Kanalisation Niederschlagswasser auf Privatgrundstück

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
Kanalisation Niederschlagswasser auf Privatgrundstück

Vor 5 Jahren kauften wir ein älteres Haus, auf dessen Grundstück eine Sickergrube
mit 4 Kanalisationsrohren liegt und Gemeindeeigentum ist.
Das stellte sich erst 2015 heraus, als von dieser Grube ein Schädlingsbefall ausging.
Angeschlossen an diese Kanalisation ist die Straße, Nachbarn und ein Teich.
Die Rohre sind offen, dadurch verschlammt die Grube öfter.
Im Grundbuch war davon nichts ersichtlich.
Mit Schädlingsbefall erlaubten wir den Zutritt und die Gemeinde
begutachtete mit einer Rohrkamera die Rohre, die alle in Ordnung waren.
Als die Gemeinde nochmals kam, bekam sie keinen Zutritt, da wir
zuvor die Grundbuchsache klären wollten. Dazu kam es aber nicht.
Um einen Grundbucheintrag zu entgehen, will die Gemeinde nun Straßenarbeiten
durchführen und Rohre verlegen und greift damit Bürgern unnötig in die Tasche.
Wie sieht das rechtlich aus, da die alte Kanalisation immer noch in deren
Eigentum steht, ohne Klärung im Grundbuch ? Normal hat man da ja
immer einen Werteaustausch. Oder müssen wir die Grube im Zuge der
Straßenarbeiten rein gesetzlich freigeben ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Die Rohre sind offen, dadurch verschlammt die Grube öfter.
Im Grundbuch war davon nichts ersichtlich.

Verschlammungen werden regelmäßig nicht ins Grundbuch eingetragen.



Zitat:
Um einen Grundbucheintrag zu entgehen, will die Gemeinde nun Straßenarbeiten
durchführen und Rohre verlegen und greift damit Bürgern unnötig in die Tasche.

Nö, das ist nicht unnötig. Das ist das Ergebnis der manglenden Kooperation des Bürgers, der das nötig machte. Dann zieht die Gemeinde halt den Joker. Und der lautet dann durchaus auch mal Kanalanschluss auf Kosten der betroffenen Bürger.



Ob und was genau die dürfen, dazu müsste man dann mal die örtlich geltenden Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc. lesen bzw. durch einen Fachmann prüfen lasssen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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