Instandhaltungsrücklage: Baumschnitt?

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464537-90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltungsrücklage: Baumschnitt?

Guten Tag,

in unserer WEG wurde ein dringend notweniger Baumschnitt (Entfernung von Totholz wg. Gefahrenpotential) vorgenommen. Die Kosten dafür wurden von der Verwaltung aus der (ohnehin schon viel zu geringen) Instandhaltungsrücklage genommen, anstatt sie über die 35 Parteien umzulegen – wegen Gefahr im Verzug ohne Beschluss der Gemeinschaft. Die WEG besteht aus 35 Häusern, wovon 18 einem Eigentümer gehören, der die Häuser nach Ablauf der Spekulationsfrist wohl veräußern wird. Ich sehe die Interessen der anderen Eigentümer schlecht gewahrt, deren Instandhaltungsrücklage hier unnütze angegangen wird - oder sogar unrechtens? Das ist meine Frage: Ist das so überhaupt in Ordnung von der Verwaltung?

Vielen Dank für eine Einschätzung

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

:forum:


Hat ja nun gar nichts mit Baurecht zu tun ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb464537-90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt. Ich ziehe den Beitrag mal um. :-)

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