Kann man aus einem Einfamilienhaus ein 3 Familienhaus machen?

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 187x hilfreich)
Kann man aus einem Einfamilienhaus ein 3 Familienhaus machen?

Bekannte von mir haben ein 300 qm großes Haus. Als Einfamilienhaus absurd. Nun sind sie auch noch älter geworden und wollten da 3 Wohnungen draus machen. Ist es relativ leicht, dafür eine Genehmigung zu erhalten? Außen würde nichts verändert werden.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Das ist abhängig vom Baukörper, dessen Zustand, den örtlich geltenden Bauvorschriften und dem örtlichen Bauamt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 187x hilfreich)

Naja, das Bauamt hat auf die erste Anfrage erstmal gesagt, dass in der Straße nur Häuse mit 2 WE pro Haus gibt. Allerdings ist dazu dieses Haus ja viel zu groß. Wenn man da 2 Wohnungen draus macht, würden Räume leer stehen. Darf man die denn gar nicht nutzen? Oder wenigstens als Büroräume? Das sind doch komische Regeln.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Das sind doch komische Regeln.

Na es sind eben Regeln, welche das gemeinsame Miteinander regeln. Vor allem würde man mit der Umwidmung auch Kosten laufende Kosten verursachen. 2 Wohnungen auf 300 qm sind nicht besonders groß, 3 Wohnungen a 100 qm schon fast eine Gefängniszelle, das sollte man sich Überlegen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Naja, das Bauamt hat auf die erste Anfrage erstmal gesagt, dass in der Straße nur Häuse mit 2 WE pro Haus gibt.

Na und? Wichtiger wäre was erlaubt / möglich wäre.



Zitat (von FrauStressfrei):
Allerdings ist dazu dieses Haus ja viel zu groß.

Nö, es ist nur den jetzigen Bewohnern zu groß.



Zitat (von FrauStressfrei):
Wenn man da 2 Wohnungen draus macht, würden Räume leer stehen. Darf man die denn gar nicht nutzen?

Warum? Man muss es nur entsprechend umbauen und die passenedn Mieter finden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 187x hilfreich)

Ok, dann weiß ich Bescheid, Danke euch. Unten sind 180'qm, Für so eine Wohnung findet sich kein Mieter. Aber ich hab verstanden, ein Umbau in ein 3 - 4 Familien Haus wäre dann vermutlich nicht möglich

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 187x hilfreich)

Nun habe ich aber gerade mal geschaut. In der Straße sind 14 Häuser. 4 davon sind Mehrfamilienhäuser. Kann das Bauamt den Umbau denn überhaupt verwehren, wenn es an anderer Stelle genehmigt wurde?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 843x hilfreich)

Gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet ? Daraus lässt sich einiges herleiten, was und wie gebaut werden darf.

Investiert ein paar Euro in einen Architekten aus der Gegend, welcher sich die Situation vor Ort anschaut und die Bedingungen für ein mögliches Baugenehmigungsverfahren abklärt. Falls dies genehmigungsfähig ist, wird euch das Bauamt die Baugenehmigung nicht verwehren (können).

-- Editiert von hausfrau66 am 05.07.2017 08:01

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 187x hilfreich)

Das ist die erste wirklich hilfreiche Antwort zum Thema. Vielen Dank!

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