Hallo zusammen,
wir sind gerade dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen und meine Eltern helfen uns dabei, indem sie mit ihrem Haus bürgen.
Die Bank möchte nun vom Objekt meiner Eltern ein Verkehrswert-/Marktwertgutachten. Unser Bankberater meint, die Kosten dafür müssen wir als Käufer der Eigentumswohnung tragen. Dabei handelt es sich um rund 1400€, was für uns viel Geld ist.
Nun meine Frage: Muss der Käufer in diesem Fall wirklich die Kosten für ein Gutachten übernehmen oder will die Bank das nur abdrücken?
Für Antworten wäre ich euch dankbar. Danke im Voraus.
LG
Immobilienkauf - Bank fordert Verkehrswert des Bürgenden Hauses - Wer zahlt?
Verbaut?
Verbaut?
ZitatMuss der Käufer in diesem Fall wirklich die Kosten für ein Gutachten übernehmen :
Nö, das kann auch der Bürge oder ein edler Spender machen. Von wem das Geld am Ende kommt ist der Bank eigentlich egal.
Zitatwill die Bank das nur abdrücken? :
Selbst wenn die Bank das übernehmen müsste, was glaubt man denn wo das Geld dafür herkommt?
Moin!
Natürlich müsst Ihr das zahlen, Ihr wollt ja auch den Kredit! Und wenn für dessen Absicherung mit etwas gebürgt wird, muss der Kreditnehmer natürlich auch nachweisen, dass dieses Objekt im Worst Case auch ausreichend viel Geld wert ist.
Warum also sollte die Bank selbst Geld dafür zahlen, damit Ihr von denen einen Kredit bekommt???
wölfin
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Danke für eure Antworten. Wir dachten auch erst, dass wir als Käufer das zahlen müssen, jedoch habe ich etwas gegoogelt und folgendes gefunden:
„Banken dürfen keine Gebühren für Wertgutachten erheben. Gebühren für Wertgutachten: Gem. dem Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Immobilien-Wertgutachten, die Banken oder Bausparkassen zur eigenen Absicherung einholen, von der Bank selbst zu tragen, sofern sie dem Kunden auf dieser Basis einen Kredit gewähren wollen."
Und diese Info steht auf vielen Seiten, oft wird auch von einigen BGH Fällen geschrieben.
Wir sind da etwas Laie in diesem Gebiet, daher hoffe ich auf Verständnis für die Fragen -.-
ZitatBanken dürfen keine Gebühren für Wertgutachten erheben. :
Grundsätzlich stimmt das, aber dann wird der Zinssatz halt um 0,0x% angepasst. Das kommt am Ende dann eventuell teurer - ohne das man dann was machen kann.
Wie schon gesagt, alle Kosten müssen am Ende von den Kunden aufgebracht werden - wo soll das Geld auch sonst herkommen?
Zitat:ZitatBanken dürfen keine Gebühren für Wertgutachten erheben. :
Grundsätzlich stimmt das, aber dann wird der Zinssatz halt um 0,0x% angepasst. Das kommt am Ende dann eventuell teurer - ohne das man dann was machen kann.
Wie schon gesagt, alle Kosten müssen am Ende von den Kunden aufgebracht werden - wo soll das Geld auch sonst herkommen?
Das ist schon klar, doch die Finanzierung ist bereits fix und der Gutachter ist vier Wochen später angetanzt. Während der Darlehenserstellung hat der Banker nur gemeint, wir benötigen ein Gutachten und den zahlen Sie. Er hat nicht gesagt, falls wir das übernehmen sollten, steigt der Zins um ...x%..
Zitatdoch die Finanzierung ist bereits fix :
Dann ist die Bank aber ungeschickt und unüblich vorgegangen - in dem Falle würde das mit der Erhöhung des Zins nicht klappen und man könnte mit dem BGH Urteil argumentieren.
Aber in der Regel wird eine Finanzierung nicht fix gemacht, bevor man die Gutachten der Sicherheiten hat.
Oder war man selber Auftraggeber des Gutachtens? Dann müsste man noch mal prüfen, ob das BGH Urteil hier anwendbar wäre.
Zitat:Zitatdoch die Finanzierung ist bereits fix :
Dann ist die Bank aber ungeschickt und unüblich vorgegangen - in dem Falle würde das mit der Erhöhung des Zins nicht klappen und man könnte mit dem BGH Urteil argumentieren.
Aber in der Regel wird eine Finanzierung nicht fix gemacht, bevor man die Gutachten der Sicherheiten hat.
Oder war man selber Auftraggeber des Gutachtens? Dann müsste man noch mal prüfen, ob das BGH Urteil hier anwendbar wäre.
Mit kommt das auch sehr unüblich vor. Hier zum chronologischen Ablauf:
- Beratungsgespräch bei der Bank
- Einigung Darlehen, Zinse etc.
- Am Tag der Unterschrift meint der Banker, ach ja, da kommt noch ein Gutachter, den müssen Sie dann zahlen.
- Im Vertrag steht hiervon NICHTS.
- 4 Wochen später steht der Gutachter und macht Fotos.
- 2 Wochen später Rechnung von über 1200€ eingetroffen.
Wir als Kreditnehmer haben sozusagen nichts beauftragt.
Dann schreibe ich den Kollegen mal an und fordere die Erstattung. Mal sehen was da raus kommt.
ZitatWir als Kreditnehmer haben sozusagen nichts beauftragt. :
Dann hätte ich die Rechnung zurückgewiesen und mitgeteilt man möge sich an den Auftraggeber wenden.
Zitatfordere die Erstattung. :
Man hat schon gezahlt? Ohne Vorbehalt? Dann wirds kompliziert...
Leider ja..
-- Editiert von innova61 am 04.06.2020 01:47
Man wird sich darauf einstellen müssen, das die Gegenseite das als Anerkenntnis / Zustimmung werten wird. Fraglich ob man das ohne Gericht hinbekommt ...
ZitatMan wird sich darauf einstellen müssen, das die Gegenseite das als Anerkenntnis / Zustimmung werten wird. Fraglich ob man das ohne Gericht hinbekommt ... :
Ich bezweifle stark, dass die Bank der Erstattung ohne jegliche Probleme so hinnimmt. Aber ein Versuch ist es Wert..
Vielen Dank für die Antworten und der erbrachten Zeit.
Schriftlich anfragen und bei Rückantwort selbige hier posten - dann kann man man diskutieren wie man weiter vorgeht.
Super danke!
Zur Info: die Verbraucherzentrale warnt wg. dem o.g. Urteil vor einer von einigen Banken seither angewandten Umgehungsmethode:
(Auszug aus: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/gebuehrendschungel-welche-bankentgelte-unzulaessig-sind-10382)Zitat... Einige Banken verlangen in ihren AGB eine sog. Schätz- und Besichtigungsgebühr für die Wertermittlung eines als Besicherung des Kredits dienenden Grundstücks. Das OLG Düsseldorf hat eine solche Gebühr für unzulässig erklärt, weil damit Kosten der nur im Interesse der Bank liegenden Maßnahmen auf den Kunden abgewälzt werden (Urteil vom 5. November 2009 - I-6 U 17/09). Einige Kreditinstitute verlangen von ihren Kunden in Reaktion auf das Urteil eine separate kostenpflichtige Beauftragung eines Wertgutachtens im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Damit umgehen sie das Urteil des OLG Düsseldorf. ... :
Und diese Umgehungsmethode wurde meiner Auffassung nach offenbar auch hier angewandt. Es würde zumindest zu der geschilderten Vorgehensweise passen:
Zitat... die Finanzierung ist bereits fix und der Gutachter ist vier Wochen später angetanzt. Während der Darlehenserstellung hat der Banker nur gemeint, wir benötigen ein Gutachten und den zahlen Sie. ... :
Eine weitere spannende Frage dabei:
Wo ist das Gutachten?
Wenn ihr Auftraggeber wart (auch im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrag...dazu mal den Kreditvertrag auf erteilte Vollmachten prüfen), dann habt ihr Anspruch auf Aushändigung.
Der richtige Weg wäre wirklich gewesen vor Bezahlung der Rechnung zu klären, wer denn nun was beauftragt hat. Das wäre nämlich Aufgabe des Gutachters gewesen das zu klären. Wer steht eigentlich als Auftraggeber auf der Rechnung?
Durch die Zahlung hat man natürlich jetzt das Problem, dass der Vorgang abgeschlossen ist und keine der anderen Parteien mehr ein Eigeninteresse an Aufklärung hat.
ZitatEine weitere spannende Frage dabei: :
Wo ist das Gutachten?
Wenn ihr Auftraggeber wart (auch im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrag...dazu mal den Kreditvertrag auf erteilte Vollmachten prüfen), dann habt ihr Anspruch auf Aushändigung.
Der richtige Weg wäre wirklich gewesen vor Bezahlung der Rechnung zu klären, wer denn nun was beauftragt hat. Das wäre nämlich Aufgabe des Gutachters gewesen das zu klären. Wer steht eigentlich als Auftraggeber auf der Rechnung?
Durch die Zahlung hat man natürlich jetzt das Problem, dass der Vorgang abgeschlossen ist und keine der anderen Parteien mehr ein Eigeninteresse an Aufklärung hat.
Das Gutachten wurde uns übergeben. Die Rechnung ging ebenso an uns, jedoch bin ich mir sicher, dass wir keinem Auftrag zugestimmt und unterzeichnet haben. Ich bin die Nacht wiederholt den Vertrag durchgegangen und keine Auffälligkeiten zu diesem Thema gefunden.
Nebenbei, die Bank ist unsere Hausbank seit mindestens 15 Jahren. Wenn ich ehrlich bin, hoffe ich auf eine Rückerstattung, wenigstens auf Kulanz der Bank..
-- Editiert von innova61 am 04.06.2020 12:50
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