Heizung im Neubau

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
hwt01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung im Neubau

Hallo,
wir haben bei einer Fertighausfirma ein Haus mit versch. Ausbaupaketen gekauft.
Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma mit dem Preis für die Heizung nicht hinkommt, bzw. uns nun für das geplante Geld eine "kleinere" Heizung einbauen will.
Müssen wir das so hinnehmen und den Aufpreis bezahlen oder ist das allein deren Problem und wir halten uns nur an die vertraglich vereinbarte Summe?
Es wurde bei Vertragsabschluss keine genaue Heizung (Marke, Leistung,...) festgelegt, aber gesagt, dass es sich um eine hochwertige Markenheizung mit genügend Leistung handle.
Kann uns jemand weiter helfen?
Gruß hwt01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das ist mal wieder so ein typischer Fall von schwammigen Formulierungen in Bauverträgen. Und auch sonst das übliche, nicht sehr seriöse Vorgehen von Baufirmen. Da wird ein günstiger Preis angeboten, in dem - vermeintlich - alles inklusive ist, nur dass dann später die Nachforderungen kommen - mit den üblichen Kosten für den Bauherren. Ich würde euch den Weg zum Bauherrenschutzbund empfehlen, die haben jede Menge Erfahrung mit solchen Sachen:
www.bsb-ev.de
Viel Glück für den weiteren Bau!

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Heizung muss schon so sein, dass die Räume gut heizbar sind, also vorsichtig und nicht auf eine kleinere einlassen, dann habt ihr hinterher nur Probleme.

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Mir ist noch eingefallen, dass die Angaben zur Heizung ja Bestandteil des Bauantrages sind, d.h. dort müsste genau stehen, was für eine Heizung mit welcher Leistung vorgesehen ist. Anhand der Größe des Hauses kann Euch jeder Heizungsinstallateur sagen, ob das ausreichend ist.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei so einer Formulierung im Bauvertrag habt Ihr nur Anspruch auf eine Heizung, die in der Lage ist, das Haus ausreichend zu beheizen. Darüber hinaus geht einmal davon aus, dass es auf dem deutschen Markt nur hochwertige Markenheizungen gibt. Jedenfalls werdet Ihr keinen Hersteller finden, der von seinen Geräten etwas anderes behauptet ;) .

Bei den geltenden Wärmeschutzvorschriften kommt man allerdings mit wenig Leistung aus, so dass 'genügend Leistung' und 'kleine Leistung' sich nicht widersprechen müssen.

Mich würde daher interessieren, wie Ihr darauf kommt, dass die Heizung nicht ausreichend dimensioniert wurde.

Außerdem ist sogar davon abzuraten, eine zu groß dimensionierte Heizung einzubauen, da das nur zu unnötigen Heizkosten führt.

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#5
 Von 
hwt01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Um noch genauer zu erklären:
Wir planen den Einbau einer Holzheizung, da eigener Wald vorhanden ist. Dazu möchten wir einen Ölbrenner, falls mal niemand zum Heizen da sein sollte.
So war das auch alles geplant. Die Hausbaufirma hat uns einen Kombiheizkessel vorgeschlagen, um Platz und Geld zu sparen. Nun plötzlich sind ihnen diese Geräte zu teuer und es sollen nun doch zwei separate Anlagen sein, die miteinander geschaltet werden. Soweit alles ok, wäre uns auch egal. Nur wollen wir als Holzkessel eben möglichst einen Vergaserkessel in den man auch ca. 1/2 Meter Holzstücke füllen kann, um nicht alle 2 Std. anfeuern zu müssen.
Aber gerade das ist der Streitpunkt. Die Firma meint es könnte auch ein normaler Brenner sein (vom Prinzip her wie ein Kachelofen), bei dem man ca. 25-30 cm Holzscheite einfüllen kann.
Heute haben wir wieder einmal Bescheid bekommen, dass nun wieder ein neues Angebot von einem weiteren Heizungsbauer eingeholt werden soll.
Ach und im Bauantrag steht nur drin, dass ein Öl/Holz Brenner mit weniger als 50 KW eingebaut wird.
Nun ja, nächste Woche soll ausgegraben werden, mal sehen, ob wir dann bis nächsten Winter nur Hausbesitzer oder auch Heizungsbesitzer sind ...?!
Gruß HWT01

-----------------
"hwt01"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Derartige Forderungen sollte man unbedingt vertraglich festhalten. Dass Ihr das nicht gemacht habt, müsst Ihr Euch jetzt leider vorwerfen lassen.

Mit der von der Hausbaufirma vorgeschlagenen Lösung hält diese aus meiner Sicht den Vertrag ein. Offensichtlich ist sie aber dennoch verhandlingsbereit.

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#7
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ich kann mich der Meinung von hh nur anschließen: so eine Sonderausstattung hätte unbedingt in den Vertrag gehört. Mit seiner Argumentation ist der Bauträger wohl im Recht.
Nutzt seine Verhandlungsbereitschaft und seht, was sich da noch machen lässt. In meinen Augen ist das aber alles reine Kulanz, auf die ihr nur hoffen könnt.
Trotzdem viel Glück!

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