Hausverkauf und Berechnung von Wohnfläche

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
HelmSchr
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf und Berechnung von Wohnfläche

Guten Tag!

ich möchte bald mein RMH (Bj.79 2,5 Geschosse) von privat verkaufen und hätte eine Frage, wie ich bei der Berechnung von Wohnfläche vorgehen soll? Ich erstelle als nächstes ein Exposé und muss wissen ob über die Flächengrösse im ausgebauten Dachgeschoss DIN 277 oder WoFiv angebracht ist, denn da gibt es sehr große Unterschiede. Nach WoFiv sind es 21m2 aber die Grundfläche im Dachgeschoss beträgt über 40m2

Was würdet ihr machen? Exposé nach DIN 277 und dies erwähnen oder lieber WofIv nehmen aber dadurch das Haus evtl. unattraktiver machen?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32102 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von HelmSchr):
Was würdet ihr machen?
-ICH- würde mein Haus nicht durch +/- m² attraktiver machen, sondern durch das Gesamtexposé . Die gesamte Wohnfläche des Hauses also nach WoFlV ermitteln.

-ICH- würde doch ein Haus mit x m² Wohnfläche verkaufen wollen--- und nicht Grundflächen im Neubau ausreizen/bauen.
Was man mit/trotz Schrägen alles machen kann, zeigen evtl. Fotos oder man kann es beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HelmSchr
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Fakt ist, wenn man inseriert muss man als allererstes Größe der Wohnfläche angeben, die Interessenten schauen sich diese Zahl an und bei mir gibt es in der Hinsicht ein gewissen Unterschied. Du würdest es nicht so machen, klar verstehe ich aber wozu bin ich denn verpflichtet bei diesen Angaben? Was ist Markttypisch?

Bei einer Mietwohnung ist das eigentlich klar geregelt, da ist Wofiv eher Standard aber bei Hausverkauf scheint es nicht so maßgeblich zu sein.

Zitat (von Anami):
Zitat (von HelmSchr):
Was würdet ihr machen?
-ICH- würde mein Haus nicht durch +/- m² attraktiver machen, sondern durch das Gesamtexposé . Die gesamte Wohnfläche des Hauses also nach WoFlV ermitteln.

-ICH- würde doch ein Haus mit x m² Wohnfläche verkaufen wollen--- und nicht Grundflächen im Neubau ausreizen/bauen.
Was man mit/trotz Schrägen alles machen kann, zeigen evtl. Fotos oder man kann es beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32102 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von HelmSchr):
aber wozu bin ich denn verpflichtet bei diesen Angaben?
Es gibt keine Pflicht, wie ein Privateigentümer sein eigenes Haus anbietet.
Und markttypisch kenne ich nicht. Makler machens meistens SO, wie sie ihre PC-Vorlagen für Exposés angelegt haben. Oder sie übernehmen vom Eigentümer Angaben aus den Hausunterlagen/Baugenehmigung... oder sie geben ca-Maße an.

Gegen die Angabe der Wohnfläche spricht doch auch nichts. -ICH- gebe die Wohnfläche mit x m² nach WoFLV an.
Den Unterschied, den du meinst, gibt es bei allen bewohnten DG /Schrägen/Abseiten.

Wenn du aber meinst, die Größe wäre auch hier das Wichtigste, dann nimmst du eben die größere m²-Angabe.

Gerade im DG ist aber unter Schrägen eben nicht alles Wohnfläche, was auch Grundfläche ist.
Wer wohnt schon ganz flach neben der Abseite/unter der Schräge?
Die Grundflächen-Angaben gehören eher zur Bauplanung.

Ich weiss nicht, wie du inserieren willst--- ich klicke hier zufällig auf immoscout, Haus zum Kauf, gebe den Ort ein--- da steht nie zuerst die Größe. Und selten steht, wie die Größe ermittelt wurde. Makler und Verkäufer möchten sich ungern später um x m² unter der Schräge streiten.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich suche gerade ein Haus/Wohnung. Wenn ich diese Anzeigen sehe, wo die Zimmeranzahl inkl. Küche und Bad und Abstellraum angegeben wird ("6 Zimmer: Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer, Küche, Bad, Abstellraum") oder "Grundfläche", dann schau ich mir das Objekt nicht mal mehr online zu Ende an.

Es interessiert die Wohnfläche bei Wohnobjekten - mit allem anderen verprellen Sie eventuelle Interessenten bestenfalls nur....

Ist meine persönliche Meinung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Ich arbeite in einem Architekturbüro und wir erstellen dergleichen auch regelmäßig für unsere Kunden.
Bei so etwas wird eigentlich immer die Wohnfläche angegeben, weil diese üblicherweise auch relevant ist, wenn es z.B. um die Finanzierung oder die Versicherung oder eine evtl. Weitervermietung etc. geht.
Oder blöd gesagt: es konkretisiert gleich, wie groß genau die Fläche ist, für die es letztendlich wirklich um Geld geht.

Falls Du trotzdem nicht drauf verzichten willst, kannst Du die zweite Flächenangabe gemäß DIN 277:2016 ja in der detaillierten Beschreibung noch zusätzlich nennen, solltest dies allerdings in klarer Kombination mit der Wohnflächen-Angabe machen, damit es nicht so schnell zu Missverständnissen kommt!
Z.B.:
"... Die Wohnfläche beträgt XXX,XXqm (gemäß WoflV), zzgl. XX,XXqm Keller und XX,XXqm Garage.
Dies entspricht einer Nettoraumfläche von XXX,XXqm (gemäß DIN 277:2016), davon XXX,XX qm Nutzungsfläche, XX,XXqm Technikfläche und XX,XXqm Verkehrsfläche. ..."

Zum Schluss noch ein kleiner Denkanstoß: mal ehrlich, zu wem hättest Du als potentieller Käufer selbst mehr Vertrauen? Zu einem, der zwar nicht lügt, aber die Tatsachen scheinbar gerne etwas schöner funkeln lässt oder zu einem, der konkrete Infos ohne irreführende Formulierungen nennt? ;)

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.515 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.117 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen