Hausverkauf - Vorfälligkeitsentschädigung

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
T.D.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf - Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo, wegen Scheidung müssen wir unser Haus verkaufen.
Der Darlehensvertrag läuft normal bis Ende 08 (festgelegt)
Weiß jemand ca. wie hoch die Vorfällligkeitsentschädigung bei ca. 140.000 Euro sein wird???
Und was bedeutet folgendes:
Die Vorfälligkeitsentschädigung kann frühestens 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Ablösetermin erfolgen?

Bitte brauchen dringend Rat!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Warum wendet ihr euch nicht einfach an die Bank/Institut bei der ihr den Kredit laufen habt. Die können euch das doch am besten sagen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei eurem Objekt ausfallen wird. Eigentlich müsste dazu auch etwas in den Vertragsunterlagendrinstehen, so dass man sich das ggfs. auch selber ausrechnen kann. Zu Punkt 2 deiner Frage kann ich dir leider nichts sagen.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
T.D.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben wir ja getan,aber die meinten nur das die Summe erheblich hoch wäre.
Das hilft mir leider auch nicht.
Wenn die mir das erst sagen wenn der Verkaufspreis steht, dann ist es für weitere Überlegungen zu spät.
Vor allem könnten die ja dann eine beliebige summe nennen die wir zahlen müssen .

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#3
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

ich komme jetzt nicht mehr auf den namen, also da gab es mal was, was man in anspruch nehmen konnte, damit die eben nicht irgendwelche horrenden forderungen stellen, wir hatten das prob nämlich auch vor jahren, ich sage m mal: verbraucherzentrale bei dir im ort (kannste online raussuchen) die können dir da weiterhelfen!!

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#4
 Von 
T.D.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Info RedHair werde ich mal tun.Schönen Abend Dir noch.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Vereinfacht dargestellt berechnet sich die Vorfälligkeitsentschädigung wie folgt:

Ihr habt einen Zins X mit der Bank vereinbart. Bei vorzeitiger Rückzahlung kann die Bank auf dem Geldmarkt den Zins Y erzielen.

Die Differenz zwischen X und Y multipliziert mit der Laufzeit ergibt die Vorfälligkeitsentschädigung unter Berücksichtigung der Abzinsung.

Es gibt aus den letzten Jahren eine Reihe Urteile dazu, welchen Zins Y für die Wiederanlage die Bank ansetzen muss. Das ist wohl von RedHair mit dem Gang zur Verbraucherzentrale gemeint.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt daher sehr stark von der Zinsentwicklung ab. Daher kann die Bank auch keine verbindliche Aussage über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kreditablösung in 3 oder 4 Monaten machen.

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kreditablösung heute wäre, kann die Bank sicher beantworten.

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