Hühnerstall des Nachbarn

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cindy12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Hühnerstall des Nachbarn

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben gerade ein Grundstück erworben. Dort wollen wir ein Haus bauen. Das Grundstück war völlig verwildert. Beim freimachen entdeckten wir einen Hühnerstall. Dieser ist direkt an der Grenze zu unserem Grundstück errichtet worden. Dieser sitzt förmlich am Grenzestein. Es werden dort auf engem Raum ca. 6 Hühner gehalten die ganz furchtbar aussehen. Es stinkt dort auch.
Haben schon mit dem Nachbarn gesprochen und darum gebeten die Hühner und den Stall zu entfernen. Das wurde mir auch versprochen. Bis dato ist nichts passiert und die Hühner sehen immer noch furtchbar aus .
Die armen Tiere !

Was können wir tun um nicht neben so einem Stall wohnen zu müssen ? Der Nachbar macht nichts. Uns tun die Tiere leid und der Stall stört.

Viele Grüße & Danke
Cindy





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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Cindy12):
die Hühner sehen immer noch furtchbar aus .

Warum hat man das nicht den zuständigen Behörden gemeldet?



Zitat (von Cindy12):
Was können wir tun um nicht neben so einem Stall wohnen zu müssen ?

Falls der Stall so genehmigt ist wie er da steht - umziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cindy12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist nicht bekannt, ob der Stall „genehmigt" ist .. das wäre noch zu eruieren...
„Umziehen" hilft ander stelle wohl kaum wenn wir gerade bauen ..
Die Antworten helfen also offensichtlich nur so semi gut .. aber Danke

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Das ist aber der Punkt. Wenn der Stall genehmigt ist und sich seitens des Tierschutzes nichts machen lässt, dann werden Sie mit dem Stall und den Hühnern leben müssen. Oder halt umziehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Muss ein Hühnerstall für den Privatgebrauch überhaupt genehmigt werden?

Signatur:

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cindy12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das ist aber der Punkt. Wenn der Stall genehmigt ist und sich seitens des Tierschutzes nichts machen lässt, dann werden Sie mit dem Stall und den Hühnern leben müssen. Oder halt umziehen.[/

Ich kann nicht umziehen, da wir ja noch nicht dort wohnen und gerade unser Haus dort errichten ..
Der Stall wird Sicher nicht genehmigt sein, bin aber gerade dabei das zu eruieren.
Und nein, man muss sich per Definition nicht alles gefallen lassen. Für eine solche Tierhaltung gibt es Vorschriften.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Cindy12):
Der Stall wird Sicher nicht genehmigt sein, bin aber gerade dabei das zu eruieren.
Moin, ja, bitte zuerst eruieren, dann bei Bedarf nochmal hier fragen. ;)

Seit wann weiß der Nachbar vom Verkauf des Nachbargrundstücks?
Wann hat er versprochen, den Stall zu entfernen?
Wie lange hast du ihm dafür Frist eingeräumt?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Für den Stallbau selbst gilt das Baurecht des Bundeslandes, ggf. ergänzt um die örtlichen Satzungsregelungen.

Unproblematisch dürfte weil keine Baugenehmigung erforderlich ist, wohl immer ein Gebäude bis zu 30 m² Rauminhalt sein.

Da hier von 6 Hühnern und sehr kleinem Raum geschrieben wird, deutet vieles darauf hin, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich war.

Hinsichtlich der Abstandsregelungen gilt das Nachbarschaftsrecht.

Sich hier auf Abstandsregelungen zu berufen, wird vermutlich wegen Zeitablaufs ins Leere laufen.
Diese Frage lässt sich aber mangels weitergehender Informationen nicht tiefergehend diskutieren.


Die Hühnerhaltung selbst ist n.m.K. genehmigungsfrei, weil Hühner zu den Kleintieren zählen. Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere ist hinsichtlich der Haltung allerdings zu beachten. Die erforderliche Fläche ist im § 13 a TierSchNutztV geregelt.

innerstädtisch werden Herden von bis zu 20 Hennen plus einem Hahn als unproblematisch angesehen, mit anderen Worten sind sie vom Nachbarn zu dulden. Im Außenbereich der Städte und vor allem in ländlichen Gebieten kann der Bestand durchaus größer sein.
Hier wird von nur 6 berichtet!

Zitat (von Cindy12):
Was können wir tun um nicht neben so einem Stall wohnen zu müssen ?
Dort nicht hinziehen. Ansonsten ist aus dem Beitrag allenfalls die der nicht eigehaltene Abstand zur Grundstücksfläche zu erkennen. Ein Abrissanspruch dürfte da aber vermutlich längst verjährt sein.

Erst so ein Grundstück in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten zu kaufen und sich dann aufzuregen halte ich persönlich auch für grenzwertig.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cindy12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Für den Stallbau selbst gilt das Baurecht des Bundeslandes, ggf. ergänzt um die örtlichen Satzungsregelungen.

Unproblematisch dürfte weil keine Baugenehmigung erforderlich ist, wohl immer ein Gebäude bis zu 30 m² Rauminhalt sein.

Da hier von 6 Hühnern und sehr kleinem Raum geschrieben wird, deutet vieles darauf hin, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich war.

Hinsichtlich der Abstandsregelungen gilt das Nachbarschaftsrecht.

Sich hier auf Abstandsregelungen zu berufen, wird vermutlich wegen Zeitablaufs ins Leere laufen.
Diese Frage lässt sich aber mangels weitergehender Informationen nicht tiefergehend diskutieren.


Die Hühnerhaltung selbst ist n.m.K. genehmigungsfrei, weil Hühner zu den Kleintieren zählen. Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere ist hinsichtlich der Haltung allerdings zu beachten. Die erforderliche Fläche ist im § 13 a TierSchNutztV geregelt.

innerstädtisch werden Herden von bis zu 20 Hennen plus einem Hahn als unproblematisch angesehen, mit anderen Worten sind sie vom Nachbarn zu dulden. Im Außenbereich der Städte und vor allem in ländlichen Gebieten kann der Bestand durchaus größer sein.
Hier wird von nur 6 berichtet!

Zitat (von Cindy12):
Was können wir tun um nicht neben so einem Stall wohnen zu müssen ?
Dort nicht hinziehen. Ansonsten ist aus dem Beitrag allenfalls die der nicht eigehaltene Abstand zur Grundstücksfläche zu erkennen. Ein Abrissanspruch dürfte da aber vermutlich längst verjährt sein.

Erst so ein Grundstück in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten zu kaufen und sich dann aufzuregen halte ich persönlich auch für grenzwertig.

Berry[/

Halt ich in keinen Fall für Grenzewertig.
Wieso auch .. ich mute meinen Nachbarn auch so einen dreck nicht zu, ergo ist es mein gutes Recht das anzuprangern ..

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cindy12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Cindy12):
Zitat (von Sir Berry):
Für den Stallbau selbst gilt das Baurecht des Bundeslandes, ggf. ergänzt um die örtlichen Satzungsregelungen.

Unproblematisch dürfte weil keine Baugenehmigung erforderlich ist, wohl immer ein Gebäude bis zu 30 m² Rauminhalt sein.

Da hier von 6 Hühnern und sehr kleinem Raum geschrieben wird, deutet vieles darauf hin, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich war.

Hinsichtlich der Abstandsregelungen gilt das Nachbarschaftsrecht.

Sich hier auf Abstandsregelungen zu berufen, wird vermutlich wegen Zeitablaufs ins Leere laufen.
Diese Frage lässt sich aber mangels weitergehender Informationen nicht tiefergehend diskutieren.


Die Hühnerhaltung selbst ist n.m.K. genehmigungsfrei, weil Hühner zu den Kleintieren zählen. Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere ist hinsichtlich der Haltung allerdings zu beachten. Die erforderliche Fläche ist im § 13 a TierSchNutztV geregelt.

innerstädtisch werden Herden von bis zu 20 Hennen plus einem Hahn als unproblematisch angesehen, mit anderen Worten sind sie vom Nachbarn zu dulden. Im Außenbereich der Städte und vor allem in ländlichen Gebieten kann der Bestand durchaus größer sein.
Hier wird von nur 6 berichtet!

Zitat (von Cindy12):
Was können wir tun um nicht neben so einem Stall wohnen zu müssen ?
Dort nicht hinziehen. Ansonsten ist aus dem Beitrag allenfalls die der nicht eigehaltene Abstand zur Grundstücksfläche zu erkennen. Ein Abrissanspruch dürfte da aber vermutlich längst verjährt sein.

Erst so ein Grundstück in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten zu kaufen und sich dann aufzuregen halte ich persönlich auch für grenzwertig.

Berry[/

Halt ich in keinen Fall für Grenzewertig.
Wieso auch .. ich mute meinen Nachbarn auch so einen dreck nicht zu, ergo ist es mein gutes Recht das anzuprangern ..[/

Verjährt ist hier sicher nichts ...
Das werden wir jetzt mit den örtlichen Behörden klären ...

1x Hilfreiche Antwort

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