Kauf Reihenhaus - kein Ehepaar - wie absichern ?

13. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
slapo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kauf Reihenhaus - kein Ehepaar - wie absichern ?

Ich habe vor, mir in kürze zusammen mit meiner Freundin ein Reihenhaus zu kaufen (Objekt ist im Moment noch im Rohbau. Sind gerade dabei, uns Angebote von Kreditinstituten zur Finanzierung einzuholen. Bis zum 31.01. ist das Objekt für uns vom Bauherrn reserviert).
Da wir beide zu gleichen Teilen Eigenkapital einbringen und auch die Tilgungslast teilen werden werden wir natürlich auch beide im Grundbuch stehen.
Der Regelfall ist ja wohl der, dass ein gemeinsamer Kredit für den Kauf aufgenommen wird. Ich würde als Beamter "meine Hälfte" vielleicht auch alleine finanziert bekommen, aber meine Freundin als "normale" Angestellte vermutlich nicht. -> deshalb wird es wohl ein gemeinsamer Kredit werden.
So lange alles in "Friede, Freude, Eierkuchen" abläuft ist das ganze ja kein Problem !
Da ich aber schon eine Scheidung hinter mir habe (Gott sei Dank hatte ich nen erstklassigen Ehevertrag) rechne ich jetzt mal mit dem schlimmsten : meine Frundin findet in 6 Monaten, dass Typ X viel toller ist als ich und verlässt mich. Mit Glück zieht sie zu ihm. Angenommen, dann arbeitet sie nicht mehr und kann den Kredit nicht mehr bedienen - dann , ist ja ein gemeinsamer Kredit, kommt die Bank ja zu mir und ich muss alleine weiterzahlen...das Problem ist ja : wenn das gute Haus dann irgendwann abbezahlt ist, steht meine dann Ex ja mit im Grundbuch und ihr gehört somit das halbe Haus. Auch wenn sie von den 20 Jahren Abtragzeit nur 6 Monate mit dabei war. Oder noch besser - sie will nicht ausziehen aber arbeitet auch nicht mehr und zahlt nicht mehr. Auch dann habe ich ja allein zu zahlen und kann möglicherweise nichtmal dort wohnen....Horrorszenarien !
Tja und nun meine, bzw. unsere Frage (denn umgekehrt ist das ganze ja auch möglich) - wie kann man sich da "schützen" ? Hat da jemand schon Erfahrung gemacht ? Kann man schon jetzt einen Vertrag abschliessen, der sowas regelt nach dem Motto : bei Trennung zieht sie aus und geht aus dem Grundbuch und dafür zahlt er alleine weiter ? Und kann man sowas zu für sich im stillen Kämmerlein festhalten oder braucht sowas -weil es ja ein Grundstücksgeschäft betrifft- einen notariell beglaubigten Vertrag ?
Ich hoffe, mein Anliegen ist klar geworden und ich sage "Danke" an alle, die mir kompetent und nett antworten !
Liebe Grüsse, Stephan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

gegen Arbeitslosigkeit eines Kreditnehmers kann man sich bei Kreditaufnahme mitversichern.

Am Einfachsten wäre es wohl wenn jeder einen Kredit für seinen Teil abschliesst.

Vielleicht findest du aber auch in 6 Monaten eine andere Frau ganz toll, begehst eine Dienstpflichtverletzung welche zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt und kannst die Raten nicht mehr zahlen....


Aller sehr hypothetisch, am besten ihr bleibt in einer Mietwohnung ;)

-- Editiert am 14.01.2010 08:19

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#2
 Von 
slapo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Tja - was soll ich mit der Antwort anfangen ?
Am ehesten fällt mir da ein : Danke für nichts !

Denn : ich habe doch deutlich gemacht, dass es ein gemeinsamer Kredit wird - der Vorschlag ist also mal so richtig nutzlos.
Und selbst die -sündhaft teure- Versicherung gegen Arbeitslosigkeit hilft ja nichts bei meiner Frage : kann man in einem Vertrag regeln (mit oder ohne Hilfe eines Anwaltes/Notars) welcher im Trennungfalle greift, wer wohnen bleibt und wer nicht ? Oder ist der Grundbucheintrag , frei formuliert, so stark, dass da ein privater Vertrag einen Grundbucheintragen nicht "ausstechen" kann ?

Deshalb nochmal : Danke an alle, die mir kompetent antworten und so etwas vielleicht selbst geregelt haben..

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#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Der Vorschreiber hat vielleicht etwas spitz geschrieben, doch er hat nicht Unrecht.

Natürlich könnt ihr einen Partnerschaftsvertrag abschließen, in dem ihr regelt, was bei einer Trennung zu tun und zu lassen ist.

Nur: Das Risiko, dass das Haus verkauft werden muss oder sogar unter den Hammer kommt, kannst du damit auch nicht ausschließen. Oder würdest DU im Falle der Trennung ausziehen wollen und der Partnerin deinen ideellen Anteil einfach so überlassen? Denk das mal für einen Zeitraum nach einem Jahr, nach 10 Jahren, nach 20 Jahren!

Man müsste auch daran denken, was passiert, wenn einer Partner verstirbt:
Dann erben nämlich die Erben den Anteil, der auf den Erblasser entfällt und die machen ihre Ansprüche geltend.

Das Risiko ist da und es bleibt, wenn nicht ein Partner allein die Immobilie erwirbt.

MfG
Wohni

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#4
 Von 
slapo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok - das sind sicher Argumente.
Aber : wir werden uns gegenseitig als Erben einsetzten. Auch wenn da die Erbschaftssteuer voll zuschlägt (als unverheiratetes Paar) ist es immerhin eine Absicherung davor, dass Dritte in das Grundbuch kommen.

Und zu dem Verkauf / unter den Hammer kommen - Realistisch gesehen könnte im Trennungsfall nur ich das ganze zur Not allein finanzieren. Also wäre nicht die Frage, wer das ganze behält, sondern in welcher Form wir jetzt "im Frieden" den "Kriegsfall" so regeln, dass klar ist, wer unter welchen finanziellen Entschädigungen im Haus bleibt.

MfG, SL

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat: ´´......sondern in welcher Form wir jetzt "im Frieden" den "Kriegsfall" so regeln, dass klar ist, wer unter welchen finanziellen Entschädigungen im Haus bleibt.``

Genau das ist ja das nie zufriedenstellend zu lösende Problem, das wohni und auch mathiaslo bereits dargestellt haben: Es kann sicher immer eine Lösung gefunden werden, die für EINE Seite befriedigend ist und dies auch in 20 Jahren noch bleibt, aber sicher nicht jetzt für beide Parteien und für alle Zeit.

Gerade deine obige Frage hat wohni bereits beantworte: Eine Abfindung für dich oder deine Partnerin ist vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt mit einer bestimmten Summe festlegbar, was aber in 10 oder 20 Jahren? In einem gemeinsamen Haus verändert sich vieles, was in Geld schwer gegengerechnet werden kann. Du legst z. b. das ganze Grundstück mit großer Eigenleistung an (was letztendlich den Wert der ganzen Immobilie erhöht) , dann sind alleine im dem Fall mehrere Fakten gegenzurechnen. die diese Abfindung im Trennungsfall erheblich beeinflussen sollten: Wersteigerung der Immobilie, Wert deiner Arbeitsleistung, deine Investition (wenn ihr nicht jeden Blumentopf und jeden Grassamen anhand der Baumarktquittung 50/50 abrechnen wollt). usw usw

Sowas birgt nun mal Risiken, die niemals für alle Beteiligten im Kriegsfall - wie du es nennst - im vornherein auszuschließen oder korrekt zu regeln sind. Ein Fachanwalt oder Notar kennt die Fallstricke in diesem Bereich und kann sicher helfen das Grobezu regeln, der Rest ist aber Schicksal und das will manchmal auch einfach was zu lachen haben.

Wenn ihr z. B.regelt, dass SIE im Trennungsfall auszieht und eine Entschädigung bekommt, das aber einfach nicht macht, dann wäre das so eine unangenehme Variante.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich habe einen ganz anderen Vorschlag:
Du bist Beamter und nicht verheiratet. Nimm dein Eigengeld und nimm alleine das Darlehen auf (sollte kein Problem sein), dann stehst du auch alleine im Grundbuch.
Das Eigengeld deiner Freundin, dass sie einbringen könnte - darüber könntet ihr einen Kreditvertrag abschließen/Grundschuld eintragen.
Dies wäre eine saubere Lösung, für den Fall der Fälle. Deine Freundin wäre abgesichert, denn wenn ihr euch trennt, musst du sie auszahlen (das wird dich sicher davon abhalten, sie von heute auf morgen rauszusetzen).
Für den Erwerb von Möbeln - Quittungen aufbewahren und dafür sorgen, dass es immer nur einer bezahlt - dann ist klar, wer bei der Trennung dies behalten darf.


Unabhängig davon bin ich der Meinung, wer zusammenbleibt, bis das der Tod uns scheidet, der will heiraten und kauft dann auch Eigentum. Wer am "ewigen Glück" zweifelt, sollte nicht gemeinsam Eigentum erwerben.
Der Tipp - bleibt in einer Mietwohnung ist daher ein durchaus ernstzunehmender Vorschlag.
Deine Frage hat aber in dem Sinne nicht unbedingt etwas mit Baurecht zu tun sondern eher mit Erbrecht oder Familienrecht oder Vertragsrecht.

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"sika0304"

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