Hausverkauf muss ich nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sanieren?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
DeciusMetellus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf muss ich nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sanieren?

Guten Morgen zusammen,

es geht sich um ein im August 2018 geerbtest Haus aus dem Baujahr 1982.
Diese soll jetzt verkauft werden.
Muss hier eine Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014),
vor dem Verkauf durchgeführt werden z.B. den Heizkessel austauschen
oder kann dieses ohne Sanierung verkauft werden und die gesetzlichen Sanierungspflicht
an den Käufer weitergereicht werden.

Ich freue mich auf Eure Antworten.
VG Decius

-- Editiert von Moderator am 21.06.2019 13:01

-- Thema wurde verschoben am 21.06.2019 13:01

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
das hat mit Erbrecht nichts zu tun, wäre wohl besser unter "Baurecht" aufgehoben.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von DeciusMetellus):
Muss hier eine Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014),
vor dem Verkauf durchgeführt werden z.B. den Heizkessel austauschen
Nein. Das muss der Verkäufer nicht machen.
Aber der Verkäufer muss einen Energieausweis erstellen lassen. Diesen dann dem Käufer vor Abschluss des Kaufvetrages zur Kenntnis geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Der Energieausweis muss sogar schon bei der ersten Besichtigung vorliegen und unaufgefordert vorgezeigt werden.

Signatur:

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Energieausweis muss sogar schon bei der ersten Besichtigung vorliegen und unaufgefordert vorgezeigt werden.
Ich gehe davon aus, dass er auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Ist das geändert worden?
Wenn das Haus zum Verkauf annonciert wird, muss er auch schon mit angegeben werden. Also muss er da schon vorliegen.

Trotzdem muss der Verkäufer NICHT sanieren, bevor er verkauft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeciusMetellus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch allen für eure Antwort, ihr habt mir sehr geholfen.

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