Hausverkauf bei Nießbrauch

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ArnieCunningham
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausverkauf bei Nießbrauch

Hallo Gemeinde,

bei mir besteht folgende "Problematik":

Ich besitze ein Haus auf das meine Eltern ein Nießbrauchsrecht eingetragen haben. Das Haus wird nun verkauft (natürlich in beiderseitigem Einvernehmen). Das Nießbrauchsrecht wird erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages gelöscht. Der Kaufpreis wird erst nach Löschung des Nießbrauch fällig. In diesem Haus wohnen weder meine Eltern noch ich.

Wer muß im Kaufvertrag des Hauses als Begünstigter (auf deutsch: welche Bankverbindung) stehen? Ich als Besitzer oder meine Eltern als zum Zeitpunkt des Verkaufes Nießbraucher? Können meine Eltern als Verkäufer auftreten, obwohl ich Eigentümer bin?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Verkäufer des Hauses kann nur der Eigentümer sein, also Du. Deine Eltern können im gleichen Vertrag der Löschung des Nießbrauchrechtes zustimmen.

Auf welches Konto der Kaufpreis überwiesen werden muss, kann ebenfalls im Kaufvertrag vestgelegt werden. Speziell kann dort auch festgelegt werden, dass die Eltern für die Löschung des Nießbrauchrechtes den Betrag XXX€ erhalten und den Rest Du als Verkäufer.

Die Details sollten mit dem Notar besprochen werden.

Ich halte es übrigens nicht für sinnvoll, wenn der Kaufpreis erst nach Löschung des Nießbrauchrechtes im Grundbuch fällig wird. Aber auch das sollte mit dem Notar besprochen werden. Was passiert denn, wenn dann der Käufer nicht zahlen kann? Dann schauen Deine Eltern ganz schön dumm aus der Wäsche!

Die Reihenfolge sollte eigentlich wie folgt sein:
1. Kaufvertrag + Löschungsbewilligung
2. Fälligkeit des Kaufpreises
3. Eintragung des neuen Eigentümers und Löschung des Nießbrauchrechtes im Grundbuch

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ArnieCunningham
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft!

Ich hätte da aber noch ne Frage:

Wenn ich der Verkäufer bin und im Kaufvertrag das Bankkonto meiner Eltern angebe, ist das dann eine Schenkung? Eigentlich habe ich das Haus doch dann meinen Eltern geschenkt. Nicht das dann Schenkungssteuer fällig wäre!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zunächst einmal bekommen Deine Eltern Geld für die Löschung des Nießbrauchrechtes. Je nach genauem Alter Deiner Eltern macht das wahrscheinlich schon einen sehr großen Teil des Kaufpreises aus. Eine Zahlung in dieser Höhe ist unproblematisch.

Darüber hinausgehende Zahlungen gelten als Schenkung. Pro Elternteil ist dabei ein Betrag von 20.000€ steuerfrei. Erst wenn de Schenkungsanteil größer als 20.000€ pro Elternteil liegt, fällt Schenkungssteuer an.

Ob die Gefahr der Zahlung von Schenkungssteuer in Deinem konkreten Fall vorliegt, kann man nur bei Kenntnis der Gesamtumstände beurteilen.

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#4
 Von 
ArnieCunningham
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Und nochmal vielen Dank für die Info!

Um die Schenkungssteuer zu umgehen könnte ich also den Verkaufserlös des Hauses als Nießbrauchsrechtslöschungsbetrag (tolles Wort) ansetzen und schon würde keine Steuer anfallen!?
Gibt es da Höchsbeträge oder sind die frei verhandelbar?


-- Editiert von ArnieCunningham am 19.02.2009 15:05

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Es gibt Regelungen, wie so ein Nießbrauchwert berechnet wird. Wesentliche Einflussgrößen sind der Mietwert des Nießbrauchrechtes und das Alter der Berechtigten, bzw. deren statistische Lebenserwartung. Der Notar kann Auskunft über den Kapitalwert des Nießbrauchrechtes geben.

Je nach Alter Deiner Eltern (je jünger desto besser) kann es dann sein, dass der Wert des Nießbrauches den Verkehrswert des Hauses (nahezu) erreicht.

Wenn der Betrag, den Deine Eltern erhalten, deutlich vom errechneten Wert abweicht, dann wird das, was darüber hinausgeht als Schenkung angesehen.

Wenn der Kapitalwert des Nießbrauchrechtes den Verkaufspreis des Hauses um weniger als 40.000€ unterschreitet, dann bleibt das Ganze auch steuerfrei. Dass so eine Situation bei Euch gegeben ist, halte ich für möglich, muss aber für den Einzelfall errechnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ArnieCunningham
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

...und nochmal vielen Dank für die Infos!

Jetzt bin ich erstmal infotechnisch "gesaddled" und lasse mich mal überraschen, was im Kaufvertrag des Notars steht! Ein Vorabexemplar müßte die nächsten Tage bei mir eintreffen. Die Situation ist nämlich noch ein wenig verzwickter als ich es hier dargestellt habe. Aber schon die Informationen, die ich hier bekommen habe, helfen mir durchaus weiter.

Solche Foren sind schon ne tolle Sache!

Mal schaun, wie es weitergeht...

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