hallo liebe forengemeinde ich habe folgendes problem!
ich bin vermieter einer kleinen wohnung und habe für 2007 von der hausverwaltung bis heute noch keine nebenkostenabrechnung bekommen.
normalerweise ist diese ja spätestens im juni damit zu rechnen und man hat dann eine eigentümerversammlung um den haushaltsplan des folgejahres zu beschließen.
auf mehrmalige anfrage ist aber bis heute noch nichts zu sehen und angeblich hängt es an der heizkostenabrechnung.
da ich meine steuererklärung nun auch nicht machen kann und ich ja auch nur die nachzahlung vom mieter nur ein jahr geltend machen kann wird mir die zeit etwas knapp.
meine frage nun: kann ich da in irgendeiner form rechtlich erzwingen das ich die nebenkostenabrechnung bekomme ?
gruß mfg michael
Hausverwaltung keine Nebenkostenabrechnung
Verbaut?
Verbaut?
Dem Finanzamt mitteilen, dass dir noch nicht alle Unterlagen vorliegen und du um Verlängerung des Termins zur Abgabe bittest - geht sogar telefonisch.
Für den Mieter: du kannst die Abrechnung erst machen, sobald dir alle Unterlagen vorliegen und soweit ich weiß, gelten die 12 Monate auch erst ab dem Zeitpunkt.
Dem Mieter würde ich ein freundliches Schreiben senden - leider verzögert sich die Abrechnung für das Jahr 2007, da mir noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
soweit ich weiß, gelten die 12 Monate auch erst ab dem Zeitpunkt
Das ist falsch. Die 12 Monate beginnen mit dem Ablauf der Abrechnungsperiode.
Dem Mieter würde ich ein freundliches Schreiben senden - leider verzögert sich die Abrechnung für das Jahr 2007, da mir noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Das halte ich für überflüssig.
Ansprechpartner ist die Hausverwaltung, die Dir hoffentlich einen voraussichtlichen Termin nennen kann, an dem mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen ist.
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Dass eine Nebenkostenabrechnung durchaus auch mal länger dauern kann ist so ungewöhnlich nicht. Einfach immer wieder bei der HV nachfragen. Erzwingen lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts, da alles noch innerhalb irgendwelcher Fristen liegt. Was willst Du auch erzwingen, wenn selbst der HV notwendige Unterlegen noch nicht vorliegen.
Fristverlängerung beim FA zu beantragen ist kein Problem.
Gegenüber dem Mieter beginnt die Frist tatsächlich mit dem Ende des Abrechnungsjahres zu laufen. Aber bis zum 31.12. ist ja noch genügend Zeit. Dem Mieter die Verzögerung schon mal ankündigen, kann jedoch nicht schaden. Dann kann er sich auch nicht herausreden, er habe mit einer Nebenkostenabrechnung nicht mehr rechnen müssen.
lg R.M.
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