Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin.
Meine Frau und ich planen den Kauf einer Immobilie mit Eigentumsgrundstück und haben jetzt vom Notar den Vertragsentwurf bekommen.
In diesem Vertrag ist aber von einem Grundstückskauf und nicht von einem Immobilienkauf die Rede. Inwiefern könnte diese Benennung relevant für uns sein? Ich finde im Internet diesbezüglich widersprüchliche Aussagen.
Ich danke und schicke viele Grüße!
Immobilienkauf: Im Vertrag steht "Grundstückskaufvertrag" statt "Immobilienkaufvertrag"
Verbaut?
Verbaut?
Wenn von einem Grundstückskauf die Rede ist wird ein Grundstück verkauft/gekauft .ZitatIn diesem Vertrag ist aber von einem Grundstückskauf und nicht von einem Immobilienkauf die Rede. Inwiefern könnte diese Benennung relevant für uns sein? :
Schon klar, aber beinhaltet das dann automatisch alles, was auf dem Grundstück drauf ist?
Zum Beispiel..... das Haus??
Wir fragen uns einfach, aus welchem Grund der Notar so etwas schreiben würde...
-- Editiert von KRoon am 22.10.2019 14:39
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Vermutung 1: älterer Notar
Vermutung 2: Formulierung wie "verkauft wird ein Grundstück mit aufstehender Immobilie" (wäre dann ok)
Berry
Zitat:
Vermutung 2: Formulierung wie "verkauft wird ein Grundstück mit aufstehender Immobilie" (wäre dann ok)
Zunächst einmal: Vielen Dank für die Hilfe.
Prinzipiell steht im Vertrag unter §1:
"[...]
Dort ist folgendes Vertragsobjekt vorgetragen:
Flurstück 94/68 der Flur xyz der Gemarkung abc.
Gebäude- und Freifläche, Musterstraße 1a
zur Größe von 494qm,
lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses. [...]"
Ferner steht später noch mit Bezug auf §1:
"[...] Die Verkäufer Ernie und Bert verkaufen das in §1 bezeichnete Vertragsobjekt mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem Zubehör (§97 BGB) [...]"
Für mich steht dort nirgendwo etwas von einem Gebäude, höchstens von einer Gebäudefläche - was für mich nur den Teil der Grundstücksfläche beschreibt, auf dem das Haus steht, aber nicht das Haus selbst.
Bitte entschuldigt, wenn ich so paranoid wirke, aber irgendwie habe ich bei so einer wichtigen Kaufentscheidung immer das Gefühl, dass nicht in meinem Sinne gehandelt wird.
Heißt auch oft Hausgrundstück.Zitatplanen den Kauf einer Immobilie mit Eigentumsgrundstück :
Ein Grundstück ohne aufstehendem Haus ist auch eine Immobilie
Du kannst den Notar doch gern fragen, wenn ihr zu ihm geht, ob damit das Grundstück und das Haus beschrieben ist...
der Notar macht täglich solche Verträge--- ihr aber etwas seltener---
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal ...! Der ImmobilienKAUF richtet sich nach dem BGB.
§94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
Zitat:
(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
(2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.
taxpert
§ 94 Abs. 1 BGB:
Zitat:Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
...@taxpert war schneller
-- Editiert von Tom998 am 22.10.2019 16:40
Liebe Leute, ich danke Euch. Das hat mir ungemein weitergeholfen!!!
Vielen, vielen Dank!
Ich empfehle unbedingt die Baugenehmigungen ein zu sehen. Nicht dass es sich am Ende um einen Schwarzbau handelt.
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