Hallo Zusammen,
Ich brauche Eure Hilfe bei einer ersten Einschätzung zu einem möglichen Immobilienkauf.
Unten habe ich eine Skizze eingefügt.
Zusammengefasst:
# Hinterliegergrundstück mit zwei Doppelhaushälften
# Zufahrt über eine im Grundbuch eingetragene Zufahrt (ca. 3m breit)
# Auf dem rechten Grundstück stehen beide Garagen + große betonierte Stellfläche davor
# das hintere Grundstück hat von der Garage nur einen Fussweg zur Eingangstür (oben in der Skizze)
# das hintere/linke Grundstück hat das Nutzungsrecht (Grundbuch) an einer der Garagen + Zufahrt
# Zum Verkauf steht die rechte Hälfte
# Bundesland ist Bayern
Nun mein Problem:
Durch die Garagen und die Zufahrt sind ca. 1/3 des vorderen Grundstücks nicht frei nutzbar. Damit ist der Garten klein und das Objekt nur noch bedingt interessant
Und meine Fragen:
1. Allgemeine Einschätzung
2. Welche Möglichkeiten gibt es sich aus der Stellplatzverordnung rauszukaufen (d.h. kein Stellplatz auf dem Grundstück, Voraussetzung die andere DHH zieht mit)? Kann man das dann im Grundbuch verankern?
3. Welcher Berater (Architekt o.ä.) ist für eine gute Beratung zielführend?
4. Welche anderen Fallstricke (z.B. Feuerwehrzufahrt) sind zu beachten?
Danke Euch für Eure Hilfe.
VG Sissi
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|...............|................Zwei.............................|.............|.......................|
|...............|................Doppelhaus...............|.............|.......................|
|...............|................Hälften........................|.............|.......................|
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|..........................................|..........................................|.....Garagen..|
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|..........................................|..........................................|.........................................Zufahrt ca. 3m breit
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-- Editiert von go493851-70 am 25.06.2018 10:04
Hinterlieger - Stellplatzproblem
25. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2018 | 09:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinterlieger - Stellplatzproblem
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#1
Antwort vom 25. Juni 2018 | 16:38
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Mir erschließt sich der Sinn der Frage nicht. Durch den Verzicht auf die Stellplätze vor den Garagen wird der Garten nicht größer, da die Zufahrt ja bleibt. Oder sollen die Garagen weg? Dann wäre der Besitzer der zweiten Haushälfte mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn der dem zustimmen würde.
Wer bitte kauft ein Haus ohne wenigstens einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück? Die Wertminderung wäre enorm.
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