Ist Auflassungsvormerkung zugunsten einer Gemeinde dingliches Recht oder Schuldrecht?

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
winki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Auflassungsvormerkung zugunsten einer Gemeinde dingliches Recht oder Schuldrecht?

Ich möchte mir ein Haus kaufen, welches u.a. folgenden Eintrag im Grundbuch hat: "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für die Gemeinde XXXX; eingetragen gemäß Bewilligung vom 19.05.1954 an Fl.Nr. XXXX "
Der bisherige Eigentümer ist der Meinung es handelt sich um Schuldrecht, welches nach 30 Jahren bereits verjährt ist. Er möchte mir das Grundstück lastenfrei übergeben und die Löschung dieser Eintragung auf dem Klageweg beschreiten. Doch die Gemeinde ist der Meinung, es handelt sich hierbei um ein dingliches Recht, welches nicht der Verjährung unterliegt.
Kann mir jemand sagen, ob es sich bei der Grundbucheintragung um ein bereits verjährtes Schuldrecht handelt oder um ein noch bestehendes dingliches Recht? Wenn dingliches Recht besteht, ist eine Löschung überhaupt möglich?
Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht ist nach meiner Kenntnis immer ein dingliches Recht.

0x Hilfreiche Antwort

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