Immobilienkauf: Im Vertrag steht "Grundstückskaufvertrag" statt "Immobilienkaufvertrag"

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
KRoon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf: Im Vertrag steht "Grundstückskaufvertrag" statt "Immobilienkaufvertrag"

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin.
Meine Frau und ich planen den Kauf einer Immobilie mit Eigentumsgrundstück und haben jetzt vom Notar den Vertragsentwurf bekommen.
In diesem Vertrag ist aber von einem Grundstückskauf und nicht von einem Immobilienkauf die Rede. Inwiefern könnte diese Benennung relevant für uns sein? Ich finde im Internet diesbezüglich widersprüchliche Aussagen.

Ich danke und schicke viele Grüße!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von KRoon):
In diesem Vertrag ist aber von einem Grundstückskauf und nicht von einem Immobilienkauf die Rede. Inwiefern könnte diese Benennung relevant für uns sein?
Wenn von einem Grundstückskauf die Rede ist wird ein Grundstück verkauft/gekauft :neck: .

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
KRoon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon klar, aber beinhaltet das dann automatisch alles, was auf dem Grundstück drauf ist?
Zum Beispiel..... das Haus?? :grins:

Wir fragen uns einfach, aus welchem Grund der Notar so etwas schreiben würde...

-- Editiert von KRoon am 22.10.2019 14:39

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Vermutung 1: älterer Notar
Vermutung 2: Formulierung wie "verkauft wird ein Grundstück mit aufstehender Immobilie" (wäre dann ok)

Berry

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#4
 Von 
KRoon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Vermutung 2: Formulierung wie "verkauft wird ein Grundstück mit aufstehender Immobilie" (wäre dann ok)


Zunächst einmal: Vielen Dank für die Hilfe.

Prinzipiell steht im Vertrag unter §1:
"[...]
Dort ist folgendes Vertragsobjekt vorgetragen:
Flurstück 94/68 der Flur xyz der Gemarkung abc.
Gebäude- und Freifläche, Musterstraße 1a
zur Größe von 494qm,
lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses. [...]"

Ferner steht später noch mit Bezug auf §1:
"[...] Die Verkäufer Ernie und Bert verkaufen das in §1 bezeichnete Vertragsobjekt mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem Zubehör (§97 BGB) [...]"



Für mich steht dort nirgendwo etwas von einem Gebäude, höchstens von einer Gebäudefläche - was für mich nur den Teil der Grundstücksfläche beschreibt, auf dem das Haus steht, aber nicht das Haus selbst.
Bitte entschuldigt, wenn ich so paranoid wirke, aber irgendwie habe ich bei so einer wichtigen Kaufentscheidung immer das Gefühl, dass nicht in meinem Sinne gehandelt wird.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32142 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von KRoon):
planen den Kauf einer Immobilie mit Eigentumsgrundstück
Heißt auch oft Hausgrundstück.
Ein Grundstück ohne aufstehendem Haus ist auch eine Immobilie ;)

Du kannst den Notar doch gern fragen, wenn ihr zu ihm geht, ob damit das Grundstück und das Haus beschrieben ist...
der Notar macht täglich solche Verträge--- ihr aber etwas seltener---

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2364 Beiträge, 631x hilfreich)

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal ...! Der ImmobilienKAUF richtet sich nach dem BGB.

§94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes

Zitat:

(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
(2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

§ 94 Abs. 1 BGB:

Zitat:
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.


...@taxpert war schneller

-- Editiert von Tom998 am 22.10.2019 16:40

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KRoon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Leute, ich danke Euch. Das hat mir ungemein weitergeholfen!!!

Vielen, vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich empfehle unbedingt die Baugenehmigungen ein zu sehen. Nicht dass es sich am Ende um einen Schwarzbau handelt.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

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