A hat Grundstück, das von Grundschulden sowie Pfändungen belastet ist.
A will bzw. hat dieses Grundstück verkaufen/verkauft.
Das Grundstück kann aber wegen
eingetragenen Belastungen nicht lastenfrei gemacht werden, weil ein Insolvenzverwalter eines Gläubigers nicht frei geben will.
Der bereits beurkundete Kaufvertrag droht zu platzen mit Schadenersatzforderung.
Der Quersteller hat an sich gar keinen Grund für die Blockade, da wegen seines
späteren Rangs in Grundbuch, seine Pfändung ohnehin nicht befriedigen werden kann.
Nun muß A gerichtlich gegen
den Quersteller vorgehen.
Da dieser Gläubiger bereits
insolvent ist, dafür ein Insolvenzverwalter sein Vermögen verwaltet, der auch
den Vollzug des Verkaufs durch nicht Freigabe bislang verhindert hat,
wer haftet für die Schäden aus
dieser unnötigen Blockade ?
Der insolvente Gläubiger oder
dessen Verwalter ?
Insolvenzverwalter blockiert den Verkauf
Verbaut?
Verbaut?



Der Verkäufer. Hätte halt vorher klären sollen, ob er die Löschungsbewilligungen erhält.
Insolvenzverfahren sind sehr langwierig.
Und im übrigen hat der Verkäufer ja eine Schuld bei dem Gläubiger, oder nicht?
Gegenüber dem Käufer ist der Verkäufer.
Die Frage ist aber wer haftet gegenüber dem Verkäufer ?
Die Blokade stellt nämlich eine unnötige schädliche Schikane dar. Wenn nicht gar ein
Verstoß gegen Insolvenz-Ordnung.
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Ob es eine Schikane ist oder nicht, kann nur der Richter klären. Der Verkäufer müßte also gegen den Insolvenzverwalter auf Zustimmung klagen, da ihm keine ordnungsgemässe Verwertung seines Grundstückes möglich ist.
Du gehst aber nicht darauf ein, dass der Verkäufer gegenüber dem "insolventem Menschen" eine Schuld hat, sonst wäre doch keine Sicherheit eingetragen. Hat der Verkäufer diese Schuld gezahlt?
Soviel ich weiß "Ungerechtigkeit" darf man nicht heimzahlen in dem man Selbstjustiz / Rache ausübt.
Laut Grundbuch Gesetz wer zuerst kommt mahlt zuerst.
Es werden nämlich schlußendlich nicht nur der Verkäufer, sondern alle vorrangige Gläubiger
geschädigt, wenn der Kaufvertrag geplatz ist,
... Zinsverlust usw., oder wenn gar das Grundstück nur im Wege der Zwangsversteigerung veräußert werden kann, dass noch mehr Gläubiger
leer ausgehen.
Wenn einer nichts mehr zu verlieren hat, dann
man er was er will. Dagegen hilf nur die Staatanwaltschaft.
Icecylce, du redest immer noch am Problem vorbei - der Verkäufer hat eine Schuld zu zahlen, dann wird auch im Grundbuch gelöscht. Ich verstehe den Insolvenzverwalter, denn der Verkäufer kann zahlen, dann "löscht" er auch die Eintragung.
Über Selbstjustiz würde ich nie nachdenken, Recht heißt nicht Gesetz.
Es handelt sich um ein letztes Vermögenstücks
von Vekäufer, der sich auch in einem Insolvenz-
verfahren befindet.
Bin leider der erstrangige Gläubiger.
Wenn du der erstrangige Gläubiger bist, dann sieht doch die Situation für dich optimal aus - du beantragst die Zwangsversteigerung, ob andere befriedigt werden, kann dir in diesem Fall egal sein.
Der Insolvenzverwalter spielt ja für dieses Objekt nur eine Rolle, wenn Geld "überbleibt". Der interssierte Käufer kann dann ja in der Versteigerung mitbieten.
Der Vorteil, wenn der erste Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt - es muss auch nur seine "Schuld" beglichen werden. Oder hat jemand anderes schon die Zwangsversteigerung beantragt?
Es ist leichter gesagt als getan.
Der Schuldner befindet sich in Insolvenz- verfahren, sein Haus ist aus der Insolvenzmasse ausgesondert worden.
In einer Zwangsversteigerung wird der Wert verschleudert, dann würde der Erlös noch weniger Schulden decken, nicht einmal der erstrangige Gläubiger seine Forderung vollständig befriedigt wird.
Deshalb ist in diesem Fall die Verkaufsblokade eine sehr böse Machenschaft. ...Wer anderen absichtlich Schaden zufügt...
Deshalb auch meine Frage: Wer haftet für die
hieraus entstehende Schäden.
Ich vermute stark dass der ISO Verwalter gerade zu stehen hat. Denn er hätte auf die Forderung seines Insolvenzers verzichten müssen um den Verkauf zu ermöglichen.
Ich denke mal dass solcher Tat nicht ohne Konsequenz sein wird.
Hmm - der Insolvenzverwalter kann zB seine Blockadehaltung vor Gericht damit begründen, daß er sagt, bei dem angestrebten Verkauf wäre nicht genug Erlös erzielt worden, damit auch die ihm gegenüber bestehende Schuld gedeckt werden kann.
Wenn ich ehrlich bin, ich finde die Sache mittlerweile unverständlich und bitte um eine vernünftige Aufklärung (insbesondere, welche Position icecycle hat) um was es hier geht.
A) Schuldnder, der in der Insolvenz steckt (privater oder geschäftlicher?
b) es gibt ein Haus (wem gehört das?)
c) wer wollte das Haus verkaufen?
d) wer hat den Preis für das Haus festgelegt?
Es wurde bereits Versuche gemacht, das Haus für höheren Preis zu verkaufen, die gescheitert waren.
Es gibt sogar Gutachter für den Hauswert.
Der Verkaufpreis ist völlig in Ordnung.
Alle andere Gläubiger, die letzlich vom Verkauferlös auch nichts bekommen würden, haben den Verkauf freigegeben.
Wenn sich herausstellt, dass das Haus nicht
teure verkauft werden kann ? Wer steht gerade für dieses ganze Theater ?
Vielmehr zeigt die Verkaufsblokade nur eine unvernünftige Reaktion aus Neid, aus Neid wird Haß, aus Haß wird Zerstörung - wie das Verhalten von Terroristen.
Icecycle, bitte sachlich bleiben und vor allem die Fragen beantworten.
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