Guten Tag,
in unserer WEG wurde ein dringend notweniger Baumschnitt (Entfernung von Totholz wg. Gefahrenpotential) vorgenommen. Die Kosten dafür wurden von der Verwaltung aus der (ohnehin schon viel zu geringen) Instandhaltungsrücklage genommen, anstatt sie über die 35 Parteien umzulegen – wegen Gefahr im Verzug ohne Beschluss der Gemeinschaft. Die WEG besteht aus 35 Häusern, wovon 18 einem Eigentümer gehören, der die Häuser nach Ablauf der Spekulationsfrist wohl veräußern wird. Ich sehe die Interessen der anderen Eigentümer schlecht gewahrt, deren Instandhaltungsrücklage hier unnütze angegangen wird - oder sogar unrechtens? Das ist meine Frage: Ist das so überhaupt in Ordnung von der Verwaltung?
Vielen Dank für eine Einschätzung
Instandhaltungsrücklage: Baumschnitt?
26. April 2017
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Frage vom 26. April 2017 | 12:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltungsrücklage: Baumschnitt?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 26. April 2017 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39854x hilfreich)
Hat ja nun gar nichts mit Baurecht zu tun ...
#2
Antwort vom 26. April 2017 | 20:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmt. Ich ziehe den Beitrag mal um. :-)
Und jetzt?
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