Hallo,
ich habe vor 2 Monaten eine Doppelhaushälfte gekauft. Da diese sich gerade im Bau befindet bin ich doch ab und zu vor Ort um den Baufortschritt zu sehen.
Die DHH wurde direkt vom Bauträger gekauft. In den Bauplänen war im Hobbyraum nicht wirklich ein Abwasserrohr zu erkennen. Eine gestrichelte Linie war zwar vorhanden, aber nach Auskunft des Verkäufers seinen solche Dinge "unter Putz" oder nicht wirklich sichtbar.
Jetzt hat sich allerdings herausgestellt, dass das Rohr NICHT unterputz ist, sondern ziemlich mittig in der Wand ist und die Zuleitungen über die Decke kommen. Richtig häßlich und der Wohnraum ist auch nicht besonders gut zu verwenden.
Dazu hätte ich folgende Fragen, hoffentlich gibt es ein paar Tipps von euch:
1. Der Raum wurde laut Verkaufsprospekt als halber Wohnraum ausgewiesen (8 statt 16 qm). Ist das dann noch ein Wohnraum?
2. Kann man eine Wertminderung deswegen verlangen? Ich meine, wir hatten diesen Raum als Gästezimmer geplant. Wir hübsch ist das denn für unsere Gäste?
3. Oder kann man sagen: Selbst schuld, ihr hättet den Plan verstehen müssen?
Bitte um eure Meinungen und wenn noch fragen sind versuche ich Sie zu beantworten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Gruss
Blubber
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Hobbyraum Abwasserrohr??
Verbaut?
Verbaut?
--- editiert vom Admin
Aber der Hobbyraum ist im Verkaufspropekt als Wohnraum definiert.(Zumindest die Hälfte).
Dann sollte das doch auch so sein und kein Rohr sichtbar sein, oder?
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Hättet ihr das Haus nicht gekauft, wenn ihr von dem Rohr gewußt hättet?
Zwei Tips:
- Wenn man vor die Wand mit dem Abwasserrohr mit Rigips eine Sichtschutzwand setzt, dann ist der Anblick wieder schön, und man hat mehr als die bezahlten 8 qm Wohnraum zur Verfügung.
- Mit ein wenig handwerklichem Geschick kann man das Rohr auch in ein Regal integrieren, dann sieht man es auch nicht mehr, hat aber dafür Stauraum für die Koffer der Gäste.
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1. Ich verstehe die Prospektangabe "halber Wohnraum" nicht, da es hier nur entweder ganz oder garnicht gibt; es sei denn, die Raumhöhe ließe eine volle Berücksichtigung der Fläche nicht zu (DIN 283, Berechnung von Wohnflächen).
2. I.d.R. behält sich der Bauträger das Recht vor, technische Änderungen, die den Wert des Bauwerkes nicht beeinträchtigen, ohne Ankündigung vorzunehmen (Vertrag nachsehen). Dies sähe ich in Deinem Fall als gegeben. Daher, das Beste draus machen und wenn weiter Zweifel bestehen sollten, einen Sachverständigen das Problem begutachten lassen!
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