In welchen Fällen braucht man eine Baulasteintragung und wann genügt eine Angrenzerzustimmung?

21. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)
In welchen Fällen braucht man eine Baulasteintragung und wann genügt eine Angrenzerzustimmung?

Wie oben beschrieben:

Wann entscheide ich mich für eine Baulast und wann für eine Nachbarzustimmung?

In meinem Fall geht es um ein Aussengerät von einer Wärmepumpe das in der Abstandsfläche aufgestellt werden soll

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31977 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Wann entscheide ich mich für eine Baulast und wann für eine Nachbarzustimmung?
Das entscheidest du vermutlich nicht.
-Es geht wieder um NRW?
-Du bist jetzt Antragsteller/Bauherr ?
-oder Angestellte im Arch.-Büro?
-oder Freund/in einer Angestellten dort?
-Was sagt der B-Plan?
-Was sagen die sonstigen örtlichen Vorschriften?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

es geht um NRW und meine Frage war allgemeiner Natur:

In welchen Fällen braucht man eine Baulasteintragung und wann genügt eine Angrenzerzustimmung?


Mein Fall ist dabei Nebensache. Die Frage war grundsätzlich

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
In welchen Fällen braucht man eine Baulasteintragung und wann genügt eine Angrenzerzustimmung?

Das entscheidet die Baugenehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen nach Abwägung aller Interessen im Einzelfall. Meist kommt die Angrenzerzustimmung in Frage, wenn nur ein bestimmtes schutzwürdiges Recht eines Nachbarn berührt ist, also kein öffentliches Interesse an der Sicherung des Zustandes besteht.
Vorteil: Weniger Bürokratie und geringere Kosten
Nachteil: Intransparente Dokumentation und Nachvollziehbarkeit und damit schwierigere juristische Durchsetzungsmöglichkeiten

Beispiel: Ein Außengerät einer LWWP soll von der Straße aus unsichtbar hinter der Grenzgarage innerhalb des 3m-Grenzabstandes aufgestellt werden. Da Niemand außer den beiden Nachbarn betroffen ist, bietet die Behörde dem Bauherrn statt einer Baulasteintragung die Einholung einer Nachbarzustimmung an. Das Gerät wird in den Lageplan eingetragen, dieser mit ausdrücklichem Verweis auf die baurechtswidrige Position vom Nachbarn unterschrieben und das Vorhaben wird genehmigt. Nachdem der Rohbau steht, empfiehlt der Installateur eine effizientere Lage, was dann auch ohne Nachbarbeteiligung umgesetzt wird. Der Nachbar ist empört und bittet die Behörde um Einschreiten. Diese verweist auf die fehlende öffentlich-rechtliche Sicherung und lehnt jegliche Zuständigkeit ab. Wegen fehlender Maße im Lageplan und unklarer Gerätebeschreibung beginnt ein jahrelanger zivilrechtlicher Prozess um Pläne, Bedingungen, Willensbekundungen, Absprachen und Zeugenaussagen.

-- Editiert von Escroda am 21.07.2021 19:30

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
In welchen Fällen braucht man eine Baulasteintragung und wann genügt eine Angrenzerzustimmung?

Mein Fall ist dabei Nebensache. Die Frage war grundsätzlich

Dann die Antwort so universell und grundsätzlich wie die Frage:
Die Baulasteintragung benötigt man wenn sie nötig ist.
Angrenzerzustimmung kann man machen wenn diese ausreichend ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
In meinem Fall geht es um ein Aussengerät von einer Wärmepumpe das in der Abstandsfläche aufgestellt werden soll

Zitat (von Fitta):
Mein Fall ist dabei Nebensache.


Du soltest Dich schon entscheiden.

P.S.: Solange ich nicht erfahre welche Rolle Du hier spielst gehe ich von einem/einer Studenten/Studentin aus, der/die zu faul ist die eigenen Hausaufgaben zu machen.

In dem Sinne wurde die Frage ja schon vollständig beantwortet.
Zitat (von Harry van Sell):
Die Baulasteintragung benötigt man wenn sie nötig ist.
Angrenzerzustimmung kann man machen wenn diese ausreichend ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke an Escroda für die einzige sinnvolle Antwort :-)

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