Bekannte von mir haben ein 300 qm großes Haus. Als Einfamilienhaus absurd. Nun sind sie auch noch älter geworden und wollten da 3 Wohnungen draus machen. Ist es relativ leicht, dafür eine Genehmigung zu erhalten? Außen würde nichts verändert werden.
Kann man aus einem Einfamilienhaus ein 3 Familienhaus machen?
Das ist abhängig vom Baukörper, dessen Zustand, den örtlich geltenden Bauvorschriften und dem örtlichen Bauamt.
Naja, das Bauamt hat auf die erste Anfrage erstmal gesagt, dass in der Straße nur Häuse mit 2 WE pro Haus gibt. Allerdings ist dazu dieses Haus ja viel zu groß. Wenn man da 2 Wohnungen draus macht, würden Räume leer stehen. Darf man die denn gar nicht nutzen? Oder wenigstens als Büroräume? Das sind doch komische Regeln.
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Zitat :Das sind doch komische Regeln.
Na es sind eben Regeln, welche das gemeinsame Miteinander regeln. Vor allem würde man mit der Umwidmung auch Kosten laufende Kosten verursachen. 2 Wohnungen auf 300 qm sind nicht besonders groß, 3 Wohnungen a 100 qm schon fast eine Gefängniszelle, das sollte man sich Überlegen.
Zitat :Naja, das Bauamt hat auf die erste Anfrage erstmal gesagt, dass in der Straße nur Häuse mit 2 WE pro Haus gibt.
Na und? Wichtiger wäre was erlaubt / möglich wäre.
Zitat :Allerdings ist dazu dieses Haus ja viel zu groß.
Nö, es ist nur den jetzigen Bewohnern zu groß.
Zitat :Wenn man da 2 Wohnungen draus macht, würden Räume leer stehen. Darf man die denn gar nicht nutzen?
Warum? Man muss es nur entsprechend umbauen und die passenedn Mieter finden.
Ok, dann weiß ich Bescheid, Danke euch. Unten sind 180'qm, Für so eine Wohnung findet sich kein Mieter. Aber ich hab verstanden, ein Umbau in ein 3 - 4 Familien Haus wäre dann vermutlich nicht möglich
Nun habe ich aber gerade mal geschaut. In der Straße sind 14 Häuser. 4 davon sind Mehrfamilienhäuser. Kann das Bauamt den Umbau denn überhaupt verwehren, wenn es an anderer Stelle genehmigt wurde?
Gibt es einen Bebauungsplan für das Gebiet ? Daraus lässt sich einiges herleiten, was und wie gebaut werden darf.
Investiert ein paar Euro in einen Architekten aus der Gegend, welcher sich die Situation vor Ort anschaut und die Bedingungen für ein mögliches Baugenehmigungsverfahren abklärt. Falls dies genehmigungsfähig ist, wird euch das Bauamt die Baugenehmigung nicht verwehren (können).
-- Editiert von hausfrau66 am 05.07.2017 08:01
Das ist die erste wirklich hilfreiche Antwort zum Thema. Vielen Dank!
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