Jalousie defekt in ETW

13. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
lars1802
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jalousie defekt in ETW

Hallo,

in unserer und 2 anderen Eigentumswohnungen sind
ein paar Jalousien defekt! Wer muß die Reparatur bezahlen? Läuft das über das Gemeinschaftskonto bzw. Rücklagenkonto?
Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Handelt es sich um Innen- oder Außenjalousien? Bei Innen muss auf jeden Fall der Sondereigentümer selber zahlen.
Außenjalousien: haben alle Eigentümer die zusammengekauft oder waren sie von Anfang an vorhanden? Dann spricht vieles für das Instandsetzungskonto.
Haben die Eigentümer sich die jeweils selber gekauft = Sondereigentum.
Warum funktionieren die nicht mehr? Unsachgemässer Gebrauch = zahlt Verursacher
Altersbedingter Verschleiß = Gemeinschaft

Also du siehst, die Frage ist nicht so leicht zu beantworten.
Allerdings ist das Instandsetzungs-/Rücklagenkonto immer ein Gemeinschaftskonto.
Unterschieden wird zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Dabei kann es durchaus vorkommen, dass zwar die Verwaltung vorab die Rechnung zahlt, in der Abrechnung aber nur den einzelnen Sondereigentümer belastet.

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#2
 Von 
lars1802
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind Aussenjalousien, welche von Anfang an am Haus waren! Dann müsste doch eigentlich die Gemeinschaft das übernehmen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, wahrscheinlich ;) Ein Blick in die TE würde vielleicht helfen.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Jepp, wenn in der Teilungserklärung nicht anders geregelt, dann Gemeinschaftseigentum.

lg R.M.

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