Holzstapel und Gitterboxen mit Basaltschotter (Absturzgefahr) auf Grundstücksgrenze

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Altheimer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Holzstapel und Gitterboxen mit Basaltschotter (Absturzgefahr) auf Grundstücksgrenze

Unser netter Nachbar hat uns während letzter Woche auf die Grundstücksgrenze mit Abstand 1 m einen 2 m hohen und 10 m langen Holzstapel hingesetzt. Wir haben (wegen Hanglage) eine stabile Stützmauer bauen lassen und allein bezahlt, weil wir den Bereich ordentlich gestalten und sichern wollten, so dass wir einmal eine windgeschützte Terrasse dorthin bauen wollten. Das haben wir dem Nachbarn auch gesagt, aber jetzt das. Dabei wären wir sogar bereit gewesen Thuja einzusetzen und zu pflegen. Aber da sind wir von der hysterischen Frau zurechtgewiesen worden, dass wir auf ihrem Grundstück nichts verloren hätten, o.k. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass an dem Randstreifen zwischen Grenze und Holzstapel nichts gemacht wird, man läßt das Unkraut wuchern und das ist dann ein schöner Ausblick für die Zukunft. Schon früher, als wir noch nicht Miteigentümer waren, ging das so mit dem Holzstapel. Da sitzt am Grundstücksende noch immer ein unverbrauchter Rest seit mehr als 10 Jahren herum. Und nun das wieder, dass das ganze von neuem anfängt. Muss man sich das bieten lassen?
Und: Daneben sitzen 3 Gitterboxen gefüllt mit Basaltkiesbruch, bestimmt so 1,5 Tonnen - aufgestapelt. auch in 1 m Entfernung zu unserer neuen Stützmauer und eine ist zu 30 % schon tief ins Erdreich eingesunken und droht bei heftigem Regen womöglich abzustürzen.( Fotos könnten beigebracht werden!)
Was kann man da machen?

-- Editiert von Moderator am 27.03.2017 20:17

-- Thema wurde verschoben am 27.03.2017 20:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Altheimer):
Schon früher, als wir noch nicht Miteigentümer waren,

Was genau steht denn in der Teilungserklärung bezüglich der Grenzen? Die Flächen um die Grenzen, sind das Gemeinschaftsflächen oder Sondereigentum?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wir haben (wegen Hanglage) eine stabile Stützmauer bauen lassen und allein bezahlt,


Gibt es einen statischen Nachweis dazu und wurde nach Statik gebaut ?

Zitat:
Und: Daneben sitzen 3 Gitterboxen gefüllt mit Basaltkiesbruch, bestimmt so 1,5 Tonnen - aufgestapelt. auch in 1 m Entfernung zu unserer neuen Stützmauer und eine ist zu 30 % schon tief ins Erdreich eingesunken und droht bei heftigem Regen womöglich abzustürzen.( Fotos könnten beigebracht werden!)
Was kann man da machen?


Einen Statiker aus dem Umfeld anfragen und beauftragen, ob er sehr zeitnah die Situation vor Ort statisch beurteilen kann.
Bei Gefahr im Verzug wird er Sofortmaßnahmen vorschlagen und einleiten.

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#3
 Von 
Felishya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Davon abgesehen, Terrassen an der Grundstücksgrenze sind normal nicht erlaubt. Weder im BauGB noch im Nachbarrecht.

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