In unserer Anliegerstraße werden zurzeit die Abwasserleitungen / Kanalrohre erneuert. Anschließend soll die Straße neu geteert werden.
Die Gemeindeverwaltung hat in 2 Versammlungen die Anlieger darüber informiert, dass die Kosten für die Kanalarbeiten komplett von der Gemeinde getragen werden und die Kosten für den Straßenbau zu 50% auf die Anlieger umgelegt werden.
Allerdings müssen die Anlieger die Kosten für den erneuten Anschluß an den Kanal selbst tragen. Der Preis hierfür beliefe sich - laut Auskunft des vorraussichtlich ausführenden Bauunternehmens - auf ca. 800 bis 1.200 Euro.
Inzwischen wurden wir an den neuen Kanal angeschlossen, der ca. 1 m tiefer als der alte liegt. Dazu wurde am Hauptrohr (schwarzer Kunststoff, ca. 40 cm Durchmesser) ein kurzes Zwischenstück mit einem Abzweig von ca. 15 cm Durchmesser angebracht. Daran wurde das Rohr von unserem Grundstück mit zwei Bögen und einem ca. 100 cm langen PVC-Rohr angeschlossen. Zusätzliche Baggerarbeiten waren nicht
nötig, da unser Abwasserrohr direkt neben dem ausgebaggerten Graben herausragt. Für die Baufirma also die einfachste Art des Anschlusses.
Wir haben nun eine Rechnung über "Kanalanschluß" in Höhe von fast 1.200,- vom Baggerbetrieb erhalten.
Müssen wir diese Rechnung zahlen?
Schließlich haben wir nie ein schriftliches Angebot bekommen und auch direkt keinen Auftrag erteilt.
Haben wir Anspruch auf eine detaillierte Rechnung, mit separat aufgeführten Material- und Lohnkosten?
Der Betrag erscheint uns nämlich viel zu hoch.
Kann man irgendwo prüfen lassen, ob die Summe angemessen ist?
Kanalsanierung: Rechnung direkt von Bauunternehmer
3. Juli 2012
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Frage vom 3. Juli 2012 | 13:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kanalsanierung: Rechnung direkt von Bauunternehmer
Verbaut?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2012 | 18:12
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
das ist etwas kurios und sollte unbedingt einem Anwalt vorgelegt werden!
Richtig ist zwar, das der Anschluß euere Sache ist, und auch von euch bezahlt werden muss. Doch letztlich hättet ihr ihn auch selber verlegen können...
Inwiefern es jetzt zu einem "Gesamtauftrag" gekommen sein kann enzieht sich meiner Kenntnis!?
Auch zur Rechnung stehen viele Frage offen, die Rechnung muss nicht Grundsätzlich falsch sein! Es könnte im Auftragsverfahren eine Pauschale von 1200,-€ vereinbart worden sein, was allerdings eher nach Vetternwirtschaft klingt, wenn es gerade der angenommene Höchstbetrag ist...
Also das ganze mal einem Anwalt vorlegen!
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