Kabelführung vom Nachbarhaus durch unser Haus

11. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Joki4711
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 31x hilfreich)
Kabelführung vom Nachbarhaus durch unser Haus



Wir haben im September 1998 ein Reihenmittelhaus von einem Bauträger gekauft, den es heute noch gibt. Bauabnahme erfolgte am 3.5.1999

Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages war die Verjährungsfrist wegen versteckter Baumängel oder fahrlässig verursachter Baumängel noch 30 Jahre.

Seit der Reform im Jahre 2000 oder 2001 wurde diese Frist auf 10 Jahre begrenzt.

Jetzt sind erheblich Baumängel aufgetreten deren Sanierung leicht eine hohen fünfstelligen Betrag ausmacht. So wurden z.B. von unserem Reihenmittelhaus in der Außenwand zum Nachbarn auf unserer Seite 4 Kabel zum Nachbarn durch die Dehnungsfuge über 2 x 25 cm Wand gezogen.

Alle 4 Kabel kommen bei dem Nachbarn aus der Wand und sind dort mit einer Blende verdeckt.

In unserem Haus gehen die Kabel dann nach oben und sind mit einem Messgerät bis unter den Fußboden 1.OG zu verfolgen, dann zeigt das Gerät nichts mehr an, sodass wir davon ausgehen , dass sie hier wieder ins Nachbarhaus gehen.

Eine solche Kabelführung ist in unserem Elektroplan nicht eingezeichnet und sie macht auch für unsere Stromversorgung keinen Sinn.

Die Kabel werden auf unserer Seite „auf" der Betonaußenwand geführt und sind nur mit einer Putzschicht von maximal 3 cm verdeckt.

Alle diese Kabel gehen durch beide Wände und sind im Sicherungskasten des Nachbarhauses angeschlossen.

3 Kabel sind 220 Volt und 1 Kabel ist Starkstrom

Die Kabel sind lt. Stromverteiler für das gesamte OG des Nachbarn bestimmt und 4 x extra abgesichert.

Die beiden Brandschutzmauern sind mit Löchern versehen durch die die Kabel einfach geführt worden und diese Bohrungen sind nicht abgeschottet sondern offen und nur kurz verputzt worden.

Es ist zu vermuten, dass durch die starke Erschütterung durch Bohrungen in der Stahlbetonaußenwand von 25 cm Dicke mit insgesamt 7 Bohrlöchern der Riss in der Wand entstanden ist, zumal dieser genau unter den Bohrlöchern beginnt. Dieser Riss ist der Grund für unseren Wasserschaden, da in der Dehnungfuge zwischen beiden Häusern Wasser steht, woher ist kommt ist nicht klar, ist aber für diese Schadensbeurteilung auch nicht relevant.

Der Bauträger redet sich mit Verjährung heraus und will von diesem Fall nichts wissen. Da er und auch die Elektrofirma noch bestehen haben wir die Möglichkeit gegen ihn vorzugehen.

Der Elektriker hat sich den Schaden angesehen und stellte im einem aufgezeichnetem Protokoll fest:

„es wurde klar herausgestellt, dass die Firma xxxxxx aus eigener Sache die Leitungen so nicht verlegt hätte , wie sie durch die Brandschutzmauern verlegt sind, sondern ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung gehandelt hat und sich dies auch von der Bauleitung hat abnehmen lassen. Eine solche Maßnahme in Eigenverantwortung der Elektrofirma hätte nie stattfinden können, denn die Bauleitung hätte dies sofort unterbunden.

Elektrotechnisch hat die Firma ordnungsgemäß nach den Richtlinien DIN Norm 1805 gehandelt. Es wurde die Kabelstärke, in der richtigen Verlegeart und in der richtigen Installationszone verlegt. Die DIN-Normen bilden die Anerkannten Regeln der Technik, welche in Schadensfällen maßgeblich sind. Hier gegen hat die Firma xxxxxx nicht verstoßen.

Alle brandschutztechnischen Anforderungen und Maßnahmen sind für den Elektriker nicht relevant und sie sind der Firma xxxxx auch seitens der Bauleitung in keiner Weise auferlegt worden.

Für alle brandschutztechnischen Anforderungen, Maßnahmen und Verstöße ist ausschließlich die Bauleitung verantwortlich und nicht der Elektriker."

Wir werden voraussichtlich weder gegen den Bauträger noch gegen den Elektriker vorgehen können, da selbst bei nachgewiesenem Vorsatz und bei Arglist die Sache verjährt sein dürfte.

Die Frage ist ob wir gegen unseren Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Kabel mit Ersatz aller dadurch entstehenden Kosten haben?

Hier geht es nicht um nachbarliche Befindlichkeiten sondern um die Rechtslage.

Kann mir hier jemand Auskunft geben?

Danke.

Joki





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1 Antwort
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#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

Sorry, das ist wohl für hier eine Nummer zu gross.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht in die Pläne hat eingezeichnet werden müssen. Ist da wirklich gar nichts drin ?? Da könnte man ja schon fast von arglistigem Verschweigen ausgehen, und ob da die Verjährungsfrist greift, ist mehr als fraglich.

Wie ist denn der Sachstand beim Nachbarn dokumentiert. Es sind ja seine Kabel, diese Info braucht er ja auch.

Hat denn die Elekrofirma die Arbeitsanweisungen aufbewahrt ?

Ich fürchte, ohne Anwalt und (leider teuren Gutachter) kommst Du da nicht weiter.


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"Chylla"

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