Hausverwaltung darf Aufträge erteilen ohne genaue absprache?????

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)
Hausverwaltung darf Aufträge erteilen ohne genaue absprache?????

Hallo, ich versuche es kurz zu machen,bräuchte mal Eure Meinung.
Unsere Hausgemeinschaft hat eine Wärmedämmung des Hauses beschloßen.Es gab dafür 3 Kostenvoranschläge 2 davon von unserer Verwaltung bestellt,einer von mir.
Der Erste war so hoch, daß ich einen zweiten zum Vergleich eingeholt habe.
Dieser war schon weit günstiger und die Firma (B) schien mir sehr kompetent.Der zweite von Firma A ,eingeholt durch die Verwaltung war ähnlich aber nicht gerade genau in der Beschreibung.
Beide Firmen hatten einen Ortstermin ,danach sollte jede Firma das Angebot überarbeitet an die Verwaltung schicken.
Da die Dämmung schon im nächstem Monat gemacht werden soll,wurde gesagt daß wir die günstigere Firma auswählen aber nicht extra darüber abstimmen.
Nachdem wir nicht`s mehr erfahren haben,haben wir mehrfach um die Unterlagen gebeten.
wir wurden dann wieder vertröstet.Daraufhin habe ich mit Firma A gesprochen,diese wollte mir keine Auskunft geben da sie nicht hinter dem Rücken unsrer Verwaltung handeln wolle.
Jetzt haben wir erfahren das der Auftrag an Firma A erteilt wurde.Wir haben aber nur eine ca. Rechnung ohne genaue Angaben über die Maßnahme.Die verwaltung sagt sie hätte das Recht dazu,müße uns auch nicht informieren,Firma A hätte mir auch keine Auskunft geben dürfen....und wir würden das Vertrauensverhältnis im Haus stören....
Dabei geht es um ca.10000 Euro pro Patei.....ist das denn normal???
Würde mich über jede Meinung freuen .

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eventuell wird die HV eine Provision kassieren wollen von dem Fachbetrieb, der beauftragt wurde. Das muss natürlich nicht so sein! Könntet ihr als Eigentümer eventuell ausfindig machen, aber das ist aufwendig.

Im Prinzip kann euch das aber doch egal sein, wenn Firma A kostenmäßig bei Firma B liegt. Wenn die HV mit Firma A in der Vergangenheit bereits erfolgreich zusammen gearbeitet hat, dann kann man das der HV nicht vorwerfen (außer halt, sie kassiert Provision!).

Sollte Firma A am Ende aber doch teurer sein als Firma B, dann könnt ihr als Eigentümer euch auf das Angebot von Firma B berufen.

Ansonsten hat die HV schon recht.. Es wurde beschlossen, dass der günstigste Anbieter beauftragt wird, und daran sollte die HV sich halten. Sie hat allerdings auch die Pflicht, jederzeit Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren, denn das ist euer Recht als Eigentümer.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Hausverwaltung muss sich an die Beschlusslage halten.

Wenn Ihr beschlossen habt, dass der billigste Anbieter den Auftrag bekommt und A ist der billigste Anbieter, dann darf die HV auch A beauftragen, ohne dass sie rückfragen muss.

Wenn die Eigentümer bei einer derart großen Sanierung einen so leichtfertigen Beschluss fassen, dann haben sie sich das Ergebnis selbst zuzuschreiben.
Was hat die Eigentümer daran gehindert, den Beschluss so zu fassen, dass die HV vor Auftragsvergabe rückfragen muss? Das wäre im konkreten Fall sinnvoll gewesen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ hh

Mal theoretisch... Wenn sich die Eigentümer einig sind, dass sie da einen Fehler gemacht haben, dann könnten sie doch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen und darüber einen neuen Beschluss fassen, oder was meinst Du?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Das geht schon. Aber was hilft das jetzt noch, nachdem der Auftrag bereits erteilt wurde?

Die Eigentümer sind jederzeit berechtigt, mit einer entsprechenden Beschlussfassung der Hausverwaltung neue Anweisungen zu geben. Wenn das aber dazu führt, dass z.B. die Fa. A Schadenersatz wegen eines zurückgezogenen Auftrages verlangt, dann ist das von den Eigentümern und nicht von der HV zu zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimmt, der Auftrag wurde leider schon erteilt. Nun, dann müssen die Eigentümer eben die Ausführung der Arbeiten abwarten und gespannt sein auf die Schlussrechnung.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Lag denn beim Beschluss über die Sanierung schon ein Angebot mit Zahlen vor? Das könnte nämlich ein Schlupffloch sein, falls es keinen ordnungsgemässen Beschluss bezüglich einer Sonderumlage gegeben hat.
Empfehlenswert für die Zukunft - einen Bauausschuss wählen, der bezüglich Angebotsverfahren, Auftragsvergabe, Kontrolle der Rechnungen usw. mit einbezogen werden muss.

Und - Tritt gegen das Schienbein des Verwalters - der handelt nämlich nur in dem Namen der Eigentümer und natürlich darf ein Eigentümer nachfragen - das als "stören des Hausfriedens" zu bezeichnen würde mich doch dazu bringen, mir Gedanken über einen neuen Verwalter zu machen - wann läuft denn der Vertrag ab?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für Eure Meinung.Wahrscheinlich sind wir wegen der Dringlichkeit der Dämmung einfach zu leichtsinnig gewesen.Ein Nachbar wird jetzt Einspruch gegen die Vergabe des Auftrags einreichen,da er bißlang nur erfahren hat, daß der Beschluß zur Dämmungsmaßnahme besteht.( War bei der Versammlung nicht anwesend)
Wir wissen jetzt noch nicht mal mit welchen Materialien die Firma arbeitet.....welche Wärmeleitgruppe etz..ich denke das die Angebote ja garnicht verglichen werden konnten,da Firma A sehr ungenau (fast nicht`s aufgeführt hat ,außer die Beträge) während Firma B alle eventualitäten mit einbezogen hatte....Morgen bekommen wir hoffentlich weitere Infos.Lg. und nochmal danke!!!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Ach ja ......Es lagen keine genauen Zahlen vor.......Beschlussfassung--"AlleGiebel...werden mittels WVS gedämmt.Die Arbeiten sollen möglichst noch in diesem Jahr durchgeführt werden.Der Auftrag wird durch die Verwaltung in Absprache mit Herrn XYerteilt ,nachdem Ortstermine durchgeführt wurden und alle Detailfragen geklärt sind."
Des weiteren schrieb die HV sie würde vor der Vergabe auch nochmals nachverhandeln....Von der von mir beauftragten Firma konnte ein solcher Versuch nicht bestätigt werden,obwohl diese auch bereit gewesen wären über den Endpreis zu verhandeln.
Würde mich noch sehr interessieren wie ich rausbekommen könnte ob eine Provison gezahlt wird.......
Brauche wohl noch ein paar Jahre um WEG zu verstehen.
Das mit dem Bauausschuß wäre sehr sinnvoll gewesen.....
Ich würde die Verwaltung gerne wechseln,da ich allgemein nicht sehr zufrieden bin,habe aber liebe träge Nachbarn....
Wir selber wohnen erst seit 15 Monaten hier.....
Aber für die Zukunft bin ich schlauer und schaue bei Beschlüssen lieber 3x hin...Lg Carola11

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und Caraola11 - schon als Beirat kandidiert?
Vielleicht machst du dir zuviel "vor" über die Rechte/Pflichten Verwalter/Eigentümer.
Wenn ein Beschluss gefasst wurde, dann kann man nicht irgendwann mal dagegen klagen. Dazu hat man genau 4 Wochen nach der Versammlung Zeit. Wenn man nicht anwesend war, dann sollte man sich tunlichst bemühen, heraus zu bekommen, was beschlossen wurde (das zu dem Nachbarn).

Und glaub mir, der Verwalter muss nicht unbedingt ein "linker" Hund sein, vielleicht ging das alles bisher so in dieser WEG und die anderen Eigentümer sind es zufrieden. Du bist erst 15 Monate in der WEG - dann würde ich mir mal die Protokolle der Vorjahre ansehen.

Ein neuer Verwalter wird sich nicht so leicht finden lassen - die mögen das nämlich nicht, wenn die Eigentümer ständig stänkern und klagen, denn dafür ist meistens die Vergütung zu niedrig.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für diese erliche Meinung.Bislang gibt es wohl noch keinen Beirat.Klagen wird hier sowieso keiner mehr,dafür wurden wir ja auch schon zulange hingehalten.
Heute wurden uns alle Unterlagen gebracht.Ich weiß jetzt ,daß nur mit der Firma A verhandelt worden war ....Ich denke daß diese Provision zahlt.Letztendlich könnte mir das ja alles egal sein wenn das Ergebnis stimmt,aber ich finde es sehr ungerecht daß neutrale Firmen sich umsonst so viel Mühe machen und wahrscheinlich von vorne herein keine Chance hatten....Interessant wirds in den nächsten Monaten wenn die Arbeiten begonnen werden ,ob es tatsächlich keine "unvorgesehende Arbeiten "gibt.
Mag sein das alles richtig gelaufen ist,aber denoch erwarte ich eine andere Arbeitsmoral von Hv...(von mir auch) Bei so wichtigen Dingen finde ich es notwendig über alles frühzeitig informiert zu werden.
Grundsätzlich haben wir aber in den letzten Monaten kaum gute Erfahrungen gemacht.Da es aber meine erste Hausverwaltung ist ,kann es ja durchaus sein daß Andere viel schlimmer sind....
Nimm doch mal Dich als Beispiel----kaum komme ich hier mit meinen Anliegen,und schon habt ihr mir so geholfen mit all den Info`s ......und das ohne Bezahlung!!!!

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Für alle,die es interessiert:
Habe die Unterlagen studiert und leider feststellen müßen,daß im neuem Angebot der Firma A plötzlich minderwertige Materialien angeboten wurde.Dh. das wir jetzt,da der Auftrag ja schon vergeben ist eine schlechtere Dämmung bekommen als bei der Eigentümmerversammlung besprochen.Dadurch konnte dann auch wohl die Fiema ein günstigeres Angebot machen.Das Material ist im Schnitt wohl 15% günstiger.
Lg Carola

3x Hilfreiche Antwort

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