Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe einen Makler zum Kauf meines Hauses beauftragt, der jetzt auch einen Käufer gefunden hat. Jetzt hat sich aber meine Situation geändert und ich möchte das Haus nun nicht mehr verkaufen. Kann ich den Verkauf jetzt einfach ablehnen oder muss ich das Haus jetzt verkaufen. Wenn ich das Haus nicht verkaufen muss, kann der Makler mir irgendwelche Leistungen in Rechnung stellen, also muss ich irgendetwas an den Makler zahlen? Danke für jede Antwort.
Hausverkauf zurückgezogen - Umgang mit Makler
21. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 21. Mai 2007 | 15:03
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf zurückgezogen - Umgang mit Makler
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Mai 2007 | 15:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zum Verkauf zwingen kann er dich auf keinen Fall.
Ob er irgendwelche Ansprüche hinsichtlich seiner vergeblichen Tätigkeit hat, hängt von dem vertrag ab, den Du mit ihm geschlossen hast.
#2
Antwort vom 23. Mai 2007 | 10:15
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Mai 2007 | 12:31
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank erst einmal für die Rückmeldungen. Im Vertrag mit den Makler steht nichts bezüglich dem Fall, dass ich Kosten zu erstatten hätte wenn ich das Haus dann doch nicht verkaufen möchte. Somit müsste ich dann wohl auch nichts zahlen, oder? Gruß!
#4
Antwort vom 23. Mai 2007 | 12:41
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Auf jeden Fall daran denken, den Maklervertrag fristgerecht zu kündigen.
#5
Antwort vom 23. Mai 2007 | 17:49
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.594
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
49 Antworten
-
17 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten