Hobbyraum wem melden?

27. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)
Hobbyraum wem melden?

Wir besitzen eine Eigentumswohnung (Vielparteienhaus) und darunter einen Lagerraum . Er darf nicht als Wohnung benutzt werden (Lichteinfall zu wenig) . Wenn wir diesen als Hobbyraum benutzen wollen, wer muss zustimmen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2022 05:44:31
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Betra):
Wir besitzen eine Eigentumswohnung (Vielparteienhaus) und darunter einen Lagerraum . Er darf nicht als Wohnung benutzt werden (Lichteinfall zu wenig) . Wenn wir diesen als Hobbyraum benutzen wollen, wer muss zustimmen?


Wird der Lagerraum zum Hobbyraum zählt er baurechtlich nicht als Wohnraum, da die Belichtung nicht ausreicht. Was das Wohnungseigentumsgesetz zur Duldung sagt, steht in „§ 15 Pflichten Dritter, Satz 2."

Gehört der Hobbyraum zum Sondereigentum, hat der Eigentümer somit ein Abwehrrecht.
§ 15 Satz 2. Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, die spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform angekündigt wurden;……………

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