Frage:
A entdeckt ein günstiges Haus in Erlangen, Preis 125.000 Euro zum Kauf. Er teilt dem Immomakler und dem Insolvenzverwalter (Pribvatinsolvenz des Besitzers) mit das er Interesse hat das HAus für 100.000 Euro zu kaufen. Der Immomakler hat das Haus für 125.000 überall inseriert.
Der Immomakler schreibt das aus Gründen der Erstellung eines Gutachtens momentan keine Angebote mehr entgegengenommen werden. Das Haus bleibt trotzdem online für 125.000 Euro. Einen Monat später teilt der Immomakler nun mit das der Preis sich aufgrund des Gutachtens auf 175.000 Euro geändert hat. A der nun fest mit einem Kauf gerechnet hat (zur Not auch für 125.000 Euro) ist enttäuscht da nun schon viel Zeit verstrichen ist und er Zeit verschwendet hat. Was kann A tun? Klage damit das Haus nun doch für den alten Preis verkauft wird????? Schadensersatz?
Irreführung bei Immobilie.
10. September 2007
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Frage vom 10. September 2007 | 15:32
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 31x hilfreich)
Irreführung bei Immobilie.
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#1
Antwort vom 11. September 2007 | 07:45
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Da auf die Anfrage nichts zugesagt wurde, sehe ich keine Chance.
#2
Antwort vom 11. September 2007 | 09:24
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1594x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 11. September 2007 | 11:30
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Grundsätzlich gilt beim Immobilienerwerb der Termin beim Notar (außer bei Zwangsvollstreckung).
Hier in diesem Fall ist der Insolvenzverwalter sogar gezwungen, die optimalste Summe herauszuholen - hätte ja auch sein können, dass jemand 200.000,- € bietet, nur weil der das Haus unbedingt haben will.
Sind sogar schon Notartermine 10 Minuten vorher geplatzt, weil der Verkäufer noch mehr angeboten bekommen hat (von jemanden Dritten).
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