Wir wohnen an einer Landstraße. Vor unserem Haus, an der Landstraße, wächst eine Hecke.
Unser Haus liegt in einer Rechtskurve.
Etwa 100 Meter nach dieser Rechtskurve befindet sich eine Kreuzung, bzw. eine Abzweigung nach rechts.
Es ist nun geplant, eine umfangreiche Erhöhung des Aussendeiches zu bewerkstelligen. Dafür müssen über mehrere Jahre hinweg, LKW´s über diese Straße.
Der Wegeausschuss unserer Gemeinde hatte nun eine Sitzung.
In der Zeitung las ich, das man die Bushaltestelle an der Kreuzung verlegen wolle. Die Kreuzung sei eine gefährliche Einmündung.
Ausserdem solle unsere Hecke gestutzt werden.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung käme bei uns nicht in Frage.
Frage:
Kann man das einfach so bestimmen?
Auf welcher Rechtsgrundlage würde soetwas funktionieren?
Wir wohnen seit über 10 Jahren in dem Haus (mit Hecke!).
Viele Grüße,
Bangor
-- Editiert von bangor am 24.05.2005 15:23:46
Hecke muss weg?
24. Mai 2005
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Frage vom 24. Mai 2005 | 15:20
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 4x hilfreich)
Hecke muss weg?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2005 | 13:25
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 49x hilfreich)
da die hecke vor eurem grundstück wächst, so wie ich das rauslese, könne die diese hecke beschnippseln wie die dat wollen.
ansonsten greift hier sicherlich das nachbarschaftsrecth deines bundeslandes. mhn was die öffentliche hand betrifft und was die dürfen und ob es dafür eine entschädigung gezahlt werden sollte...
vielelicht wissen das andere hier genauer.
#2
Antwort vom 30. Mai 2005 | 16:08
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Wenn die Hecke an einer Kreuzung z.B. die Sicht behindert, so dass sie eine Verkehrsgefährdung bedeutet kann so etwas durchaus bestimmt werden. Ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts ist hier denke ich aber keine Einschätzung möglich
Und jetzt?
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