaefer)

-- Editiert von Günther Hegna am 14.01.2005 11:25:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Nutzung + Pflege des Gartenbereichs würde mir so spontan einfallen. Kellerräume? Wer zahlt anfallende Grundsteuer, Beiträge, falls die Stadt Anliegergebühren fordert (Straßenausbau).

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