Hallo Forum,
wie sieht es aus wenn ein Beschluss gefasst wird, dass eine Renovierung aus der Rücklage finanziert werden soll, dann aber doch als normale Ausgabe in der Abrechnung erscheint, ohne dass eine entsprechnede Entnahme aus der Rücklage gutgeschrieben wird? Wäre sowas ein Anfechtungsgrund? Wäre dann die Gesamt oder die Einzelabrechnung fehlerhaft?
Jahresabrechnung widerspricht BEschluss
Verbaut?
Verbaut?
Soviel ich weiß gelten die Beschlüsse und müssen auch so durchgeführt werden. Wenn die Ausgaben höher sind als erwartet und die Arbeiten nicht allein mit den Rücklagen finanziert werden können, müsste eigentlich eine Sonderumlage für die einzelnen Parteien berechnet werden.
Soweit so gut, aber was ist wenn das nicht passiert? Einzel- oder Gesamtabrechnung anfechten?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Öhmmm... Beides?
Es ist doch so: Die Rücklagen sind dazu da, z.B. Renovierungen davon zu bezahlen. So, und sind nicht genug gebildet worden, dann müssen die einzelnen Parteien in die Tasche, wenn die Renovierungen trotzdem ausgeführt werden sollen.
Ok, der Beschluss sagt aus, dass die Kosten aus den Rücklagen zu nehmen sind... Wenn nichts anderes beschlossen wurde, dann gilt das.
Ist dies nicht möglich können die Renovierungen eben nicht stattfinden, es sei denn, es handelt sich dabei um äußerst wichtige Dinge wie z.B. Wasserschaden, bei dem mit erheblichen Folgeschäden zu rechnen sind.
Könnte natürlich sein, dass ich das jetzt falsch sehe, aber so würde ich es auffassen. Wenn eine HV Renovierungen bespricht, müssen ja auch Angebote vorliegen. Demnach muss sie wissen, ob genug Rücklagen gebildet worden sind, oder nicht. Dementsprechend gibt es einen Beschluss, und dieser muss auch so ausgeführt werden.
Rücklage ist bei weitem ausreichend. Aber das Geld wurde nicht entnommen, sondern wird normal in Rechnung gestellt.
Irgendwie hast Du mein Problem nicht so ganz verstanden.
-- Editiert von leidschaf am 26.10.2007 14:44:43
Nun denn... Anfechten, wenn es gegen den Beschluss verstoßt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten