Hausverwaltung vertröstet

15. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Hausverwaltung vertröstet

Anfang August hatten wir unsere erste Eigentümerversammlung mit der neuen Hausverwaltung. Jetzt haben wir mitte September, und die Hausverwaltung hat uns immer noch nicht das Protokoll geschickt!

1. Was für einen "Nutzen" hätte die Hausverwaltung, da was hinaus zu zögern?

2. Wann müsste das Protokoll spätestens bei den Eigentümern eingetroffen sein?

Die Arbeiten, die durchgeführt werden müssen (u.A. Feuchtstelle im Keller)wurden mehrheitlich beschlossen, und nun warten wir auf Kostenaufstellungen, damit alles gemacht werden kann!

Angebote liegen zahlreich vor, aber Hausverwaltung teilte uns nach Anfrage mit, dass diese noch geprüft werden müssten.

Das heißt, Wir brauchen das Protokoll UND die Kostenaufstellung! Gestern sagte sie mir, dass sie uns das Protokoll schon mal per eMail zuschicken würde, aber es kam nichts!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ein Sanierungsbeschluss
bringt noch gar nichts, wenn über das Angebot und Kosten noch nicht entschieden wird. Denn diese gehören dazu.

Die Angebote sollen zuerst geprüft werden, ggf. durch einen Fachmann.
Erst danach können die Eigentümer konkret entscheiden und Sanierungsbeschluss fassen. Nicht scheibchen
weise.




3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo NadineFfm,
also ihr habt eine neue Hausverwaltung (seit wann).

1. Vielleicht hat die noch nicht die Unterlagen von der alten Verwaltung erhalten und ihr fehlen damit wichtig Adressen (Beirat, Eigentümer usw.)
2. Muss sie überhaupt laut Verwaltervertrage in Protokoll versenden (ist nämlich keine automatische Sache)
3.
Vielleicht ist euer Beschluss ungültig, denn um darüber abzustimmen (Kosten) müssten diese bekannt sein, zumindest eine Summe genannt sein.
4.Ob ein Protokoll vorliegt oder nicht, Beschlüsse kann man nur innerhalb von 4 Wochen nach der VERSAMMLUNG anfechten. Ist ein Beschluss von vornherein ungültig, braucht man ihn eigentlich gar nicht anzufechten.

Warum benötigt ihr das Protokoll und die Kostenaufstellung?

Um was für eine Sanierung handelt es sich denn überhaupt (Feuchtigkeit im Keller kann alles sein).
Wir hatten damals ein Gutachten, dann Angebote, dann Auswahl usw. Bis der erste Spatenstich gemacht wurde, dauerte es 2 Jahre und diverse außerordentliche Versammlungen (hatten Kosten von ca. 500.000,- als Ausgangsbasis).
Seit 1 Jahre bereiten wir das Dach vor, werden voraussichtlich im nächsten Jahr darüber abstimmen, ob und in welchem Umfang wir loslegen, wenn wir eine ca. Kostenaufstellung haben.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hallo!

Also, vor 2 Tagen kam endlich das Protokoll und die Kostenaufstellung der durchzuführenden Arbeiten.

1. Alle Unterlagen waren bei unserer ETW vorhanden. Wir sind 2 Eigentümerinnen. Angebote lagen alle vor. Es ging nur noch darum, sich mit 2 Firmen nochmals zusammen zu setzen, um den Preis etwas günstiger zu bekommen.

2. Laut Verwaltervertrag bekommt jeder Eigentümer nach der ETW ein Protokoll. Das ist wichtig, damit man erstens was in der Hand hat was besprochen und beschlossen wurde, und zweitens weiß ein potentieller Käufer dann was gemacht wurde oder in Zukunft anstehen könnte.

3. Beschlüsse sind nicht ungültig, weil Kosten bekannt waren.

Also, wenn es stark regnet haben wir Wasser im Keller. Letzten Mai war die ganze Heizungswand feucht, und auf dem Boden war eine große Pfütze. Hier muss also schnellstens was getan werden. Das Problem ist die Ursache. Kanal oder undichte Stelle an Hauswand. Ich tippe auf das Letztere, weil wir das Wasser eben nur dann im Keller haben, wenn es regnet. Hoffen wir mal, dass es das ist, weil das auch die günstigere Variante ist.

Zudem gibt es laut Bauplänen 3 Stellplätze vor dem Haus, aber nur einer (von der anderen Eigentümerin) kann benutzt werden. Auf meinem Stellplatz steht ein Baum, der gefällt wird. Auf dem Dritten hat die andere Eigentümerin einfach einen Gartenzaun ziehen lassen und benutzt diesen Teil als "Gartenstück". Beschlossen wurde, dass mein Stellplatz gemacht wird. Über den dritten Stellplatz muss noch "verhandelt" werden.

Jetzt ist es so: Protokoll wird von mir schriftlich bestätigt. Sonderumlage für die anfallenden Arbeiten werden von mir überwiesen. Ich bin gespannt, ob die andere Eigentümerin das auch tun wird... Wenn nicht, dann zögert sich das wieder hinaus, und dann muss ich leider rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

3x Hilfreiche Antwort

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