Hallo allerseits,
habe eine einfache Frage.
Können angefallenen Instandsetzungskosten eines bestimmten Vorgangs des Vorjahres auf das Rücklagenkonto umgebucht werden?
(auf Beschluss der Eigentümerversammlung)
Im Vorjahr wurde keine Kontozuweisung zur betreffenden Instandsetzungsmaßnahme beschlossen, daher hat der damalige Verwalter rechtsgerecht das laufende Instandsetzungskonto belastet.
Die Hausgeldabrechnung wurde den Eigentümern kürzlich zugesandt, die entsprechende (Jahres-) Versammlung findet Mitte August statt.
Danke und Gruß,
Andre
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Instandhaltungskosten nachträglich umbuchen
2. August 2009
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Frage vom 2. August 2009 | 11:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Instandhaltungskosten nachträglich umbuchen
#1
Antwort vom 5. August 2009 | 13:13
Von
Status: Bachelor (3977 Beiträge, 2428x hilfreich)
Wir haben hier auch noch ein WEG-Rechts-Forum ...
Die Beantwortung kann durchaus strittig ausfallen.
Ich persönlich tendiere dazu, dass auch noch rückwirkend eine beschlossene oder notwendige Instandhaltungsmaßnahme der Rücklage belastet werden kann. Nur zu dumm, dass der Verwalter aus diesem Grund die Abrechnung neu erstellen müsste und hierfür möglicherweise Extra-Kosten anfallen.
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