In NRW einen Streit vom Zaun brechen?

2. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
wingi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
In NRW einen Streit vom Zaun brechen?



Ein kleines Mäuerchen verläuft diesseits der Grundstücksgrenze (keine Bebauung auf der Grenze), der jenseitige Nachbar hat vor 35 Jahren "seinen" Maschendrahtzaun auf dieses Mäuerchen gesetzt.
Muss ich nun um Erlaubnis fragen ob ich einen Schilfrohr-Sichtschutz von Zaunhöhe anbringen darf?
Darf der Nachbar, ohne meine Erlaubnis, schwere Gegenstände an den Zaun legen, so dass dieser stark ausgebeult wird?
Gehört dem Nachbarn der Zaun, obwohl er nicht auf seinem Grundstück steht?
Wer muss den Zaun unterhalten?
Bin um eine gütliche Einigung bemüht.

Gruß und Dank Wingi

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