Illegaler Wohnraumumbau durch Vorbesitzer

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hele123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegaler Wohnraumumbau durch Vorbesitzer

Hallo,

wir haben ein Haus erworben, bei dem ein Nebengebäude mit 2 Garagen vorhanden ist. Wir wollten dieses Nebengebäude entweder zur Vermietung als Wohnraum oder Büro nutzen.
Laut Vorbesitzer sind diese Räume damals schon gewerblich genutzt worden. Der Verkäufer hat uns vor dem Kaufvertrag Dokumente gezeigt in denen das Nebengebäude als Merzweckhalle genemigt wurde. Nachdem wir den Kaufvertrag unterschrieben haben hat sich herausgestellt, das in der Bauakte keine Genehmigung als Merzweckhalle vorliegt, sondern nur als 4 Garagen.
Ist es möglich von dem Kaufvertrag zurück zutreten oder den Kaufpreis zu mindern?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Der Verkäufer hat uns vor dem Kaufvertrag Dokumente gezeigt in denen das Nebengebäude als Merzweckhalle genemigt wurde.#
Wurde dies ausdrücklich im Kaufvertrag zugesichert?

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#2
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Hele123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Kaufvertrag steht das ein Nebengebäude vorhanden ist und in einer Anlage zum Vertrag haben wir des öfteren Appartement geschrieben, da dort noch Arbeiten von Seiten des Verkäufers erledigt werden mussten.


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#4
 Von 
Hele123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bzgl. Mehrzweckhalle hatten wir uns auch etwas gewundert und vor Kaufvertrag bei der Stadt nachgefragt und diese Genemigung gibt es wohl bei gewerblich genutzten Gebäuden.


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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hat euch der Verkäufer seine Dokumente mit der Genehmigung übergeben? Falls nein, dann solltet ihr sie von ihm einfordern!

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#6
 Von 
Hele123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein wir haben die Dokumente noch nicht, aber haben Ihm schon gesagt, das wir sie gerne hätten...

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

"Nebengebäude mit 2 Garagen"

ist wohl eine Garage

Wenn im Vertrag oder sonst wie erklärt wurde das es ein Wohn/Bürogehäude ist haftet der VK. Wenn nur du zu diesem Schluss gekommen bist wirst du selber Schuld sein.

Bei arglistiger Täuschung hast du Ansprüche auf Wandlung oder Minderung

Uwe

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