Katzennetz

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)
Katzennetz

Hallo,

wir haben uns vor gut einem Jahr eine Eigentumswohnung in einem 8 Parteienhaus gekauft. Jetzt würden wir den Balkon gerne mit einem Katzengitter/Netz absichern. Das Netz würde oben an der Deck ( der Balkon über uns) festgemacht und ginge bis knapp unter Boden, so das unsere Katze nicht raus fallen kann. Können wir das einfach so machen, oder brauchen wir dazu den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Wird die Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage dadurch verunstaltet, das ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon ein Katzennetz anbringt, dann muss dieses wieder entfernt werden, wenn dies die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Katzennetz durch einen Eingriff in das Mauerwerk befestigt wurde oder nicht. Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2Z BR 38/03

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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