Hecke durch Zaun ersetzen. Wer zahlt was?

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Trillian123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hecke durch Zaun ersetzen. Wer zahlt was?

Hallo zusammen,

wir besitzen eine 30 m lange, gemeinsame Grundstücksgrenze mit unseren Nachbarn. Die Nachbarn haben auf ihrer Seite des Grundstücks eine Hecke stehen, die sie nun entfernen lassen möchten, da ihnen die Pflege zu aufwändig ist. Die Kosten für das Entfernen belaufen sich auf ca. 2000€. Wir finden das schade, aber da ja die Hecke auf deren Grundstück steht, ist es aus unserer Sicht auch deren Sache, ob sie sie entfernen. (Ist diese Sichtweise richtig?) Wir finden es nicht toll, können mit der Entscheidung aber leben. Die 2000€ müssten sie dann tragen (Right?).
Statt dessen wollen die Nachbarn einen Holzzaun haben (auch o.k. für uns) Materialkosten wären 1500€. Der Zaun soll dann auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Mein Mann hatte angeboten den Zaun zu errichten (30m!!). Die Arbeitsleistung würde er auf 600€ beziffern. Wer trägt dann die Kosten? Wird die Neuerrichtung zu gleichen Teilen aufgeteilt?
Die Nachbarn meinten, dass sie ja die 2000€ für das Abreißen der Hecke bezahlen, wir also den Rest zahlen sollen... Das kann ja so nicht stimmen oder?

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe







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28 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Da müsste man schauen, welche Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen für das betreffenden Grundstück und das Nachbargrundstück gelten.
Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundelandes, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Trillian123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank soweit.
Wir leben in NRW. Die Hecke wächst definitiv auf deren Grundstück. Alles andere müsste ich recherchieren.

Ist es eigentlich korrekt, dass wenn die Hecke auf der Grundstücksgrenze stünde, wir die Hecke auf unserer Seite schneiden müssten?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Trillian123mitglied):
Das kann ja so nicht stimmen oder?
Das ist ja nun wirklich keine Frage zum Baurecht. Und es stimmt auch nicht.

Das NRW-Nachbarrecht gibt sicher Auskunft, was/wie/wo dort gebaut werden darf .
Zusätzlich gibt es evtl. eine örtl. Satzung, den B-Plan... eben Vorschriften für diese Kommune.
Hier allgemein und gut erklärt:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/nachbarrecht/index.php

Allerdings steht dort vermutlich nichts zu Frage, wer dann wie viel für was bezahlen muss.

Da es bereits ein Einfriedung/Einfriedigung gibt, nämlich die Hecke--- ist der genannte § 32 nicht relevant.
Zitat (von Trillian123mitglied):
Ist es eigentlich korrekt...
Das kann und sollte man vereinbaren. Du musst auf deiner Seite die Hecke nicht schneiden. Die Pflicht besteht nicht.
Zitat (von Trillian123mitglied):
Die 2000€ müssten sie dann tragen (Right?).
Yes. Die 1.500,- für den Holzzaun auch. Denn des Nachbarn Wille ist in diesem Fall sein Himmelreich.

Meine Meinung:
Die Hecke ist vorhanden. Die Hecke ist bis ca 1,20 m Höhe vermutlich bei euch auch erlaubt. Wenn der Nachbar diese nicht mehr pflegen will, würde ich zähneknirschend mein Einverständnis geben, dass er dort etwas anderes Erlaubtes hinbaut. zB einen Holzzaun.
Ich wäre aber nicht bereit, mich finanziell daran zu beteiligen oder gar Arbeitsleistung zu erbringen, würde mich evtl. aber mal abwechselnd zur beidseitigen Heckenpflege bereiterklären, wenn die Hecke erhalten bleibt.

Zitat (von Alles super):
Ragen die Äste Ihres Nachbarn über die Grundstücksgrenze,
Das dürfte doch eher nicht der Fall sein. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Trillian123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir weiter...

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#7
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Die Frage die sich mir stellt: War die Hecke, die auf dem Grundstück des Nachbar stand und eben nicht auf der Grenze, eine Einfriedung oder gar eine gemeinsame Einfriedung?

Sonst hätte der Nachbar in NRW (wenn örtlich nix weiter geregelt ist) durchaus das Recht eine gemeinsame Einfriedung zu fordern. Allerdings ist das, glaub ich, ein Maschendrahtzaun. Der dürfte wesentlich preiswerter als der vorgeschlagenen Holzzaun sein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Trillian123mitglied):
Ist es eigentlich korrekt, dass wenn die Hecke auf der Grundstücksgrenze stünde, wir die Hecke auf unserer Seite schneiden müssten?

Nein, ihr könnten die auch wachsen lassen. Scheiden ist eher optional solange es die Hecke nicht schädigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
durchaus das Recht eine gemeinsame Einfriedung zu fordern.
Woraus wäre das Recht dazu denn uU abzuleiten?
Die Hecke steht noch!
Wer seine 30m lange vorhandene Hecke zwischen den Grundstücken als bisherige Einfriedung nicht mehr pflegen will, kann gern von mir fordern, dass dort ein Maschendrahtzaun hinkommen soll.
Den würde ich noch eher und energischer ablehnen als einen Holzzaun.
Ebenso würde ich wieder anbieten, im Wechsel und zum Erhalt der Hecke diese auch mal zu pflegen.
Natürlich könnte man den Unwilligen auch empfehlen, 2x p.a. einen Heckenpfleger zu beauftragen. Sogar an diesen Kosten würde ich mich als guter Nachbar beteiligen.

Es ist kein Grund erkennbar, derartige Unsinnskosten zu erzeugen und dann auf Fremde verteilen zu wollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Trillian123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Die Frage die sich mir stellt: War die Hecke, die auf dem Grundstück des Nachbar stand und eben nicht auf der Grenze, eine Einfriedung oder gar eine gemeinsame Einfriedung?


Es gab früher noch einen alten Maschendrahtzaun auf der Grenze, der allerdings sehr kaputt war. Den haben wir mit beiderseitigem Einverständnis entsorgt (also wir auf unsere Kosten...).

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#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer seine 30m lange vorhandene Hecke zwischen den Grundstücken als bisherige Einfriedung nicht mehr pflegen will, kann gern von mir fordern, dass dort ein Maschendrahtzaun hinkommen soll.


Offensichtlich stand die 30m lange Hecke nicht zwischen den Grundstücken als Einfriedung, sondern neben der Einfriedung (der alte Maschendrahtzaun) komplett auf einem Grundstück. Warum sollte ich gezwunden sein, auf meinen Grundstück eine grosse pflegeintensive Hecke zu behalten, nur weil der Nachbar keine Einfriedung möchte?

Zitat:
Natürlich könnte man den Unwilligen auch empfehlen, 2x p.a. einen Heckenpfleger zu beauftragen. Sogar an diesen Kosten würde ich mich als guter Nachbar beteiligen.


Müßtes du sogar, wenn es die Einfriedung wäre.

Siehe auch: https://www.justiz.nrw.de/...

Zitat:
Im Übrigen sieht § 38 des NachbG NRW auch für die Kosten der Unterhaltung der Einfriedung (also beispielsweise für das Streichen eines Zaunes oder für den Rückschnitt einer Hecke) eine Kostenteilung vor.


Aber die Frage ist, wurde die Hecke, die alleinige auf dem Grundstück des Nachbarn steht, durch die Entfernung der eigentlich Einfriedung (Maschendrahtzaun) eine Einfriedung?

Zitat:
Eine Einfriedung ist eine unmittelbar auf der Grundstücksgrenze errichtete Anlage.


Und weiter:

Zitat:
Aus § 32 des NachbG NRW folgt, dass dann, wenn ein Nachbar eine Einfriedung verlangt, der andere Nachbar verpflichtet ist, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen (Ausnahmen hiervon regelt § 34 des NachbG NRW). Diese ist sodann auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Wirkt ein Nachbar nicht innerhalb von 2 Monaten nach schriftlicher Aufforderung an der Errichtung der Einfriedung mit, so kann der die Einfriedung verlangende Nachbar die Einfriedung allein errichten und von der Nachbarpartei anteilige Kostenerstattung verlangen. Aber auch bei einvernehmlicher Errichtung der Einfriedung sieht das Gesetz eine Kostenteilung vor. Ein Nachbar, der sich der Mitwirkung an der Errichtung der Einfriedung verschließt, erlangt hierdurch also keinen finanziellen Vorteil und er begibt sich der Möglichkeit, auf die konkrete Ausgestaltung der Einfriedung Einfluss zu nehmen. Im Übrigen sieht § 38 des NachbG NRW auch für die Kosten der Unterhaltung der Einfriedung (also beispielsweise für das Streichen eines Zaunes oder für den Rückschnitt einer Hecke) eine Kostenteilung vor.


Ich würde empfehlen mit dem Nachbarn zu sprechen. Im einfachsten Fall könnte man ja wieder einen Maschendrahtzaun errichten. Beim Holzzaun sehe ich die Problematik, das auch der regelmäßig imprägniert / gestrichen werden muss. Wartungsfrei ist so ein Holzzaun ja auch nicht.

Oder man gibt zum Holzzaun in etwas das dazu, was der Maschendrahtzaun zur Hälfte gekostet hätte. Vielleicht lässt der Nachbar ja mit sich reden.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Warum sollte ich gezwunden sein, auf meinen Grundstück eine grosse pflegeintensive Hecke zu behalten, nur weil der Nachbar keine Einfriedung möchte?
Will der TE denn keine Einfriedung? Beide nutzen die vorhandene Hecke jetzt vermutlich als Trennung der Grundstücke.
Ich sehe das Henne/Ei-Problem beginnend beim Heckenbesitzer.
Dass es vorher außer der Hecke auch einen MD-Zaun gab, konnte man doch erst in #10 lesen. Der alte MD-Zaun wurde bereits einvernehmlich entfernt und die Kosten dafür vom TE getragen. Dieses verrottete MD-Ding sollte weg. Damit war der Nachbar einverstanden, sich an Kosten beteiligen wollte er nicht. Er hatte ja seine Hecke...

Ich kann nicht sehen, dass der Nachbar erfolgreich und unter Kostenbeteiligung des TE nun nach § 32 eine neue Einfriedung auf der Grundstücksgrenze fordern könnte. Wegen Billigkeit gar noch einen MD-Zaun.

Ich schrieb, wie ich solchem Begehr begegnen würde.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Alles super):
mein RA meinte die Hecke darf nicht ohne Zustimmung die Parteien entfernt werden
Bitte lies mal, was der TE geschrieben hat:
Zitat (von Trillian123mitglied):
Die Nachbarn haben auf ihrer Seite des Grundstücks eine Hecke stehen, die sie nun entfernen lassen möchten, da ihnen die Pflege zu aufwändig ist.
Es ist also uninteressant, ob da vielleicht einzelne Stämme der Hecke durchwachsen. Das stört den TE gar nicht. Er hat auch nichts dagegen, dass die Hecke entfernt wird und stattdessen ein Holzzaun genau auf die Grenze gesetzt wird.
Zitat (von Alles super):
Ich denke jetzt muss der Nachbar der Zaun selbe bauen.
Die Frage war :
Zitat (von Trillian123mitglied):
Die Nachbarn meinten, dass sie ja die 2000€ für das Abreißen der Hecke bezahlen, wir also den Rest zahlen sollen... Das kann ja so nicht stimmen oder?
Es geht nicht ums *selber bauen*--- es geht ums Bezahlen.
Außerdem: Die Hecke steht noch.
Es gibt hier sehr viel mehr Möglichkeiten, als zum BGH zu gehen...oder sich auf eine solche Entscheidung zu berufen. :augenroll:

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#17
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Viele Fragen sind einfach unbeantwortet.

Wie weit steht die Hecke von der Grundstücksgrenze entfernt? Je nach größe müßte sie ja mindestens 50cm von der Grenze entfernt stehen.

Bei 30m Grenze reden wir nunmal auch von 15qm Fläche die der Nachbar an seinen Nachbarn "verschenkt" weil es sie (hinter seiner Hecke) gar nicht nutzen kann. Ich glaube nicht, das der Nachbar darauf einen Anspruch hat.

An den Kosten für die Entfernung der Hecke würde ich mich auch nicht beteiligen. Aber eben an der neuen Einfriedung, natürlich nicht unbegrenzt. Mal erkundigen was der Mascheindrahtzaun bei 1,2 Meter Höhe kosten würde und dann die Hälfte anbieten. Wenn einem das reicht. Ich hätte persönlich lieber Doppelstabmatten oder eben einen Holzzaun.

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Ich schaue nochmal aus TE-Sicht:

- Schade, dass mein Nachbar diese Hecke jetzt weghaben will.
- Sie steht auf seinem Grundstück, also soll er machen, was er will.
- Abgemacht und längst erledigt ist schon, den ollen MD-Zaun zu entfernen. Hab ich allein gemacht/gezahlt.
- Jetzt will der Nachbar einen Holzzaun genau auf der Grenze haben.
- Ja, hmm, meinetwegen Holzzaun. Ich wollte sogar den neuen Holzzaun als Leistung/Wert setzen.
- Jetzt aber macht der Nachbar eine ganz andere Rechnung auf. Die ist doch wohl nicht korrekt.

1. Hecke auf fremdem Grundstück soll weg, was ich nicht will.
2. Zaun soll hin, was ich eigentlich auch nicht will.
3. Um des Friedens willen biete ich an: Arbeitsleistung Zaunsetzen für 600,-
4. Aber er will, dass ich zusätzlich noch 1.500 für diese *-Idee bezahle. Also in Summe 2.100,- an ihn zahle.
Gehts noch?

Ob irgendwelche Flächen fehlen oder verschenkt werden oder gar stören, kann ich nicht lesen.
Nur: Dem Nachbarn ist die Pflege der Hecke zu aufwändig.

Ich persönlich würde in diesem Fall alles tun, damit die Hecke bleibt. Da wäre eigentlich nichts weiter zu tun und zu leisten/bezahlen, als die Nachbarn davon zu überzeugen und evtl. dann die geldwerte Leistung der Heckenpflege anzubieten.
Ich würde mich bis zur Schiedstelle dagegen wehren, dass der Nachbar-Plan umgesetzt wird.

Ob hier außer noch nachbarrechtlichen §§ noch örtliche Vorschriften usw. zu beachten sind, kommt evtl. später.
Der TE will recherchieren.

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#19
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Zu 1.) Ich kann keinen Rechtsanspruch erkennen, aus dem ich irgendein Mitspracherecht an der Gartengestaltung des Nachbarn habe. Vor allem weil nun mehrmals bestätigt wurde, das die Hecke KEINE Einfriedung ist und nicht auf der Grundstücksgrenze steht. Damit ist es egal, ob ich es nun gut finde oder nicht.

Zu 2.) Der Nachbar hat ein Recht auf eine gemeinsame Einfriedung. § 32 NachbG NRW

Zu 3 und 4.) In der Tat muss ich mich beteiligen. § 37 NachbG NRW.

Zitat:
(1) Die Kosten der Errichtung der Einfriedigung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer in den Fällen des § 32 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 zu gleichen Teilen.


Die Höhe der Beteiligung ist allerdings strittig. Ob es ausreicht, Arbeitsleistung als Beteiligung anzubieten, erscheint mir zweifelhaft. Aber auch hier hat das Gesetz eine Antwort:

Zitat:
(3) Bei der Berechnung der Vergütung ist von den im Zeitpunkt der Fälligkeit üblichen Errichtungskosten einer Einfriedigung gemäß § 35 Abs. 1 auszugehen. Ist gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten, so sind die Errichtungskosten für einen 1,20 m hohen Zaun aus wetterbeständigem Maschendraht maßgebend. Ist nur für eines der beiden Grundstücke eine Einfriedigung nach § 35 Abs. 1 Satz 3 vorgeschrieben, so sind der Berechnung die Errichtungskosten einer Einfriedigung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 zugrunde zu legen. Sind die tatsächlichen Aufwendungen einschließlich der Eigenleistungen niedriger, so ist davon auszugehen. Das Alter und der Zustand der Einfriedigung sind zu berücksichtigen.


Da sind wir wieder beim 1,2m hohen Maschendrahtzaun :) Davon die Hälfte dürfte deutlich niedriger als 1500 Euro sein.

Deswegen würde ich das anbieten und nicht "nichts". Den mein Angebot wird durch das Gesetzt gestützt, die Totalverweigung nicht.

Und natürlich würde ich nichts für die Entfernung der alten Hecke bezahlen - nicht mein Bier.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Da sind wir wieder beim 1,2m hohen Maschendrahtzaun Davon die Hälfte dürfte deutlich niedriger als 1500 Euro sein.
Ich würde auf keinen Fall einen neuen billigen hässlichen MD-Zaun haben wollen. Ich würde dafür keinesfalls meine Arbeitsleistung anbieten. Mein Nachbar könnte gern Kreisel laufen und von mir verlangen...Ich würde ihn auch bis zur Schiedsstelle laufen lassen.
Einfach würde ich es dem Heckentöter nicht machen.

Zitat (von Sunrabbit):
die Totalverweigung nicht.
Ich habe bisher nicht im Sinne einer Totalverweigerung gedacht.
1. Ich habe im Sinne des Erhalts der Hecke geschrieben. Überzeugung des Nachbarn wohl am schwersten.
2. Ich habe schon angeboten, den Holzzaun zu setzen. Arbeitskraft = Geld
3. Ich habe schon den alten MD-Zaun entfernt und entsorgt und bezahlt. Ganz ohne Diskussion.
4. Ich würde dem Nachbarn die tw. Heckenpflege anbieten. Eigene Arbeitsleistung oder Geld für´n Profischnippler.

Man sollte doch hier möglichst zu einem Vergleich kommen. Diesen wird man hoffentlich ohne Klopfen auf §§ und Zerstörung der bisher guten Nachbarschaft und der erhaltenswerten Natur-/Kultur-Bestandteile erzielen.
Man weiß natürlich nicht, wie der Heckenbesitzer weiterhin drauf ist.
Der Stand jetzt ist, dass ich 1.500,- für diesen ökonomischen/ökologischen Unsinn berappen soll. Und noch ein paar Wochenenden Zeit und Kraft opfere für diesen blöden Holzzaun als Reviermarkierung.

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#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16991 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ist also uninteressant, ob da vielleicht einzelne Stämme der Hecke durchwachsen.
Nein, das ist eben nicht uninteressant. Lies dir mal das BGH Urteil durch! Wenn nur einzelne Äste oder Wurzeln die Grenze überschreiten ist es eine Grenzeinrichtung und es bedarf der Zustimmung des Nachbarn diese Hecke zu ändern oder zu entfernen. Egal ob die Hecke ansonsten eigentlich neben der Grenze steht.
Da der Fragesteller die Hecke eigentlich behalten möchte braucht er also nur zu sagen: Es bleibt alles so wie es ist. Fertig.
Der Rest ist Verhandlungssache.
Der Fragesteller kann also z.B. auch sagen: "O.k., ich bin bin einverstanden dass die Hecke entfernt wird wenn ich keinerlei Kosten durch die Entfernung und Errichtung einer neuen Einfriedung habe."

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#26
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich fürchte das BGB Urteil ist in der Moderation verloren gegangen... oder bin ich einfach nur blind? Schade.

Ich finde den Ansatz bezüglich der Äste und Wurzeln der Hecke interessant. Leider beantwortet Trillian123mitglied die ganzen Nachfragen nicht :(

Es wäre wirklich interessant, ob die Hecke als gemeinsame Einfriedung zählt oder eben nicht. Aus der ursprünglichen Schilderung würde ich nicht entnehmen, das Äste oder Wurzlen die Grenze überschreiten.

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#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16991 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ich fürchte das BGB Urteil ist in der Moderation verloren gegangen..
Hier: https://www.ra-kotz.de/grenzeinrichtung.htm#:~:text=Das%20Berufungsgericht%20sieht%20in%20der,jedenfalls%20mit%20konkludenter%20Zustimmung%20der

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Leider beantwortet Trillian123mitglied die ganzen Nachfragen nicht
Zitat (von Trillian123mitglied):
Die Hecke wächst definitiv auf deren Grundstück. Alles andere müsste ich recherchieren.
Vielleicht recherchiert er erstmal, wie das dort eigentlich ist/sein könnte/sein müsste?
Oder er verhandelt mit dem Heckeneigentümer?

Vor dem 30. 9. kann der Heckeneigentümer seinen Wunsch eh nicht durchsetzen.
Eile ist nicht geboten.

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