Heizkosten

14. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Heizkosten

Vor etwas über einen Jahr kaufte ich eine Neubauwohnung direkt von den Bauherren.
Von den beiden anderen Eigentümern hieß es denn, ich müsste jeden Monat 120 Euro Wohngeld zu bezahlen. Da ich noch nie in einer Wohnung vorher gewohnt hatte, wusste ich nicht, wie diese Regelung üblich ist.
Müll, Versicherung, Steuer uvm bezahlt jeder selber.
Irgendwann kam mir die Summe zu hoch vor und ich fragte vorsichtig nach, wofür denn das Geld sei, was ich immer bezahle.
Darauf hin erhielt ich eine lapidare Antwort:

Für Öl, Klärgrubenreinigung und Schornsteinfeger.
Diese Summe erscheint mir viel zu hoch, sofern es denn nur dafür verwendet werden sollte Bei meiner winzig kleinen Wohnung hätte ich niemals so hohe Heizkosten.
Mittlerweile bin ich 14 Monate hier und weiß immer noch nicht, wofür das Geld verwendet wird.
Die Frau die die Verwaltung macht ist psychisch labil und bekommt sofort Schreianfälle, wenn man sie anspricht.
Einige Male hatte ich freundlich darum gebeten, mal darzulegen, wofür das Geld ist.
Da beide Parteien in einen finanziell chaotischen Zustand sind, habe ich Sorge, dass ich ganz alleine für alle drei bezahle.
Niemand kontrolliert, ob alles ordnungsgemäß abgerechnet wird.
Gibt es da irgendwelche Rechte?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bingoboss
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 62x hilfreich)

Es gibt eine Teilungserklärung und eine Gemeinschaftsordnung bei einer WEG. Da steht schon mal in der Regel drin welche Kosten die Gemeinschaft zu tragen hat und wie sie verteilt werden. Wer hat die Verwaltung gewählt? Für eine WEG muss es einen Wirtschaftsplan geben aus der die mtl. Vorauszahlungen ersichtlich sind. Außerdem müsste es eine Eigentümerversammlung geben (oder gegeben haben) in der diese Punkte besprochen und abgestimmt werden. Übrigens in der sog. Nebenkostenvorauszahlung sind nicht nur Öl, Klärgrube und Kaminkehrer drin, sondern auch Verwaltungskosten, Bankspesen, Versicherungen, Instandhaltungsrücklage, Allgemeinstrom....... Dies sollte geprüft werden (siehe Wiplan)

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Übrigens: sollte es keinen Wirtschaftsplan geben, dann hat die Gemeinschaft gegenüber dem einzelnen Eigentümer auch keine Anspruchsgrundlage auf Zahlung von Hausgeld. Ich empfehle dringends die Hinzuziehung eines Fachanwaltes.

lg R.M.

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#3
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Nein,einen Plan gibt es nicht auch keine Eigentümerversammlung.Die machen hier was sie wollen.
Ich zahle einfach "ins Blaue" hinein.Versicherung,Steuern und Reparaturen muss ich selber bezahlen.Rücklagen gibt es keine.
Ich weiß auch nicht ,was die anderen zahlen.Oder ob die überhaupt regelmäßig zahlen.
Ich will auch keinen Ärger.
Aber ich habe zweimal vorsichtig angefragt ,ob ich dann auch wissen dürfte,was mit dem Geld pasiert ,da bin ich nur hysterisch angebrüllt worde.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hallo FrauStressfrei,

ich würde Dir nochmals dringend Rechtsberatung empfehlen, da scheint mir bei euch kräftig was quer zu laufen. Auch wenn Du keinen Ärger möchtest, aber bevor bei Dir das böse Erwachen kommt.

Lt. Wohnungseigentumsgesetz MUSS ein Wirtschaftsplan erstellt werden, MUSS mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung stattfinden. Auch besteht das Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, also in die Rechnungsbelege.

Steuern musst Du selbstverständlich selber zahlen. Versicherungen, also zumindest gemeinschaftliche Versicherungen wären Sache der Gemeinschaft.

lg R.M.

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#5
 Von 
Mimsel
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Frau Stressfrei :-)

ich komme auch aus so einer "Chaos- WEG".
Mein dringender Rat: Einen Rechtsanwalt der auf WEG Recht spezialisiert ist. Gibt eine Rechtschutzversicherung? Diese übernimmt teilweise die Kosten.

Die nächste Zeit wird dann vermutlich nicht mehr so "streßfrei" aber die Sachen werden ordentlich geregelt!

Bei uns gabs überhaupt keine HV und die Miteigentümer mußte ich mehr oder minder mit dem Argument überzeugen, wenn jetzt keine ordentliche HV gewählt wird, treffen wir uns vor Gericht. Dieses Argument zog dann und jetzt gibts endlich Wirtschaftspläne, WEG Konto &Co und es kehrt Ordnung ein.

Auch wenn es ein harter und Ordnerfüllender Kampf war- diesen Weg würde ich jederzeit wieder gehen und es jedem empfehlen der in einer solchen WEG Eigenümer ist.

LG
Mimsel




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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hallo!

Auf jeden Fall Anwalt hinzuziehen, aber meine Frage ist, ob Du nicht Unterlagen von dem Vorgänger erhalten hast... Es müssten doch Rechnungen und Verträge (z.B. Gebäudeversicherung) aus vergangenen Zeiten bestehen...

Zur Not vielleicht mal nichts mehr überweisen, und dann werden sie reagieren. Deine Antwort wird sein, dass Du erst wieder was bezahlst, wenn Dir die Unterlagen vorliegen.

Wir hatten auch erst keine HV, und die gab es auch dort nie, genau wie keine Rücklagen gebildet wurden. Nach meinem Einzug bestand ich auf eine HV. Es ist zwar immer noch Unruhe im Haus, aber wenigstens weiß ich nun, wohin mein Geld fliesst und wofür!

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