Unser WEG (BJ 79) besteht aus 1 Doppelhaus und 1 Haus mit 3 Einheiten. Jeder hat seine eigene Ölheizung mit eigenem Tank. Daher ist jeder selbst für eine Erneuerung zuständig, was für 3 Einheiten auch schon erfolgt ist.
Die beiden noch ausstehenden sollen nun ersetzt werden, aber nach neuestem technischen Stand nun als Gasheizung mit Solarunterstützung.
Wie sind die dafür erforderlichen Solarkollektoren (Röhren-Kollektoren) zu bewerten: als bauliche Änderung oder als notwendige Modernisierungsmaßnahme?
Wie muß das Stimmenverhältnis dafür sein?
Kann ein ME verlangen, daß ein technisch veraltetes System verwendet werden muß, weil er sich am Anblick der Kollektoren stören würde?
Heizungsmodernisierung mit Solarunterstützung
ich würde sagen § 22 (2) ist hier zutreffend:
§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
...
(2) 1Maßnahmen gemäß Absatz 1 Satz 1, die der Modernisierung entsprechend § 559 Abs. 1
des Bürgerlichen Gesetzbuches oder der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen, die Eigenart der Wohnanlage nicht ändern und keinen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigen, können abweichend von Absatz 1 durch eine Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen werden. 2Die Befugnis im Sinne des Satzes 1 kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
D.h. Ihr bräuchtet 4 Eigentümer mit zusammen mehr als 50% der Miteigentumsanteile für eine Zustimmung.
lg R.M.
-- Editiert von R.M. am 15.04.2008 16:02:05
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