Kauf Eigentumswohnung - "Gebäudeeinmessung"

6. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Patrick_92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Eigentumswohnung - "Gebäudeeinmessung"

Hallo zusammen,
wir stehen kurz vor dem Kauf einer Eigentumswohnung - das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, wurde im Juni 2023 fertig gestellt. Im Kaufvertrag findet sich ein Satz "Kosten für die Gebäudeeinmessung trägt die Eigentümerschaft". Auf Recherche hatte ich gesehen, dass die Gebäudeeinmessung anfällt, sobald der Rohbau bzw. der Dachstuhl fertig ist - das ist ja schon längst geschehen. Hat der Notar hier einfach den Satz stehen lassen und er wird für uns (fast) keine Bewandtnis mehr haben oder versucht der Verkäufer hier versteckt bereits angefallene Kosten auf uns umzuwälzen bzw. fallen Kosten für Gebäudeeinmessung häufiger an?
Vielen Dank für die Unterstützung und ein schönes Wochenende,
Patrick

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Baurechtliche Fragen gibt es keine?



Zitat (von Patrick_92):
versucht der Verkäufer hier versteckt bereits angefallene Kosten auf uns umzuwälzen

Was soll denn da versteckt sein, wenn man es klar und deutlich lesen kann?



Zitat (von Patrick_92):
fallen Kosten für Gebäudeeinmessung häufiger an?

Nicht üblich, aber auch nicht ausgeschlossen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von Patrick_92):
Auf Recherche hatte ich gesehen, dass die Gebäudeeinmessung anfällt, sobald der Rohbau bzw. der Dachstuhl fertig ist - das ist ja schon längst geschehen.


In der Praxis fallen die Kosten an, nachdem der Bauherr die Einmessung beauftragt hat. Nach meiner Kenntnis erfolgt die Beauftragung regelmäßig nach Fertigstellung, manchmal auch erst Monate oder Jahre danach.

1x Hilfreiche Antwort

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